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Sachverständige

Befangenheitsanträge nehmen zu

Für die Gerichte ist die Tätigkeit von Sachverständigen von großer Bedeutung, um Fälle beurteilen zu können. Bei weit über 50 Prozent der Gerichtsverhandlungen in Deutschland werden Gutachten von Sachverständigen eingesetzt. Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) nennt einige Beispiele: Beurteilung von technischen Fragestellungen, Ermittlung von Immobilienwerten oder Feststellung von Schadensursachen bei Verkehrsunfällen.

Dabei müssen die Gutachten auf fachlich hohem Niveau, unabhängig und neutral, vollkommen losgelöst von den widerstreitenden Interessen der Prozessparteien erstattet werden. Ist dabei das Ergebnis des Gutachtens nicht im Sinne des Klagebegehrens der einen oder der Vorstellung der beklagten Prozesspartei, wird gegenüber dem Gerichtssachverständigen recht schnell der Vorwurf seiner Befangenheit erhoben. Auch wenn nur in sehr seltenen Fällen Befangenheit von Gerichtssachverständigen vorliegt, muss das Gericht einen entsprechenden Antrag im Prozess immer prüfen.

Nach Worten von BVS-Präsident Roland R. Vogel werden derartige Ablehnungsanträge gegen Gerichtssachverständige zunehmend aus prozesstaktischen Gründen von Rechtsanwälten eingesetzt. Sie hoffen, mit einem weiteren Gutachten durch einen anderen Sachverständigen die Erfolgsaussichten für ihren Mandanten zu verbessern. Der Vorsitzende der BVS-Vertretung in Bayern, Wolfgang Wulfes, appelliert an die Sachverständigen, sich durch derartige Ablehnungsversuche seitens der Prozessanwälte nicht aus der Ruhe bringen oder sogar provozieren zu lassen. Es gehöre zu den Pflichten eines Rechtsanwaltes, als Interessenvertreter seiner Partei auch die Frage nach dem Vorliegen von möglichen Befangenheitsgründen beim Gerichtsachverständigen zu stellen. Die zunehmende Zahl der Befangenheitsanträge war auch ein zentrales Thema auf einer BVS-Tagung in Bamberg. Daran nahmen rund 150 von den fränkischen IHKs und Handwerkskammern öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige teil.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2010, Seite 39

 
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