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Was gilt beim Dosenpfand?

Seit Jahresbeginn besteht Pfandpflicht auf alle Einweg-Verpackungen für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure. Ausgenommen sind lediglich Kartonverpackungen. Seit 1. Oktober 2003 müssen die Händler nicht mehr nur die eigenen, sondern auch fremde Verpackungen zurücknehmen, vorausgesetzt sie entsprechen in „Art, Form und Größe“ den im eigenen Sortiment geführten Waren. Wer also keine Dosen verkauft, muss auch keine Dosen zurücknehmen. Bei einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern beschränkt sich die Rücknahmepflicht zudem auf Leergut der Marken, die der Händler selbst verkauft.

Gesamte Vertriebskette
Die Pfandpflicht wurde außerdem auf die gesamte Vertriebskette erweitert, angefangen beim Abfüller/Importeur über den Großhändler bis zum Einzelhändler als Schnittstelle zum privaten Endverbraucher. Die Abfüller und Vertreiber können sich nun verschiedenen bundesweiten Rücknahmesystemen anschließen. Das P-System der Lekkerland-Tobaccoland GmbH & Co. KG erstreckt sich auf etwa 70 000 angeschlossene Verkaufsstellen, vor allem Tankstellen, Kioske, Tabakgeschäfte, Bäckereien und Kantinen. Über 60 Hersteller mit 230 Artikeln beteiligen sich. Fast zu 100 Prozent erfasst wird der Convenience- und Sofortverzehrbereich. Zur Kennzeichnung der Verpackungen wird ein „P-Pfandlogo“ verwendet. Im Unterschied hierzu arbeitet das System VfW-Return der VfW AG mit wieder verwendbaren Pfandmarken als Wertbeleg. Dies ist lediglich in einer Übergangsfrist bis Oktober 2004 möglich. Die Konzepte von AVR/Eurodeposit und Westpfand/ Interseroh benutzen als Pfandkennzeichen einen fälschungssicheren Metallfaden bzw. einen Strichcode.

Die Geschäfte müssen auch Verpackungen anderer Rücknahmesysteme annehmen und das Pfand unabhängig von der Kennzeichnung erstatten. Derzeit wird an einer praktikablen Lösung zum Ausgleich der Pfandüber- und -unterschüsse gearbeitet. Eine Reihe von großen Handelsunternehmen hat jeweils eigene formtypische Verpackungen, die meist markenrechtlich geschützt sind. Damit sind sie nicht verpflichtet, Verpackungen anderer Vertreiber zurückzunehmen. Diese Insellösungen haben einen Anteil von über 70 Prozent am Einweg-Getränkemarkt. Eine weitere Variante besteht in so genannten „abfüllerspezifischen“ Insellösungen: Hier bietet der Abfüller (derzeit hauptsächlich von Mineralwasser) ein handelsübergreifendes Einweg-Rücknahmesystem mit formindividuellen PET-Flaschen. Für Einweg-Getränkeverpackungen, die noch nicht der Pfandpflicht unterliegen (z. B. Fruchtsäfte) operiert nach wie vor die Duale System Deutschland AG mit dem Grünen Punkt als Kennzeichen.

Ausweitung geplant
Die Bundesregierung plant eine Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Einwegverpackungen, die nicht – wie die Kartonverpackung oder der Schlauchbeutel – ökologisch vorteilhaft sind. Damit würden beispielsweise auch Fruchtsäfte in Glasflaschen betroffen. Ausnahmen sollen nur noch für Wein, Spirituosen, Milch und Diät-Lebensmittel gelten. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) lehnt eine Ausweitung des Zwangspfands auf Grund der marginalen abfallwirtschaftlichen Relevanz sowie des beträchtlichen Aufwands nach wie vor ab.

IHK-Merkblatt
Die IHK bietet ein aktuelles Merkblatt „20 Fragen und Antworten zum Dosenpfand“ mit ausführlichen Beschreibungen der verschiedenen Rücknahmesysteme an.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2003, Seite 33

 
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