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Zeit ist Geld

Die Förderung für die Altersteilzeit läuft aus. Als Alternative bieten sich Zeitwertkonten an, auf denen über mehrere Jahre hinweg Zeitguthaben gesammelt werden können.

Die Arbeitszeit nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf die Hälfte vermindern: Viele ältere Mitarbeiter nutzen die Gelegenheit, um vorzeitig und gleitend in den Ruhestand zu gehen. Mit dem „Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand“ (Altersteilzeitgesetz ATG) hatte der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für entsprechende betriebliche Vereinbarungen geschaffen. Nicht zuletzt sollen sich dadurch für jüngere Arbeitslose bessere Beschäftigungschancen eröffnen.

Beliebt ist die Altersteilzeit nicht nur bei den älteren Mitarbeitern, sondern auch bei den Unternehmen, da dieses Instrument der Arbeitsmarktpolitik durch die Bundesagentur für Arbeit finanziell gefördert wird. Diese Förderung wird aber nach der derzeit geltenden Gesetzeslage in den nächsten Jahren auslaufen. In den Genuss kommen nur noch ältere Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit ab Vollendung des 55. Lebensjahres spätestens ab dem 31. Dezember 2009 vermindern.

Daher stellt sich die Frage, wie auch nach Auslaufen der Fördermaßnahmen für ältere Arbeitnehmer ein vorzeitiger und gleitender Übergang in den Ruhestand ermöglicht werden kann. Ein interessantes Modell ist die Einrichtung eines Zeitwertkontos. Es unterscheidet sich vom so genannten Kurzzeitkonto, über das lediglich vorübergehende Abweichungen von Regel- und Sollarbeitszeit ausgeglichen werden.

Demgegenüber wird mit dem Zeitwert- oder Langzeitkonto über mehrere Jahre ein Zeitguthaben aufgebaut, um später von der Arbeit freigestellt zu werden – wobei das Beschäftigungsverhältnis weiterbesteht und das Arbeitsentgelt weitergezahlt wird. Diese Zeitwertkonten werden im Gegensatz zu den Kurzzeitkonten daher nicht mehr in Zeit, sondern in Geld geführt.

Nicht nur Überstunden und Urlaub, sondern auch Bestandteile der Vergütung (Lohn/Gehalt, Sonderzahlungen, Bonifikationen/Tantiemen) können in das Zeitwertkonto eingebracht werden. Bei der Umwandlung von Lohn und Gehalt sollte darauf geachtet werden, dass auch weiterhin ein Gehalt in Höhe von mindestens 70 Prozent der bisherigen Vergütung bezogen wird und dass die Grenze der geringfügigen Beschäftigung von 400 Euro überschritten wird. Tarifvertraglich geschuldeter Lohn darf zudem nur dann umgewandelt werden, wenn der Tarifvertrag den Übertrag auf ein Zeitwertkonto ausdrücklich zulässt (so genannte Öffnungsklausel).

Weiterer Vorteil: Die Führung des Kontos in Geld ermöglicht eine Verzinsung des Guthabens, die teilweise oder ganz dem Beschäftigten zugesagt wird und so ebenfalls zu einer Erhöhung des Guthabens und damit zur Möglichkeit eines längeren Freistellungszeitraums führen kann. Die Verzinsung wird in der Regel über eine externe Anlage des Guthabens erreicht. Dadurch wird das Wertguthaben - wie es das Gesetz vorschreibt - auch für den Fall der Insolvenz gesichert.

Steuerliche Regelungen
Bei der Einzahlung in ein Zeitwertkonto für den Arbeitnehmer wird keine Lohnsteuer fällig, vielmehr ist die Umwandlung steuerfrei – und zwar ohne Obergrenze. Eine Besteuerung erfolgt erst dann, wenn das Guthaben aus dem Zeitwertkonto an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Nutzt der Arbeitnehmer sein Wertguthaben nicht für eine bezahlte Freistellung, kann das angesparte Wertguthaben im Alter auch steuerfrei in eine zusätzliche Betriebsrente umgewandelt werden.

Sozialversicherung
Die steuerliche Betrachtung lässt sich auf das Sozialversicherungsrecht übertragen: Der Aufbau des Wertguthaben ist beitragsfrei – auch hier gibt es keine Obergrenzen. Erst die Auszahlungen unterliegen der Sozialversicherungspflicht. Das auszuzahlende Guthaben wird dabei genauso zur Beitragszahlung herangezogen, wie dies ohne die Umwandlung in ein Zeitwertkonto der Fall gewesen wäre.

Bilanzrecht
Bei den Wertguthaben handelt es sich um Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer, für die Rückstellungen gebildet werden müssen. Erfasst werden dabei auch die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung. Da die Zahlung erst in späteren Jahren erfolgen wird, ist die Verbindlichkeit abgezinst als Rückstellung auszuweisen. Dies gilt dann nicht, wenn dem Arbeitnehmer eine gesonderte Gegenleistung (Zusage einer Beteiligung des Arbeitnehmers an der Wertentwicklung der externen Kapitalanlage) zugesagt wird. In diesen Fällen führt die Einführung eines Wertguthabens lediglich zu einer Bilanzverlängerung.

Die Einrichtung eines Wertkontos ist als innovatives Vergütungsmodell mit zahlreichen Vorteilen anzusehen: Es ermöglicht flexible Arbeitszeiten, so dass betriebsbedingte Schwankungen der Auslastung ausgeglichen werden können. Insbesondere bieten Zeitwertkonten Unternehmen und ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit, auch nach Auslaufen der Förderung gemäß den Regelungen des Altersteilzeitgesetzes frühzeitig für einen vorzeitigen Ruhestand vorzusorgen. Für die Unternehmen und für deren Mitarbeiter, die nicht bis 67 arbeiten können oder wollen, ist es ein ideales Instrument, um für den Vorruhestand steuerfrei vorzusorgen.

Externer Kontakt: Rechtsanwalt Michael Köster, UFB:UMU Unternehmensberatung GmbH, Nürnberg, michael.koester@ufb-umu.de
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2007, Seite 34

 
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