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Gesellschaftliche Verantwortung | CSR

CSR-Management Forum am 21. Juli 2017

CSR-Management Forum am 21. Juli 2017

© IHK / Jankowski

 

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Unternehmenscoaching "Global handeln mit Verantwortung – Fit für den NAP"

Handeln statt Abwarten – so gelingt ein verantwortliches Beschaffungsmanagement!

Analyse, Workshops, Coaching, Erfahrungsaustausch: In sechs Modulen im Zeitraum von Oktober 2017 bis Mai 2018 werden Unternehmen angeleitet und begleitet, Anforderungen an menschenrechtliche Sorgfalt im Geschäftsbetrieb zu begreifen und umzusetzen. Das Training führt das Global Compact Netzwerk Deutschland im Verbund mit den bayerischen IHKs (BIHK) durch.

Die Anmeldung ist bis zum 15. September 2017 möglich.

CSR-Management Forum 2017: Disruption und CSR – (k)ein großer Schritt für Unternehmen, Politik und Gesellschaft?

Das diesjährige CSR-Management Forum war geprägt von Lebendigkeit, Offenheit und klaren Worten – und einer überraschenden inhaltlichen Nähe aller. Das ist nicht alltäglich im Kontext Corporate Social Responsibility (CSR), wenn Politik, Wirtschaft und Gesellschaft miteinander diskutieren.

Den Vormittag prägten starke Statements von Susanne Gasde, Leiterin Referat "CSR" / Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Caspar Dohmen, Autor (u.a. Deutschlandfunk, Süddeutsche Zeitung, Handelsblatt) und Markus Lötzsch, Hauptgeschäftsführer der IHK Nürnberg für Mittelfranken sowie eine ungewöhnlich konstruktive, lebendige Diskussion im Anschluss an die Vorträge.

Susanne Gasde stellte die CSR-Strategie der Bundesregierung vor und erläuterte die Ziele und Instrumente der nationalen CSR-Strategie und ihre Bedeutung für Unternehmen. Klar, auf den Punkt und ehrlich – Auslöser für ein Umdenken in Berlin hin zu mehr Regelungen der globalen Unternehmensverantwortung war die Katastrophe von Rana Plaza im Jahr 2013 mit ihren über 1.200 toten Textilarbeitern in Bangladesh. Zeitlich parallel wurden in Brüssel die CSR- Berichtspflicht für Unternehmen verabschiedet und die Mitgliedsstaaten aufgefordert, mit Nationalen Aktionsplänen (NAP) den Rahmen für ihre freiwilligen und verbindlichen Regelungen und Maßnahmen im Kontext unternehmerische Verantwortung zu setzen. Die Bundesregierung erwartet von allen Unternehmen, dass sie bis 2020 "Prozesse menschenrechtlicher Sorgfalt" einführen. Die Umsetzung – dokumentiert im CSR-Bericht – wird bei Unternehmen ab 500 Mitarbeitern ab 2018 jährlich überprüft. 

Wie wichtig hier unter anderem das "level playing field" ist – die fairen, gleichen Wettbewerbsbedingungen – stellte Markus Lötzsch deutlich heraus:
"Diese Problematik wird gerade auf internationaler Ebene mit reiner Freiwilligkeit wohl schwer zu lösen sein", so Lötzsch weiter. Die Umsetzung vieler Regulierungsanforderungen im NAP ist aus Unternehmersicht noch unklar. Hier gilt es im kontinuierlichen Austausch aller Akteure im Sinne der Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft, Gesellschaft und Politik an den Herausforderungen sowie bestehenden Zielkonflikten zu arbeiten und verantwortungsbewusste Kooperationen zu bilden. Wie es die bayerischen IHKs nun gemeinsam mit dem Global Compact Netzwerk Deutschland tun und mit ausdrücklickem Lob von Frau Gasde bedacht wurden.

Ganz neu: Das Qualifizierungsprogramm mit Coaching und Vernetzung der bayerischen IHKs, gemeinsam angeboten mit dem Global Compact Netzwerk Deutschland (s. Infokasten oben). Es unterstützt Unternehmen gezielt bei der (Weiter-)Entwicklung und kontinuierlichen Verbesserung ihres Ansatzes zu den neuen Regulierungsanforderungen.

Caspar Dohmen spielte den aktuellen Stand von unternehmerischer Verantwortung weltweit in die Diskussion ein. Als Autor und Wirtschaftsjournalist recherchiert er entlang von Lieferketten im globalen Süden und geht dahin, wo so manche Lieferanten ihre Auftraggeber in Europa noch nie gesehen haben. Das so gewonnene Bild zeigt auch eine andere Seite, die vom Profit ohne Grenzen, bei dem Mensch und Umwelt auf der Strecke bleiben. Und das nicht nur im globalen Süden, sondern auch mitten in Europa, wo 1,8 Millionen Briten Nullstundenverträge haben, die weder festes Gehalt noch eine feste Stundenzahl bedeuten. "Das sind Arbeitsbedingungen, die schlechter sind als zu Zeiten derer Großeltern", ruft Dohmen allen ins Gewissen. Er schlägt in der Diskussion auch bereits den Bogen zu mehr Mut und Wagnis: "Warum werden Innovationen in Deutschland staatlich subventioniert? Wo sind die Banken, die in die Zukunft investieren?"

Der Nachmittag war der Praxis gewidmet. "Wirtschaft und Menschenrechte – Unternehmerische Sorgfaltspflichten in der Praxis" stand im Mittelpunkt des ersten Workshops. Den Einblick in die Praxis bot Pia Theresa Hoffmann, Corporate Sustainability Officer der Schaeffler AG gemeinsam mit Philipp Bleckmann, Global Compact Netzwerk Deutschland. Die Botschaft an die anwesenden Unternehmen war ein Mutmacher: "Die Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten ist ein Prozess, der gestartet werden muss und ein kontinuierliches Management bedarf. Davon ist kein Unternehmen ausgenommen", so Hoffmann.

Ins "Praktische Klimamanagement entlang der Wertschöpfungskette" stieg Sophie von Gagern, Global Compact Netzwerk Deutschland, mit den Teilnehmern ein und erarbeitete für zwei der teilnehmenden Unternehmen exemplarische Matrixen als Einstieg. 

"Disruptive Geschäftsmodelle für eine nachhaltige Zukunft" forderten Prof. Dr. René Schmidpeter, Cologne Business School (CBS) und Anne-Kathrin Kirchhof, Germanwatch im dritten Workshop. Das die These: CSR bedeutet keine graduelle Evolution von Bestehendem, sondern eine möglichst fundamental bessere Art, zukunftsfähig Unternehmen zu managen. Nicht selten verbunden mit Disruption. Der Ansatz: Mit Design Thinking das schier Unlösbare zu lösen und zu managen. Das Workshop-Ergebnis: Eine Metaplanwand voller Ideen und energiesierte Teilnehmer.

 

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Nachhaltig per Gesetz?

Die gesetzlichen Anforderungen für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung nehmen zu. Orientierung, fachlicher Austausch und praktische Anleitungen zu Corporate Social Responsibility (CSR)-Themen sind daher wichtiger denn je. Die IHK informierte dazu im CSR-Management Forum 2017.

Die Unternehmen sollen nachhaltig agieren – und zwar in wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Hinsicht. Das fordern die Gesetzgeber auf internationaler und nationaler Ebene seit Jahren nachdrücklich ein. Der Akzent verschiebt sich immer mehr vom freiwilligen Engagement der Wirtschaft zu gesetzlichen Regelungen, die gesellschaftlich verantwortungsvolles Handeln vorschreiben. Im Folgenden die wichtigsten Entwicklungen und Regelungen, die zu beachten sind:

 

Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie

Die Vereinten Nationen haben mit den Nachhaltigkeitszielen ihrer Agenda 2030, den sogenannten SDG's (Sustainable Development Goals) die Richtung vorgegeben. Die Bundesregierung hat diese Ziele mit der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (Kabinettbeschluss vom 11. Januar 2017) in eine nationale Strategie überführt. Sie konkretisiert die 17 Ziele für Deutschland und definiert messbare Maßnahmen nach 63 Indikatoren, die jährlich vom Statistischen Bundesamt erhoben werden. Die Strategie gilt nicht nur als Grundlage für die politische Ausrichtung, sondern soll auch ein verändertes Verhalten von Unternehmen und Verbrauchern bewirken.

  

 

CSR-Strategie der Bundesregierung


Das CSR-Verständnis in internationalen Rahmenwerken hat sich gewandelt. Statt der freiwilligen Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung stehen nun "die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft" (EU Mitteilung 2011), die unternehmerische Sorgfaltspflicht (due diligence) bei der Wahrung der Menschenrechte (UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2011) sowie die Sorgfaltspflicht für negative Auswirkungen insgesamt (OECD-Leitsätze – Überarbeitung 2011) im Mittelpunkt.

Ziel der Weiterentwicklung der nationalen CSR-Strategie der Bundesregierung ist es, CSR in Deutschland im Einklang mit den internationalen Entwicklungen voranzutreiben. Schwerpunkte werden dabei unter anderem sein:

  • Gute Arbeit weltweit: Bessere Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialstandards
  • Fortsetzung der G7-Initiative zur Verantwortung in der Lieferkette
  • Förderung von gleichen Wettbewerbsbedingungen im Bereich der fairen Produktion
  • Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
  • Umsetzung der EU-CSR-Richtlinie zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen 

 

 

EU-Vergaberichtlinien für öffentliche Beschaffungen

Diese Richtlinien aus dem Jahr 2014 führen dazu, dass bei Ausschreibungen nicht mehr allein der Preis entscheidet. Nun werden bei der Bewertung der eingegangenen Angebote auch die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards zu wichtigen Kriterien. 

 

 

CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Mit dem Gesetz, das Anfang 2017 in Kraft trat, wurde die europäische Richtlinie zur CSR-Berichterstattung in deutsches Recht umgesetzt. Die Regelungen werden bereits für dieses Geschäftsjahr wirksam. Die Richtlinie verpflichtet betroffene Unternehmen, einen Lagebericht oder einen gesonderten Bericht abzugeben und dort z. B. über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, über die Achtung der Menschenrechte und über die Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu informieren. Zwar sind zunächst kleine und mittlere Unternehmen nicht direkt davon betroffen. Aber es ist abzusehen, dass Großbetriebe entsprechende Informationen auch von ihren Zulieferbetrieben verlangen werden, da sie auch ihre Maßnahmen in der gesamten Lieferkette offenlegen müssen. Hinzu kommt auch für mittelständische Betriebe, dass die zunehmend kritische Öffentlichkeit ein nachhaltiges Handeln – ungeachtet gesetzlicher Regelungen – einfordert. CSR ist deshalb auch aus Image-Gründen relevant. Kunden, Geschäftspartner und Investoren interessieren sich ebenso dafür wie Medien, Verbraucher sowie Menschenrechts- und Verbraucherschutzorganisationen. Deshalb kommt kein Unternehmen mehr an diesem Thema vorbei.

 

 

UN-Leitprinzipien und Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Das UN-Regelwerk aus dem Jahr 2011 zeigt menschenrechtliche Pflichten von Staaten sowie die Verantwortung von Unternehmen in globalen Wertschöpfungs- und Lieferketten auf. Ende 2016 wurde der Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte von der Bundesregierung verabschiedet, mit denen diese Leitprinzipien umgesetzt werden.

Künftig sollen Unternehmen im Zuge ihrer Sorgfaltspflicht eine Grundsatzerklärung zur Achtung der ‎Menschenrechte veröffentlichen. Außerdem sollen sie Verfahren einrichten, mit denen sich mögliche Menschenrechtsverletzungen erkennen lassen, die durch die Geschäftstätigkeit entstehen können. Dann sollen Maßnahmen und eine Wirksamkeitskontrolle eingeführt werden, um die menschenrechtlichen Standards auch einzuhalten. Die Unternehmen sollen transparent über diese Prozesse berichten und einen Beschwerdemechanismus einrichten. Der Plan sieht weiterreichende gesetzliche Maßnahmen für den Fall vor, dass Unternehmen die beschriebenen Sorgfaltspflichten nicht entsprechend annehmen.

Wie aber sollen Betriebe konkret sicherstellen, dass die Menschenwürde und die grundlegenden Freiheiten durch die betriebliche Tätigkeit und über die gesamte Lieferkette nicht beeinträchtigt werden? Wie wird gewährleistet, dass keine ungerechten oder ungesunden Arbeitsbedingungen bei Lieferanten in aller Welt herrschen? Wie kann überprüft werden, ob die Produktionsstätten Umweltverschmutzungen verursachen? Die Unternehmen müssen nach den UN-Leitprinzipien aktiv analysieren, wo ihre Geschäftsprozesse negative Auswirkungen haben können. Diese gilt es zu verhüten, zu verringern und gegebenenfalls wiedergutzumachen.

Die IHK Nürnberg startet gemeinsam mit den bayerischen IHKs ein mehrteiliges Praxistraining und Coaching mit dem Global Compact Netzwerk Deutschland, das sich mit dem nachhaltigen und verantwortungsvollen Beschaffungs-Management beschäftigt und diese Fragen beantworten hilft. Die neue Qualifizierungsreihe wurde erstmals beim CSR-Management Forum 2017 am Freitag, 21. Juli in der IHK Akademie Mittelfranken vorgestellt.

Der UN Global Compact ist die weltweit größte Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung zu deren Mitgliedern auch die IHK Nürnberg für Mittelfranken zählt. Das Global Compact Netzwerk Deutschland unterstützt Unternehmen und Organisationen dabei, ihre Aktivitäten an Nachhaltigkeitszielen auszurichten (www.globalcompact.de).

 
 
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