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Was gilt jetzt für Versicherungsvermittler?

Seit dem 22. Mai 2007 benötigen Versicherungsvermittler und Versicherungsberater grundsätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Zudem müssen sich Versicherungsvermittler und Versicherungsberater in ein von den IHKs geführtes Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen.

Wer ist zuständig für Erlaubniserteilung, Registrierung und Sachkundeprüfung?
Der Gesetzgeber hat diese Aufgaben den IHKs übertragen. Die bayerischen IHKs (Ausnahme IHK Aschaffenburg) haben zur Abwicklung des Erlaubnis- und Registrierungsverfahrens eine zentrale Stelle bei der IHK für München und Oberbayern geschaffen (Postanschrift für die Anträge: IHK für München und Oberbayern, Informations- und Servicezentrum, 80323 München). Die Gründe für diese zentrale Lösung: Höhere Effizienz, niedrigere Kosten sowie bayernweit einheitliche Entscheidungspraxis und Gebührengestaltung. Die Sachkundeprüfung nimmt im Regelfall die IHK vor Ort ab.

Die Anträge müssen im Original eingereicht werden. Wichtig: Es müssen zwei Anträge gestellt werden – der Erlaubniserteilungs- oder befreiungsantrag sowie zusätzlich der entsprechende Registrierungsantrag.

Download der Antragsformulare: www.ihk-nuernberg.de.

Welche Voraussetzungen muss der Antragsteller für die Erlaubniserteilung erfüllen?

  • persönliche Zuverlässigkeit (keine Eigentums- oder Vermögensstraftat in den letzten fünf Jahren)
  • geordnete Vermögensverhältnisse
  • Berufshaftpflichtversicherung (Deckungsbetrag mindestens eine Mio. Euro pro Schadensfall und mindestens 1,5 Mio. Euro für alle Schadensfälle eines Jahres)
  • Nachweis der Sachkunde (in der Regel durch Prüfung vor der IHK)

Wer muss seine Sachkunde vor der IHK nachweisen?
Grundsätzlich benötigt jeder, der künftig als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, eine Erlaubnis. Sie wird nur erteilt, wenn der Vermittler oder Berater bei der IHK die notwendige Sachkunde nachweist. Personen, auf die folgende Kriterien zutreffen, brauchen keinen Sachkundenachweis zu erbringen:

  • Nachweis einer bestimmten beruflichen Qualifikation
  • Befreiung von der Erlaubnis- und Registrierungspflicht
  • Tätigkeit als gebundener Versicherungsvermittler für ein Versicherungsunternehmen. Dieses übernimmt für ihn die volle Haftung und sorgt für eine entsprechende Qualifizierung.
  • Ununterbrochene Tätigkeit als selbstständiger oder angestellter Versicherungsvermittler oder -berater seit dem 31. August 2000. Voraussetzung: Der Betreffende muss sich bis zum 1. Januar 2009 in das Versicherungsvermittlerregister eintragen oder die Erlaubnis beantragen.

DIHK-Vermittlerregister ist online
Das neue Register für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater (VVR) des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) wurde vor kurzem freigeschaltet. Unter den Internet-Adressen www.vermittlerregister.info und www.vermittlerregister.org können sich Kunden, Versicherungsunternehmen und – in Fällen der Niederlassungs-/Dienstleistungsfreiheit – auch ausländische Behörden - informieren, ob ein Versicherungsvermittler bzw. -berater zugelassen ist. Vor allem die Einordnung als Makler oder Vertreter wird für den Kunden transparent. Das Register ist für jedermann frei einsehbar. Über eine Suchmaske kann mittels Namen oder Registrierungsnummer eines Versicherungsvermittlers und -beraters recherchiert werden. Das Bundeswirtschaftsministerium schätzt, dass 500 000 Vermittler und Berater in das Register eingetragen werden müssen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 06|2007, Seite 38

 
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