Auslandsförderung des Bundes
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) und für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
(BMVEL) ermöglichen der deutschen Wirtschaft die Beteiligung an Auslandsmessen. Die Beteiligungsvorhaben werden
im offiziellen Auslandsmesseprogramm des Bundes zusammengefasst und vom Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der
Deutschen Wirtschaft (AUMA) in Printform und im Internet unter www.auma.de veröffentlicht.
Wie kommt das Auslandsmesseprogramm zustande?
Die Auswahl der für eine Beteiligung vorgesehenen Veranstaltungen erfolgt auf Vorschlag der am Außenhandel
interessierten Wirtschaftsorganisationen, der deutschen Auslandshandelskammern, der deutschen diplomatischen
Vertretungen sowie der beteiligten Bundesministerien und des AUMA. Im Arbeitskreis für Auslandsmessebeteiligungen
wird das offizielle Auslandsmesseprogramm des folgenden Jahres zweimal im Jahr beraten und festgelegt.
Welche Beteiligungsformen gibt es?
In der Praxis haben sich verschiedene Formen der offiziellen Beteiligungen entwickelt, mit denen die
Möglichkeiten der Mitwirkung der Firmen sowie Art und Umfang der Ausstellerförderung variieren:
Firmengemeinschafts-Ausstellung: Die übliche Beteiligungsform ist die
Firmengemeinschaftsausstellung, die durch die Verbindung einer offiziellen Ausstellergruppe mit einem offiziellen
Informationsstand gekennzeichnet ist. Die Firmenstände sind räumlich zusammengefasst, optisch hervorgehoben und
wirkungsvoll präsentiert. Die Bundesförderung kommt den Firmen indirekt zugute, direkte Zahlungen an einen
Aussteller werden nicht geleistet. Durch die Förderung ergeben sich für die Aussteller aus Deutschland oder deren
örtliche Vertreter beachtliche Kostenersparnisse.
Fachsymposium: Fachsymposien sind Firmenvorträge, die in Verbindung mit einer Beteiligung an
einer Firmengemeinschaftsausstellung zustande kommen.
Sonderschau: Eine Sonderschau dient der Darstellung einzelner Wirtschaftszweige. Bei Fachmessen
ist die Thematik einer Sonderschau durch die Veranstaltung vorgegeben. Bei Messen mit einer breiten Thematik wird
das Thema der deutschen Sonderschau mit den Wirtschaftsverbänden abgestimmt.
Informationsstand: Eine Beteiligung durch einen offiziellen Informationsstand ist die
einfachste Form einer deutschen Auslandsmessebeteiligung. Ein Informationsstand zeigt das offizielle deutsche
Interesse am Land und am Warenaustausch mit dem Land.
Auslandsmesseförderung der Bundesländer
Ergänzend zur Auslandsmesseförderung des Bundes bieten die Bundesländer exportinteressierten Firmen
Unterstützung an. Die Förderprogramme sind zur Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen
konzipiert.
Welche Fördermöglichkeiten haben Firmen mit Sitz in Bayern?
Im Rahmen des Messebeteiligungsprogramms werden Firmengemeinschaftsbeteiligungen angeboten, bei
denen sich Unternehmen aus Bayern gemeinschaftlich auf Fachmessen im Ausland präsentieren. Für Unternehmen liegt
der Nutzen einer gemeinschaftlichen Präsentation insbesondere darin, dass ihnen ein wesentlicher Teil der oftmals
sehr zeitaufwändigen und personalintensiven Messevorbereitungen abgenommen wird.
Gleichzeitig werden die für kleine und mittelständische Unternehmen relativ hohen Kosten durch günstige
Teilnahmebeiträge gemindert. Ein Überblick über die angebotenen Messebeteiligungen ist unter www.ihk-nuernberg.de
oder unter www.bayern-international.de zu
finden.
Umfang der Förderung: Bayerischen Ausstellern werden im Rahmen von Firmengemeinschaftsbeteiligungen
nachfolgende Leistungen geboten:
- schlüsselfertiger Stand
- günstige Platzierung auf dem Messegelände
- attraktives Standdesign
- Informationen über die Zielmärkte und Zielländer
- firmenübergreifende Werbemaßnahmen
- Dolmetscherdienste auf der Messe
- moderne Kommunikationsmittel (i.d.R. PC mit Internet, Telefon, Telefax)
Antragsverfahren: Organisationen der bayerischen Wirtschaft können die Aufnahme geeigneter Gemeinschaftsaktionen in das Messebeteiligungsprogramm des Landes bis spätestens 31. März des Vorjahres beantragen. Das Messebeteiligungsprogramm wird dann jährlich im Voraus vom Bayerischen Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Messeausschuss festgesetzt.