Telefon: +49 911 1335-1335

Wie kann ich mich ohne Berufsausbildung weiterqualifizieren?

1) Seminare, Kurse, Zertifikatslehrgänge

Das Angebot von Weiterbildungsmöglichkeiten ist äußerst vielfältig. Den Großteil der von Bildungsträgern angebotenen Lehrgänge bzw. Seminare können Sie besuchen, ohne dass Sie Zulassungsvoraussetzungen daran hindern. Ein kurzer Anruf bei den entsprechenden Lehrgangsanbietern genügt und Ihnen wird eine Übersicht über das Angebot zugesandt. Sie suchen sich unter den einzelnen Anbietern das für Sie Passende aus.



2) Berufliche Aufstiegsfortbildungen

Die Zulassung zur Prüfung zu anerkannten Aufstiegsfortbildungen ist an Zulassungsvoraussetzungen geknüpft. Möchten Sie sich im kaufmännischen Bereich zum/zur Fachkaufmann/-frau oder zum Fachwirt/-in weiterqualifizieren, wird in der Regel eine kaufmännische Berufsausbildung und danach eine dreijährige Berufspraxis verlangt. Haben Sie keine Berufsausbildung, können Sie dennoch an der Prüfung teilnehmen, wenn Sie eine sechsjährige Berufspraxis nachweisen können. Diese muss aber zum angestrebten Abschluss passen, d.h. die Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung dienlich sind.

Kommen Sie aus dem technischen Bereich und möchten sich z. B. zum Industriemeister weiterqualifizieren, so benötigen Sie in der Regel ebenfalls eine sechsjährige einschlägige Berufspraxis.

Diese Regelungen können bei einzelnen Fortbildungsprüfungen geringfügig hiervon abweichen, vor allem in Bezug zu den geforderten Jahren an Berufspraxis.

Grundsätzlich wird aber bei allen Aufstiegsfortbildungen eine fehlende Berufsausbildung durch eine entsprechende Anzahl von Berufsjahren ersetzt. Somit steht Ihnen auch dieser Weg auf Ihrer beruflichen Karriereleiter offen.



3) Nachholung des Berufsabschlusses

Grundsätzlich wird eine Berufsausbildung im Dualen System durchgeführt, d.h. man geht ein Ausbildungsverhältnis mit einem Ausbildungsbetrieb ein und besucht während der Ausbildung die Berufsschule.

Einige Ausbildungen werden auch nur in schulischer Form durchgeführt, v.a. im Pflege- oder Fremdsprachenbereich. Dies ist für die Teilnehmer in der Regel mit einem finanziellen Aufwand verbunden.

Im Ausnahmefall gibt es auch die Möglichkeit einer Umschulung, bei der das Arbeitsamt oder der Sozialversicherungsträger (LVA, BfA) die Kosten übernimmt.

Wer aber über eine in der Regel sechsjährige Berufspraxis ohne vorherige Ausbildung verfügt, kann auch zur so genannten „Externenprüfung“ zugelassen werden. Die Kandidaten nehmen damit an der normalen IHK-Abschlussprüfung teil. In ihrer Berufspraxis müssen sie aber sämtliche Tätigkeitsbereiche durchlaufen haben, die für das Berufsbild typisch sind. Zur Vorbereitung auf diese Prüfung bieten ebenfalls verschiedene Bildungsträger Vorbereitungslehrgänge an.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2001, Seite 20

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick