Telefon: +49 911 1335-1335

Steuerliche Auswirkungen

Die Einführung des Euro-Bargeldes rückt näher. Daher ist es auch für die Unternehmen an der Zeit, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Auswirkungen die Umstellung auf den Euro im Bereich des Steuerrechts haben wird.

Steuererklärungen
und Steuerbescheide

Steuererklärungen für Besteuerungszeiträume bis 2001 sind grundsätzlich in DM abzugeben. Ein Unternehmer, der während der Übergangszeit (1. Januar 1999 bis 31. Dezember 2001) sein Rechnungswesen auf Euro umstellt, hat trotzdem weiterhin Steuererklärungen in DM zu erstellen. Die Finanzverwaltung hat lediglich folgende Ausnahmen zugelassen:
E Umsatzsteuervoranmeldungen
E Umsatzsteuerjahreserklärungen
E Zusammenfassende Meldungen (innergemeinschaftliche Warenliefe- rungen)
E Lohnsteueranmeldungen.
In diesen Fällen können die Angaben bereits seit dem 1. Januar 1999 wahlweise in DM oder in Euro gemacht werden.
Steuerfestsetzungen erfolgen in der Übergangszeit vom 1. Januar 1999 bis 31. Dezember 2001 immer in DM. Deshalb werden auch Steuerbescheide für Besteuerungszeiträume bis zum 31. Dezember 2001 ausschließlich in DM erstellt, lediglich der zu zahlende Betrag wird nachrichtlich in Euro ausgewiesen. Sämtliche Steuererklärungen für Besteuerungszeiträume nach dem 31. Dezember 2001 sind in Euro abzugeben. Die Steuerfestsetzungen für die nach 2002 folgenden Jahre erfolgen ausnahmslos in Euro.
In der Übergangszeit kommt es vermehrt dazu, dass in einer Rechnung der Umsatzsteuerbetrag für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung sowohl in DM als auch in Euro ausgewiesen wird. Der Steuerbetrag wird in diesen Fällen nur einmal geschuldet. Der Vorsteuerabzug ist ebenfalls nur einmal zulässig.

Steuerfreibeträge werden geglättet
Im Steuerrecht gibt es zahlreiche DM-Signalbeträge (Pauschbeträge, Freigrenzen, Freibeträge). Ohne eine spezielle Regelung wären wegen der amtlichen Umrechnungskurse ab 2002 überwiegend „krumme Beträge“ anzuwenden. Daher hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, die Umstellung gesetzlich zu regeln und die Euro-Beträge zu glätten. Das Steuer-Euroglättungsgesetz vom 19. Dezember 2000 setzt die erforderlichen Anpassungen der steuerlichen Gesetze und Verordnungen an die Euro-Einführung um.

Informationsquellen
Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen bezüglich der steuerlichen Auswirkungen der Umstellungen auf den Euro sind auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik „Der Euro“ abrufbar. Hier befinden sich insbesondere das Euro-Einführungsschreiben und das Steuer-Euroglättungsgesetz. Weitere Informationen sind der Homepage des Deutschen
Industrie- und Handelskammertages (DIHK) unter www.dihk.de zu entnehmen. In der Rubrik „Das Euro-Bargeld kommt“ werden zum Beispiel Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Umstellung des Rechnungswesens in den Unternehmen gegeben. Außerdem können unter „DIHK-Publikationen“ verschiedene Broschüren (zum Beispiel Euro-Planer) bestellt werden.
Jörg Schwenker, DIHK
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 08|2001, Seite 16

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick