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Flexible Instrumente für den Betrieb

Die Globalisierung der Wirtschaft fordert bei bester Produktqualität kurze Entwicklungszeiten und einen niedrigen Fixkostenanteil. Damit ergeben sich hohe Anforderungen an das Personalmanagement. Durch gesetzliche Änderungen in der Zeitarbeit bieten Personaldienstleister neue, attraktive Leistungen und mehr Nutzen.

Arten von Personaldienstleistungen
Zeitarbeit: Die Mitarbeiter auf Zeit sind in einem festen Arbeitsverhältnis bei einem Personaldienstleister, um für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit die Personalengpässe wegen Krankheit, Urlaub, Saisonarbeit usw. im Einsatzbetrieb auszugleichen.
Personal-/Arbeitsvermittlung und Personalberatung: Zur Besetzung von offenen Stellen wird ein Personaldienstleister beauftragt, auf der Grundlage eines Anforderungsprofiles geeignete Bewerber zu präsentieren. Ergänzend und darüber hinaus wird Beratung für den gesamten Personalbereich geleistet.
Outsourcing: Die teilweise oder gesamte Auslagerung von Projekten, Geschäftsbereichen wie Poststelle, Kantine, Lohnabrechnung etc. mit und ohne Personal auf Werkvertragsbasis.
Outplacement: Bei notwendigem Arbeitsplatz-Abbau wird ein Personaldienstleister
beauftragt, unter Berücksichtigung von fachlichen und sozialen Aspekten die frei werdenden Mitarbeiter umgehend in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln.

Typisch für Zeitarbeit ist ein Dreiecksverhältnis, bei dem eine Zeitarbeitsfirma ihre Mitarbeiter einer Kundenfirma für befristete und künftig „unbefristete“ Arbeitseinsätze gegen Gebühr überlässt. Dabei gelten die Sonderregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Jedes Zeitarbeitsunternehmen benötigt demnach eine behördliche Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, wobei sie mit ihren Arbeitnehmern einen schriftlichen, unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag abschließen. Neben den üblichen Sozialleistungen haben die Zeitarbeitnehmer auch Anspruch auf Vergütung, wenn sie wegen fehlender Aufträge nicht eingesetzt werden können. Wegen einer gesetzlichen Änderung im AÜG wird darüber hinaus spätestens ab 1. Januar 2004 (§ 19 AÜG) jede Zeitarbeitsfirma mit ihren Mitarbeitern eine Tarifvertragsbindung mit einem der bislang vier Branchentarifverträge oder mit einem Haustarifvertrag vereinbaren.

Für die Personaldienstleister haben die Tarifverträge den entscheidenden Vorteil, dass damit das umstrittene gesetzliche Prinzip des „equal treatment“ vom Tisch ist. Nach dieser Regel hätten die Zeitarbeitnehmer Anspruch auf genau die gleichen Leistungen wie die (vergleichbaren) Stamm-Mitarbeiter der Kundenfirmen. Für die Wirtschaft hätte dies katastrophale Folgen nach sich gezogen. Neben den aktuell bundesweit über 50 000 gültigen tariflichen Regelungen der Kundenbetriebe, müssten die Personaldienstleister sonst auch alle Vergütungsvereinbarungen der nicht tarifierten Kunden erfragen und berücksichtigen. Außerdem wäre Zeitarbeit gemäß einer Studie des DIHK wegen der damit verbundenen Kostensteigerung für eine Mehrheit der Kundenbetriebe wirtschaftlich nicht mehr akzeptabel.

Die Kundenbetriebe profitieren von der neuen gesetzlichen Regelung, weil die Höchstüberlassungszeit für Zeitpersonal von bisher zwölf Monaten entfällt. Aus diesem Grund können jetzt auch mehrjährige Personalengpässe etwa bei Erziehungsurlaub/Elternzeit oder langfristigen Projekten problemlos mit Zeitarbeit behoben werden. Allerdings sollte darauf geachtet werden, welcher der Branchentarifverträge zur Anwendung kommt, da einige Verträge wegen fest vereinbarter zeitabhängiger Tariferhöhungen eine laufende Anpassung der Verrechnungssätze erzwingen.

Auch für die Zeitarbeitnehmer wird sich die gesetzliche Änderung positiv auswirken, da sie auf diese Weise eine eher langfristige bzw. dauerhafte Beschäftigungsperspektive in der Personaldienstleistung erhalten.

Nutzen für das Unternehmen
? Die Zeitarbeitsunternehmen gewährleisten, dass alle aktuellen sozialversicherungs-, arbeits- und einkommenssteuerrechtlichen Gegebenheiten beachtet werden.
? Durch die bei den Personaldienstleistern gewonnene Flexibilität erlangen die Zeitarbeitnehmer umfangreiche Kenntnisse und Kompetenz, so dass die Einarbeitungszeit erheblich reduziert wird.
? Personaldienstleistungen haben gesellschaftliche Akzeptanz, da Löhne, Gehälter und Sozialleistungen der Zeitarbeitnehmer spätestens ab 1. Januar 2004 transparent und tarifgebunden sind.
? Personaldienstleistung gewährleistet betriebliche und überbetriebliche Beschäftigung und unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit der Kundenbetriebe.
? Die Personaldienstleister erfüllen ohne öffentliche Beihilfen auf dem Arbeitsmarkt eine wichtige Integrationsfunktion und tragen zu Beschäftigungssicherung und Wirtschaftswachstum bei.
? Zeitarbeit und Personalvermittlung werden neben den üblichen gesetzlichen Vorschriften insbesondere durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt und von den Landesarbeitsämtern überwacht.
? Über 30 Prozent der Zeitarbeitnehmer werden laufend von Kundenbetrieben übernommen, so dass der zeit- und kostenaufwändige Rekrutierungsaufwand vom Personaldienstleister erbracht wird.
? Neue Mitarbeiter können vor einer Übernahme und Festeinstellung über den Personaldienstleister risikolos erprobt werden - außerhalb der üblichen, meist nicht ausreichenden Probezeit.
? Personaldienstleister bieten bei Personal- bzw. Arbeitsvermittlung eine effiziente Bearbeitung und individuelle Beratung und gewährleisten durch umfassendes Know-how und vielseitige Personalkontakte einen schnellen Personal-Erfolg.
? Zeitarbeitnehmer decken den Personalbedarf an speziellen Qualifikationen, zum Beispiel bei projektbezogenen und nur vorübergehenden Aufgaben.
? Zeitarbeit bietet Kostenvorteile gegenüber Festanstellungen, Zeitarbeiter werden bei den betrieblichen Schwellenwerten der Belegschaftsanzahl nicht berücksichtigt.

Zeitarbeit-Verbände und die Tarifvertragsentwicklung
Die Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitunternehmen INZ mit Sitz in Nürnberg ist seit 1987 der Arbeitgeberverband für mittelständische Personaldienstleister und vertritt bislang bundesweit über 230 Mitgliedsbetriebe. Im Zusammenhang mit den Hartz-Gesetzen wurde durch die INZ mit der Tarifgemeinschaft des CGB (Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschland) der erste Pilot-Branchentarifvertrag für Zeitarbeit und PSA am 24. Februar 2003 unterzeichnet, der seit 1. März 2003 durch die Mitgliedsbetriebe praktiziert wird. Außerdem wenden darüber hinaus auch ca. 500 Personal Service Agenturen (PSA) den vorliegenden Tarifvertrag an (www.inz-ev.de).

Die MVZ (Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e.V.) mit Sitz in Berlin wurde 2003 gegründet, vertritt ca. 200 Betriebe und hat mit der gleichen CGB-Tarifgemeinschaft den zweiten Verbandstarifvertrag abgeschlossen, der ab 1. Januar 2004 gilt (www.mv-zeitarbeit.de).

Die IGZ (Interessengemeinschaft Deutscher Zeitarbeitunternehmen) mit Sitz in Münster hat mit der Tarifgemeinschaft des DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) das dritte Verbandstarifvertragswerk abgeschlossen mit Wirkung ab 1. Januar 2004 (www.ig-zeitarbeit.de).

Der BZA (Bundesverband Zeitarbeit e.V.) mit Sitz in Bonn ist mit ca. 250 Mitgliedsbetrieben der älteste Verband und hat mit der selben DGB-Tarifgemeinschaft den vierten Verbandstarifvertrag abgeschlossen, ebenfalls mit Wirkung ab 1. Januar 2004 (www.bza.de).

Der Markt für Zeitarbeit
Per 31. Dezember 2002 (aktuellste Zahlen der Bundesanstalt für Arbeit) waren in Bayern 37 000 Männer und 11 100 Frauen bei 2 400 Zeitarbeitsbetrieben beschäftigt. Die entsprechenden Zahlen für die Bundesrepublik: 237 000 Männer und 71 800 Frauen in 14 165 Betrieben. Da einige der Erlaubnisinhaber mehrere Betriebe bzw. Niederlassungen betreiben, ist bundesweit von ca. 4 500 Zeitarbeitunternehmen auszugehen, mit einem Umsatz im Jahr 2003 von voraussichtlich etwa 6,2 Mrd. Euro.

In den nächsten Jahren wird erwartet, dass der bundesdeutsche Zeitpersonalanteil am Arbeitsmarkt sich von 0,6 (1998) auf 3,8 Prozent vervielfacht. Das entspräche dann dem Wert, den die Niederlande und Großbritannien bereits heute haben.

Der Weg zu einem guten Personaldienstleister führt am schnellsten über einen der Verbände. Neben der Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit sollte man sich durchaus Referenzen vorlegen lassen. Von den Formalien abgesehen ist natürlich auch ein vertrauensvoller persönlicher Kontakt unabdingbar, der auch die Kenntnis der jeweiligen Arbeitsplätze einschließt.

Norbert Grünwald, Vorstandsmitglied INZ e.V (Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitunternehmen)
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2003, Seite 20

 
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