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Bei der Gewerbeaufsicht melden

Das Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg macht darauf aufmerksam, dass jeweils zum 31. Juli und 31. Januar die Heimarbeitslisten aus Mittelfranken dem Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg vorzulegen sind.

Jeder Auftraggeber ist nach dem Heimarbeitsgesetz verpflichtet, die von ihm beschäftigten Heimarbeiter, Hausgewerbetreibenden, Gleichgestellten und Zwischenmeister namentlich in Heimarbeitslisten auszuweisen und je drei Abschriften unaufgefordert dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt einzusenden.

Heimarbeiter(in) ist, wer in selbst gewählter Arbeitsstätte allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Arbeitgebern arbeitet. Hausgewerbetreibende sind in der Regel Kleinstunternehmen, die in eigener Wohn- oder Betriebsstätte allein oder mit maximal zwei Arbeitnehmern oder Heimarbeitern im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern Lohnarbeiten ausführen. Wobei der Hausgewerbetreibende selbst wesentlich am Stück mitarbeitet. Zwischenmeister ist, wer ohne Arbeitnehmer zu sein, die ihm von Gewerbetreibenden übertragenen Arbeiten an Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende weitergibt.

Die Heimarbeitslisten werden im Heimarbeitsgesetz gefordert, damit die Überprüfung der Mindestentgelte, der Zuschläge und der Schutz der Heimarbeiter durch die Entgeltüberwachung der Gewerbeaufsichtsämter möglich wird.
Externer Kontakt: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg, Tel. 09 11/9 28-28 75, -28 77 und -28 78
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2003, Seite 70

 
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