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Schutz gegen Feuer unterm Dach

Vor 20 Jahren wurde der Förderkreis für die Mikroelektronik e.V. auf Initiative der IHK gegründet. Hauptziel war es, die Mikroelektronik an der Universität Erlangen-Nürnberg zu stärken und den Technologietransfer in die industrielle Praxis zu forcieren. Zu den Partnern des Förderkreises gehören heute die Fraunhofer Institute IIS und IISB in Erlangen, vier Lehrstühle an der Universität sowie eine Reihe von Unternehmen. WiM befragte den Vorsitzenden des Förderkreises, Dr. Dietrich Ernst, zu aktuellen Entwicklungen der Mikroelektronik.

Beim Abschluss von Feuer-Industrieversicherungen ist die Beitragshöhe ein wichtiger Aspekt. Demgegenüber geraten aber oft andere wichtige Punkte wie die eigene Risikovorsorge und die Qualität der Verträge in den Hintergrund. Im Folgenden einige Tipps, wie sich die Vorsorge optimieren lässt.

Beitragseinsparung durch Selbstbeteiligung
Die meisten Versicherungsverträge werden ohne oder mit relativ niedrigen Selbstbeteiligungen abgeschlossen. Eine Analyse der jeweiligen Risikolage und Liquidität im Unternehmen kann aber zu dem Entschluss führen, durch Eigenbeteiligung Versicherungs-Fixkosten einzusparen. Wichtig ist hierbei jedoch eine systematische Vorgehensweise. Es wird empfohlen, verschiedene Angebote mit unterschiedlichen Alternativen des Selbstbehalts einzuholen. So sieht der Verbandstarif der Feuerversicherer z.B. bei einer evtl. Selbstbeteiligung von 50 000 Euro (im Hinblick auf einen Millionenschaden) je nach Unternehmensart und Risikosituation Nachlässe von 6,1 bis 34,7 Prozent vor.

Reduzierung der Kündigungsfristen
In den letzten Monaten erhielten viele Unternehmen von ihren Versicherungen Vorschläge mit Neuordnungen, häufig verbunden mit Preiserhöhungen und mit Einschränkungen des Versicherungsschutzes. Daraus ergibt sich die Frage: Sollen die Vorschläge angenommen oder die Kündigungsfrist reduziert werden? Nach Aussage von Versicherungsberatern sind jedoch Entscheidungen unter Zeitdruck unnötig. In den meisten Fällen sei es empfehlenswert, zunächst die Kündigungsfrist der Versicherungsverträge von den üblichen drei Monaten auf eine Ein-Monats-Frist reduzieren zu lassen, um damit Zeit für weitere Verhandlungen und die Prüfung von Alternativen zu bekommen. Als Vorsichtsmaßnahme sollte bei der Verkürzung der Kündigungsfrist Folgendes – bei bereits getroffener Vereinbarung nachträglich – vereinbart werden: „Wir sind mit der Verkürzung der Kündigungsfrist von drei auf einen Monat einverstanden. Dies gilt unter dem Vorbehalt, dass der vorgelegte Neuordnungsvorschlag preislich und bedingungsgemäß eine Maximalforderung durch die Versicherung darstellt.“

Neuordnungsvorschlag
Sofern trotz der angekündigten Preiserhöhung und/oder trotz der reduzierten Kündigungsfrist noch kein qualifizierter und verbindlicher Neuordnungsvorschlag vorliegt, wird geraten, diesen mit Fristsetzung anzufordern. Lassen Sie sich weder von Ihrem Versicherer noch von Ihrem Makler vertrösten, sonst geraten Sie in Zeitdruck und verlieren nicht nur Zeit zur exakten Prüfung von Alternativen.

Beitrags-Verdoppelung
Neben den innerbetrieblichen Kosten für das Versicherungsmanagement (z.B. Verwaltung der Versicherungsverträge, Risikoüberprüfung, Abwicklung der Schadensfälle) fallen nicht unerhebliche Kosten für die externe Organisation an. Hierzu zählen Provisionen und Courtagen für Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler einerseits oder Honorare für Sachverständige und externe Berater andererseits. Honorare sind immer transparent und deren Höhe ist nicht abhängig von der Beitragshöhe. Anders ist dies bei den Provisionen der Versicherungsvermittler (Agenten und Makler). Hierbei richtet sich die Höhe nach dem Beitrag ohne Versicherungssteuer und wird in aller Regel nicht ausgewiesen. Die Provisionen/Courtagen liegen bei Industrieversicherungen zwischen 15 und 25 Prozent. Beitragserhöhungen ergeben also zwangsläufig höhere Einnahmen für alle Vermittler.

Risikoanalyse
Während in den letzten vier bis fünf Jahren eine relativ pauschale und oberflächliche Vorgehensweise bei der Risikobeurteilung durch die Versicherungsgesellschaften zu beobachten war, hat sich dies nun deutlich geändert. Die Versicherungsmakler oder Versicherer fordern von den Unternehmen sehr viele Informationen an oder stellen bei Betriebsbesichtigungen viele Fragen, um eine Grundlage für Risikobeurteilung und Preiskalkulation zu erhalten. Alle Informationen, die für die Preisfindung relevant sind, sollte man sich schriftlich vorlegen und erläutern lassen. Die Daten sollte man autorisieren und erst dann für die Verwendung freigeben. So wird vermieden, dass versehentlich falsch erfasste oder unzureichende Risikoinformationen später zu einem überhöhten Preis führen.

Preiskalkulation
Auf Basis der Risikoinformationen erfolgt eine Preiskalkulation (Tarifierung) durch den Versicherer oder durch den Versicherungsmakler. Zwar wurde das bis 1995 weitgehend markteinheitliche Tarifierungssystem durch individuellere Preisfindungssysteme der führenden Industrieversicherer abgelöst. Die „Prämienrichtlinien für die Industrie-Feuer- und Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung“ des Verbandes der Schadenversicherer (VDS) stellen aber nach wie vor und sogar wieder mit steigender Tendenz einen marktweit geltenden Standard dar. Diese wurden im Jahr 2001 überarbeitet und bilden ein qualifiziertes und differenziertes System zur Risikoerfassung und Preiskalkulation für die Versicherer.

Es ist aber wichtig zu wissen, dass es Beurteilungs- und Gestaltungsspielräume gibt, die zu nicht unerheblichen Beitragsunterschieden führen können. Auch kann es sein, dass die Betriebe mit vergleichsweise geringem organisatorischen Aufwand oder vertretbaren Brandschutzinvestitionen zu einer Reduzierung der Gefahren und damit des Beitrages kommen können.

Schadensanalyse
Ein Industrieunternehmen sollte immer eigene, interne Schadenstatistiken führen. Obwohl der Aufwand relativ gering ist, ist dies häufig nicht der Fall. Statt dessen verlässt man sich auf die Schadenstatistiken des Maklers oder der Versicherungen. Qualifizierte und aussagefähige Schadenstatistiken (inklusive Einzelaufstellungen) und zeitnahe und umfassende Schadeninformationen über einen Zeitraum von mindestens der letzten fünf Jahre sind notwendig, möglichst noch über einen sehr viel längeren Zeitraum. Dies ist insbesondere bei einem gutem Schadenverlauf in den vorherigen Jahren bedeutsam. Nur dann kann man konkurrierende Angebote einholen oder – noch wichtiger – Überlegungen zur Schadensbegrenzung, zur Einführung von Selbstbehalten, die vom Unternehmer ohne außergewöhnliche Kostenbelastungen selbst getragen werden können, oder zum Verzicht auf Teile eines umfangreicheren Versicherungsschutzes anstellen.

Umfang des Versicherungsschutzes
In den letzten Jahren ist bei Industrieversicherungen ein Trend zu Allrisk- und Multi Line-Konzepten feststellbar. Diese – teilweise sehr umfassenden – Deckungskonzepte ermöglichen einen weitgehenden und kostengünstigen Versicherungsschutz für die versicherten Unternehmen, waren aber auch für Versicherer und Makler von Vorteil, weil sie den Vertriebsaufwand und den Aufwand zur Risikobeurteilung stark reduzierten. In der derzeitigen Gegenbewegung mit stark erhöhten Preisen und Einschränkungen des Versicherungsschutzes gerade bei Allrisk-Konzepten gilt es, den Versicherungsschutz wieder auf die unternehmensgefährdenden Risiken zu beschränken. Zumindest ist eine sorgfältige Analyse des Versicherungsumfanges und des Preis-/Leistungsverhältnisses erforderlich.

Einige Ansatzpunkte für die Analyse: Wenn man sich den Versicherungsbeitrag auf die einzelnen versicherten Gefahren aufschlüsseln lässt, erhält man eine qualifizierte Entscheidungsgrundlage. Es sollte geklärt werden, ob die Versicherungsleistungen für den Sachschaden und den Sachfolgeschaden (Betriebsunterbrechung) betreffs der Höhe identisch sein müssen. Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung kann die Vereinbarung von Höchstentschädigungsleistungen zu erheblichen Preisermäßigungen führen. Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung wirken sich Vereinbarungen von kürzeren Haftzeiten für das Feuerrisiko und andere Risiken beitragsmindernd aus. Ist eine Elektronikversicherung oder Maschinenversicherung noch sinnvoll oder gibt es bessere Möglichkeiten, wenn die Absicherung von Großschäden wichtiger ist ?

Zielgruppenkonzepte, Umsatz- und Summenpolicen
In den letzten Jahren sind für bestimmte Wirtschaftsbranchen und von manchen Versicherern oder Maklern so genannte Zielgruppenkonzepte angeboten worden, bei denen die Ermittlung des Versicherungsbeitrages nicht mehr nach den Versicherungssummen, sondern nach anderen Kriterien, wie z.B. dem Unternehmensumsatz, vorgenommen wurde. Auch dies war als Instrument zur Vereinfachung gedacht und konnte zu durchaus nennenswerten Vorteilen für alle Beteiligten führen. Es ist zu beobachten, dass diese Konzepte rückläufig sind und von den Versicherern zurückgezogen werden. Unternehmen, die nach diesem Konzept abgeschlossen haben, sollten deshalb einen Vergleich mit einem herkömmlichen, spartenorientierten Versicherungskonzept anstellen. Denn möglicherweise hat sich der Umsatz in den letzten Jahren stärker entwickelt als die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Risikofaktoren.

Ungewollte Einschränkungen des Versicherungsschutzes vermeiden
Es ist zu beobachten, dass sich die Verhandlungen mit den Versicherungsgesellschaften häufig auf die Beitragshöhe konzentrieren und andere Aspekte des Versicherungsschutzes wie die Vertragsqualität (Versicherungsbedingungen) in den Hintergrund treten. Oft sind sich die versicherten Unternehmen aber über die vorhandene Vertragsqualität und die enormen Unterschiede nicht im Klaren.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2003, Seite 14

 
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