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Wer kann Gründungsdarlehen beantragen?

Öffentliche Fördermittel können Gründer bzw. mittelständische Unternehmen beantragen, die ihren Wohnort bzw. Firmensitz im Bundesgebiet (Darlehen der Deutschen Ausgleichsbank) oder in Bayern (Darlehen der LfA Förderbank Bayern) haben.


Wo muss ich die Darlehen beantragen?
Sie müssen die Darlehen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) beantragen. Nach Prüfung und Bearbeitung werden die Anträge je nach Art des Darlehens an die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) oder die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet. Die eigentliche Abwicklung muss von der antragstellenden Bank übernommen werden.

Basis für die Hausbank ist ein Unternehmenskonzept Businessplan, in dem das Gründungsvorhaben im Detail beschrieben werden muss. Insbesondere muss darin auch der Kapitalbedarf enthalten sein, der entscheidend dafür ist, welches Existenzgründungsdarlehen in Frage kommt. Die Darlehen müssen in aller Regel banküblich besichert sein und vor Beginn der Investition beantragt werden.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 08|2002, Seite 14

 
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