Telefon: +49 911 1335-1335

Alles aus einer Hand

Etwa ein Dutzend Behörden und Institutionen mussten Unternehmensgründer bisher abklappern, bevor sie mit ihrer Firma starten konnten. Gewerbeamt, Agentur für Arbeit, Krankenkasse, Rentenversicherung, IHK, Registergericht und einige andere. Durch die neue „Gründeragentur für Mittelfranken“ soll dieser Marathon deutlich verkürzt werden. Vor kurzem starteten die ersten dieser Anlaufstellen bei der Handwerkskammer (Sulzbacher Str. 11-15) und bei der IHK (Hauptmarkt 25-27). Die Stadt Nürnberg wird im Januar 2005 mit einem weiteren Büro im neuen Wirtschaftsrathaus folgen, schrittweise kommen dann auch außerhalb Nürnbergs solche Agenturen hinzu.

Die bayernweite und flächendeckende Einrichtung von Gründeragenturen geht auf einen Vorschlag der Henzler-Kommission zum Bürokratieabbau zurück, die von der Bayerischen Staatsregierung eingesetzt worden war. Die Grundidee: Die Gründeragenturen bündeln alle Verwaltungsvorgänge, sie bieten Beratung, Gewerbeanmeldung und Eintragung an einer Stelle. Nicht mehr der Gründer muss die anderen Behörden und Institutionen über seine Gewerbeanmeldung informieren, sondern die Agentur nimmt diese entgegen und leitet alle Unterlagen weiter.

Die bisherigen Dienstleistungen, die die Kammern für Gründer erbringen, bleiben dabei natürlich in vollem Umfang erhalten, so die Hauptgeschäftsführer von IHK und HWK, Dr. Dieter Riesterer und Prof. Dr. Elmar Forster. Man bleibe kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen zu Geschäftsplan, Finanzierung, Investition oder Rechtsformen. Zusätzlich werde den Gründern der oft Zeit raubende und umständliche Kontakt mit den beteiligten Behörden abgenommen. Für dringende Fragen können auch umgehend Notare hinzugezogen werden.

Die Gründeragenturen übernehmen u.a. folgende Aufgaben:

  • Prüfung möglicher Genehmigungsvoraussetzungen
  • Gewerbeanmeldung: Weiterleitung an Finanz- und Gewerbeaufsichtsamt, Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft, Eichamt, Statistisches Landesamt sowie HWK und IHK
  • Eintragung ins Handelsregister von Personengesellschaften
  • Anmeldung beim Finanzamt
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
  • Information und Kontaktaufnahme: Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Amtsgericht, Rentenversicherungsträger und Gewerbeaufsichtsamt/Bauamt
  • falls nötig berufsbezogene Anmeldungen

Nürnbergs Wirtschaftsreferent Dr. Roland Fleck erklärte, die einzelnen Prozessabläufe würden elektronisch verknüpft, Grundlage hierfür sei die elektronische Gewerbeanmeldung („GEWAN“). Dadurch werde das Verfahren deutlich verkürzt. Wolfgang Sachse, Abteilungsdirektor der Oberfinanzdirektion Nürnberg, machte den praktischen Nutzen der schnellen Abwicklung an einem konkreten Beispiel deutlich: Seit kurzem muss jede Rechnung die Steuernummer enthalten. Nur wenn der Gründer diese in kurzer Zeit mitgeteilt bekommt, kann er auch mit den Geschäften starten.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 08|2004, Seite 12

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick