Etwa ein Dutzend Behörden und Institutionen mussten Unternehmensgründer bisher abklappern, bevor sie mit ihrer
Firma starten konnten. Gewerbeamt, Agentur für Arbeit, Krankenkasse, Rentenversicherung, IHK, Registergericht und
einige andere. Durch die neue „Gründeragentur für Mittelfranken“ soll dieser Marathon deutlich
verkürzt werden. Vor kurzem starteten die ersten dieser Anlaufstellen bei der Handwerkskammer (Sulzbacher Str.
11-15) und bei der IHK (Hauptmarkt 25-27). Die Stadt Nürnberg wird im Januar 2005 mit einem weiteren Büro im
neuen Wirtschaftsrathaus folgen, schrittweise kommen dann auch außerhalb Nürnbergs solche Agenturen hinzu.
Die bayernweite und flächendeckende Einrichtung von Gründeragenturen geht auf einen Vorschlag der
Henzler-Kommission zum Bürokratieabbau zurück, die von der Bayerischen Staatsregierung eingesetzt worden war. Die
Grundidee: Die Gründeragenturen bündeln alle Verwaltungsvorgänge, sie bieten Beratung, Gewerbeanmeldung und
Eintragung an einer Stelle. Nicht mehr der Gründer muss die anderen Behörden und Institutionen über seine
Gewerbeanmeldung informieren, sondern die Agentur nimmt diese entgegen und leitet alle Unterlagen weiter.
Die bisherigen Dienstleistungen, die die Kammern für Gründer erbringen, bleiben dabei natürlich in vollem Umfang
erhalten, so die Hauptgeschäftsführer von IHK und HWK, Dr. Dieter Riesterer und Prof. Dr. Elmar Forster. Man
bleibe kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen zu Geschäftsplan, Finanzierung, Investition oder Rechtsformen.
Zusätzlich werde den Gründern der oft Zeit raubende und umständliche Kontakt mit den beteiligten Behörden
abgenommen. Für dringende Fragen können auch umgehend Notare hinzugezogen werden.
Die Gründeragenturen übernehmen u.a. folgende Aufgaben:
- Prüfung möglicher Genehmigungsvoraussetzungen
- Gewerbeanmeldung: Weiterleitung an Finanz- und Gewerbeaufsichtsamt, Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft, Eichamt, Statistisches Landesamt sowie HWK und IHK
- Eintragung ins Handelsregister von Personengesellschaften
- Anmeldung beim Finanzamt
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
- Information und Kontaktaufnahme: Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Amtsgericht, Rentenversicherungsträger und Gewerbeaufsichtsamt/Bauamt
- falls nötig berufsbezogene Anmeldungen
Nürnbergs Wirtschaftsreferent Dr. Roland Fleck erklärte, die einzelnen Prozessabläufe würden elektronisch verknüpft, Grundlage hierfür sei die elektronische Gewerbeanmeldung („GEWAN“). Dadurch werde das Verfahren deutlich verkürzt. Wolfgang Sachse, Abteilungsdirektor der Oberfinanzdirektion Nürnberg, machte den praktischen Nutzen der schnellen Abwicklung an einem konkreten Beispiel deutlich: Seit kurzem muss jede Rechnung die Steuernummer enthalten. Nur wenn der Gründer diese in kurzer Zeit mitgeteilt bekommt, kann er auch mit den Geschäften starten.