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Gesamtpakete für die betriebliche Praxis

Leistungsbereitschaft, Tüchtigkeit, ein stimmiges Konzept – und trotzdem bestehen Risiken, die neben der Firma oder der Praxis auch die private Lebensplanung beeinträchtigen können. Entscheidend ist die Erkenntnis, welche Risiken und welche Arten des Schutzes bestehen. Danach erfolgt die Entscheidung, welcher Versicherungsschutz wirklich wichtig ist. Die Qualität des Versicherungsschutzes wird auch dadurch bestimmt, wer die Versicherung anbietet oder vermittelt und wer für eine partnerschaftliche Betreuung zuständig sein soll. Das ist nicht nur eine Frage des Preises im freien Markt, wie er seit der Verwirklichung des europäischen Versicherungs-Binnenmarkts für private und gewerbliche (nichtindustrielle) Risiken seit Juli 1994 besteht. Unternehmensversicherungen können eine hohe Bedeutung für die Existenz haben, je nach Gewerbeart wichtig sein oder nur spezielle Risiken abdecken.

Wenn nicht gearbeitet wird, werden auch keine Kostendeckungsbeiträge, geschweige denn Gewinne, erwirtschaftet. Sind keine nennenswerten Rücklagen vorhanden, ist die Existenz bedroht. Es geht nicht um die Sachwerte, die sind ja weiterhin vorhanden. Es geht um die wirtschaftlichen Schäden, die Vermögenswerte. Der Kostendruck wird erhöht, weil die Zinsbelastung durch Kreditaufnahmen steigt. Wenn eine Kreditaufnahme überhaupt noch möglich ist, weil die Kreditinstitute die Sicherheit gefährdet sehen. Mitarbeiter genießen Kündigungsschutz. Ihnen kann nicht wegen einer Betriebsunterbrechung (z.B. Zerstörung durch Brand) gekündigt werden, weil das ein kalkulierbares Risiko darstellt, gegen das man sich versichern kann. Bei der Betriebsunterbrechungs-Versicherung besteht Versicherungsschutz für die versicherten finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung, die durch einen versicherten Sachschaden entsteht, wie er (beispielsweise) durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm mit Hagel hervorgerufen wird. Ersetzt werden können Ertragsausfall oder -minderung, Löhne und Gehälter, Kosten der Schadenminderung, um das Unternehmen schnell wieder flott zu machen, z.B. wenn neue Lagerräume angemietet werden müssen.

Moderne Technik macht Betriebsgebäude und die Einrichtung zunehmend teurer, was eine langfristig angelegte Risikominimierung (Risk-Management) im Rahmen einer Finanzplanung ebenso erforderlich macht wie ein optimiertes Versicherungskonzept. Hier geht es um die Sachwerte. Versichert wird bei der Gebäudeversicherung die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung von Gebäudeteilen. Wichtig ist die korrekte und zukunftsorientierte Ermittlung der Versicherungssumme, für die der Versicherungsnehmer grundsätzlich selbst haftet. Eine gute Beratung ist unerlässlich. Bei der Inhaltsversicherung wird die Betriebsausstattung versichert, also die technische und kaufmännische Einrichtung, das Lager mit Waren und Vorräten. Sie gilt also für existentiell wichtige Produktionsmittel, die vor einem wirtschaftlichen Folgeschaden gesichert werden müssen.

Betriebshaftpflichtversicherung: Durch Verschulden des Betriebsinhabers anderen zugefügte Schäden unterfallen der gesetzlichen Haftpflicht. Dazu kommt noch die Haftung des Dienstherren für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen (Mitarbeiter oder herangezogene andere Dienstleister). Dazu besteht auch eine Haftung für die vertriebenen Produkte, nicht erst durch die immer einseitiger verbraucherfreundlich werdende Rechtsprechung zu Produkt- und Beratungsfehlern. Es dreht sich wieder um Vermögenswerte. Haftpflicht ist die sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, einen Schaden zu ersetzen, der durch Verschulden (etwa mangelnde Vorsicht oder Vergesslichkeit) einem anderen zugefügt wurde. Wichtig ist eine Betriebsbeschreibung, aus der sich Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten ergeben. Der Versicherer prüft die Haftpflicht im Schadenfall ebenso, wie unberechtigte Forderungen abgewehrt werden (passiver Rechtsschutz).

Nicht immer haben Versicherungen mit Schäden zu tun. Auch die Altersversorgung muss gesichert werden. Wenn der Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH einen Betrieb verantwortlich führt und ein angemessen höheres Einkommen bezieht, stehen ihm in der Regel keine bzw. nur geringe Versorgungs-Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu. Wenn er aus dem Erwerbsleben ausscheidet, sollte dennoch die Altersversorgung gesichert sein. Hier greift die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung ein. Vorsorgemaßnahmen müssen folglich durch Eigenvorsorge und/oder durch eine betriebliche Altersversorgung getroffen werden. Dazu gibt es steuerbegünstigt eine Direktversicherung (kapitalbildende Lebensversicherung) und darauf aufbauend eine Pensionszusage. Bei der Gruppen-Unfallversicherung wird alles mit einem „Produkt“ versichert. Eine Gruppe bilden schon drei Personen, die auch der Inhaber und seine Ehefrau nachhaltig ins Leben rufen können. Der Schutz der Belegschaft nutzt dem Betriebsklima.

Gerade im gewerblichen Bereich sollte die Kfz-Versicherung der Absicherung zur Wiederherstellung der Produktionskraft besonderer Aufmerksamkeit unterliegen, erst recht, wenn es sich um Vorsorge im Rahmen des Fuhrpark-Managements handelt. Die Rechtsschutzversicherung wiederum ist keine Rundum-Sorglos-Lösung, aber eine partielle Risikoabsicherung. Es gibt Verkehrsrechtsschutz, Fahrerrechtsschutz, Berufs- und Firmenrechtsschutz, Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter und solchen für spezielle Gruppen. Wirtschaftlicher Erfolg ist aber wirklich nicht absicherbar.


Welche Erfordernisse bestehen für den mittelständischen Betrieb?
Welche Versicherung für wen? Das hängt auch von der Phase ab, in der sich der Betrieb gerade befindet. Das Risiko zu managen – das ist nicht nur eine Frage von Pflicht und Kür. Ein junges Unternehmen kommt vielleicht noch mit eher improvisierten und lückenhaften Lösungen aus. Unternehmen in der Konsolidierungsphase haben professionellere Ansprüche, erst recht expandierende Firmen. Kombipakete zu schnüren, ist in jeder Phase möglich. Gerade für den mittelständischen Unternehmer kann es vorteilhaft sein, betriebliche Absicherung mit persönlichen Vorsorgeanstrengungen zu kombinieren, da die Struktur des Unternehmens der Schaffenskraft seiner Unternehmerpersönlichkeit entspricht. Oft unterschätzt werden Ertragsausfälle durch Maschinenschaden. Damit es nicht durch Versagen bei Lieferfristen zu Ertragsausfällen kommt, sollte eine Maschinenunterbrechungsversicherung (MBU) zur Erhaltung des Betriebsergebnisses in Betracht gezogen werden.

Rund 150 in- und ausländische Anbieter konkurrieren in Deutschland miteinander. Da kommt es auf Vergleich und Übersicht an, da mit der europaweiten Liberalisierung der Versicherung privater und gewerblicher Risiken seit Juli 1994 die bisher bestehende Produktkontrolle durch die staatliche Aufsicht entfallen ist.

Alle Versicherungen, ob mit oder ohne großen Außendienst, bieten Beratung in allen Spezialfällen. Je mehr Bereiche mit Produkten abgedeckt werden, desto besser kann auch eine Gesamtberatung des Unternehmens in Analyse und Absicherung erfolgen. Bestens geschulte Fachleute findet man nicht zuletzt bei Versicherungsunternehmen selbst. Vorteile können sich für ein Unternehmen allein schon aus dem Standing ergeben, bei einer Gesellschaft versichert zu sein, wenn das Volumen eine gewisse Bedeutung hat. Im Eigeninteresse wird die Versicherung dem guten Kunden gegenüber sicher manches glatter und kulanter behandeln. Es liegt auch nahe, Schadensfälle, die nicht nur einen Bereich des versicherten Umfangs berühren, reibungsloser abzuwickeln.

Eine interessante Broschüre bietet das Informationszentrum der deutschen Versicherungen, Berlin, Tel. 0800/263 72 43 (GDV). Rat und Kontakte beispielsweise die Internet-Seite des VDVM. 

Autor/in: Alexander Kulik,
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2002, Seite 8

 
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