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Ausbildung

Änderungsverordnung Luftfahrttechnische Berufe - Fluggerätmechaniker/in und Fluggerätelektroniker/in

Änderungsverordnung Luftfahrttechnische Berufe - Fluggerätmechaniker/in und Fluggerätelektroniker/in

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Christian Frauenknecht

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Technischer Bildungsberater Tel: +49 911 1335 1238
Cüneyt Gürlevik

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Technischer Bildungsberater Tel: +49 911 1335 1230

Seit der Neuordnung im Jahr 2013 erhalten Fluggerätmechaniker/in und Fluggerätelektroniker/in nach erfolgreichem Abschluss die sogenannte CAT–A-Lizenz (Freigabeberechtigung), ohne zusätzliche Prüfungen absolvieren zu müssen.

Aufgrund von Änderungen im EU-Recht wurden die Ausbildungsverordnungen für die Berufe Fluggerätmechaniker/in und Fluggerätelektroniker/in kurzfristig angepasst.

Um die Anerkennung nach einer im Mai 2023 erfolgten Aktualisierung im EU-Recht weiterhin sicherzustellen, wurden nach Einschätzung des Luftfahrtbundesamtes (LBA) sowohl die Ausbildungsordnungen als auch die schulischen Rahmenlehrpläne minimalinvasiv aktualisiert:

  • kleinere Ergänzungen, z.B. Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen
  • Austausch der bisherigen gegen die neuen Standardberufsbildpositionen

Das Luftfahrtbundesamt (LAB) sowie auch die Aufgabenerstellungseinrichtung PAL haben das bisherige Verfahren begleitet. Prüfungsanforderungen wurden nicht geändert.

Das Inkrafttreten der Änderungsverordnung soll zum 1. August 2024 stattfinden.

Lassen Sie sich beraten!

Unsere Bildungsberater für gewerblich-technische Berufe werden die Ausbildungsbetriebe direkt kontaktieren und über die relevanten Änderungen informieren. Natürlich stehen Ihnen diese auch bei Fragen zur Verfügung.

Nachstehend finden Sie die Verlinkung zum Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). Hier finden Sie zudem nähere Informationen sowie die neue Ausbildungsverordnung mit dem modernisierten Ausbildungsrahmenplan.

 
 
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