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Energie

Netze und Speicher

 

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Dr. rer. nat. Ronald Künneth

Dr. rer. nat. Ronald Künneth

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Netze sind die physikalische Verbindung zwischen Stromerzeugern,  -speichern  und -verbrauchern. Für eine Versorgung rund um die Uhr und einen ungehinderten Handel bedarf es eines ausreichend dimensionierten Stromnetzes. Per Gesetz sind die Netzbetreiber für die Systemsicherheit und den dafür notwendigen Netzausbau verantwortlich.

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben die weiterentwickelten Entwürfe für den Netzentwicklungsplan (NEP) 2025 und den Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) 2025 am 29. Februar 2016 veröffentlicht und der Bundesnetzagentur übergeben.

Gegenüber den ersten Entwürfen der Netzentwicklungspläne ergeben sich auf Grundlage der erfolgten Konsultation und der zwischenzeitlich vorgenommenen gesetzlichen Änderungen einige Anpassungen. Dazu gehört zum einen die Übernahme des Erdkabelvorrangs für die HGÜ-Trassen von Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen (nördlicher Abschnitt des Korridors A), von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg und Bayern (SuedLink, Korridor C) sowie von Sachsen-Anhalt nach Bayern (Gleichstrompassage Süd-Ost, Korridor D). Zum anderen wird die Verlagerung des südlichen Netzverknüpfungspunktes der Gleichstrompassage Süd-Ost nach Isar bei Landshut übernommen.
 
In Summe sehen die Übertragungsnetzbetreiber den Bedarf zur Verstärkung von Bestandstrassen im Umfang von 5.200 bis 5.800 Trassenkilometer in Abhängigkeit des zugrunde liegenden Szenarios. Bei neuen Leitungstrassen liegt der festgestellte Bedarf bei 3.700 und 4.300 Trassenkilometer, wovon 2.600 bis 3.100 Gleichstromverbindungen sind. Dahinter steht ein Investitionsvolumen von 27 bis 34
Mrd. Euro bis 2025. Das entspricht gegenüber dem NEP 2024 einer
Kostensteigerung von etwa 9 Mrd. Euro (Szenario B 2024* gegenüber Szenario B1 2025). Wesentlicher Kostentreiber ist die vorgesehene Erdverkabelung der HGÜ-Leitungen.
 
Bei der Offshore-Anbindung ist gegenüber dem O-NEP 2014 eine Reduzierung des Ausbaubedarfs vorgesehen. Er umfasst nunmehr 902 km und einen Übertragungsbedarf von 3,2 GW (1,2 GW weniger als 2014). Hintergrund für diese Entwicklung sind die 2014 neu formulierten Offshore-Ausbauziele und die vorgesehene Einrichtung von Sammelplattformen anstelle der Anbindung jedes einzelnen Clusters. Das Investitionsvolumen beträgt 7 bis 10 Mrd. Euro.
 
Die Netzentwicklungspläne sehen noch keine konkreten Trassenverläufe vor, sondern beschreiben nur den notwendigen Übertragungsbedarf zwischen Netzknotenpunkten. Nächster Schritt ist die Bestätigung der Netzentwicklungspläne durch die Bundesnetzagentur sowie die Übernahme neuer Vorhaben in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Erst in der anschließenden Bundesfachplanung bzw. Raumordnung und der Planfeststellung werden die Trassenverläufe konkretisiert.
 
Die zweiten Entwürfe von NEP und O-NEP 2025 sind unter dem untenstehenden Link abrufbar.

 
 
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