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Ausbildung

Bayerisches Ermäßigungsticket für Auszubildende

Bayerisches Ermäßigungsticket für Auszubildende

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Hinweis für Interessenten

Eine Bestätigung der Berechtigung für das Ermäßigungsticket erfolgt durch die (Berufs-)Schulen. Nur Auszubildende, die die Berufsschule nicht besuchen, können auch eine von der IHK ausgestellte Bestätigung des Ausbildungsverhältnisses vorlegen.

Ab dem 1. Sep­tem­ber 2023 können Azubis, Studierende und Frei­wil­li­gen­dienstleistende das bay­e­rische Er­mä­ßi­gungsticket nutzen – ein auf 29 Euro pro Monat vergünstigtes Deutschlandticket ("D-Ticket").

Anspruch auf das Ermäßigungsticket haben alle Auszubildenden mit einem Berufsausbildungsvertrag. Voraussetzung ist außerdem, dass der Hauptwohnsitz in Bayern ist oder eine Berufsschule oder vergleichbare Bildungseinrichtung im Freistaat besucht wird.

Bestellablauf

Als Nach­weis für Aus­zu­bil­den­de muss ein bayernweit einheitliches Formular (PDF-Dokument, bahnland-bayern.de) verwendet werden, in dem Bildungseinrich­tung (Berufsschule) be­stä­tigt, dass der Azubi berechtigt ist, das ermäßigte Ticket zu erwerben. Dazu muss der zweite Teil des Formulars bei der Bildungseinrichtung abgestempelt und unterschrieben werden. Interessenten sollten sich bei Fragen an ihre Schulleitung wenden. Eine Bestätigung durch andere Stellen ist nicht zulässig.

Mit dem ausgefüllten Formular kann das Ermäßigungsticket danach direkt bei den Verkaufspartnern in der Region erwerben. Eine Liste der Verkaufspartner soll ab August unter bahnland-bayern.de/de/ermaessigungsticket verfügbar sein. 

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