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Schon bei der Bauplanung nichts anbrennen lassen

Brandschutz spielt bei der Planung gewerblicher Bauvorhaben oft eine untergeordnete Rolle, obwohl die baurechtlichen Auflagen in den vergangenen Jahren deutlich verschärft wurden. Vielen Bauherren wie Architekten geht es in erster Linie darum, dass das zu erstellende oder zu renovierende Gebäude bestimmten Ansprüchen und architektonischen Vorstellungen entspricht. Die gesetzlichen Vorgaben zum Brandschutz treten dabei schnell in den Hintergrund, nicht zuletzt, weil Brandschutzeinrichtungen vielerorts immer noch als wenig ästhetisches, aber notwendiges Übel gelten.

Brandschutz und Bauästhetik sind kein Widerspruch
Die Zeiten, in denen Brandschutz mit wenig ansehnlichen Stahltoren gleichgesetzt wurde, sind längst vorbei. „Moderne Brandschutzeinrichtungen können sogar gestalterische Akzente am Gebäude setzen und fügen sich harmonisch in die Architektur ein“, erklärt Uwe Hoen, Geschäftsführer der auf Brandschutz spezialisierten Wassermann GmbH in Nürnberg.

Bei der Planung eines Bauvorhabens sollte das Thema Brandschutz möglichst früh eine Rolle spielen. Das zahlt sich in barer Münze aus, nicht nur bei den direkten Baukosten, sondern vor allem auch in puncto Wartung und Instandhaltung. Brandschutzeinrichtungen müssen nämlich in regelmäßigen Abständen gewartet und überprüft werden. Wenn im Zuge dieser Arbeiten plötzlich Mängel festgestellt werden oder die Einrichtungen nicht aus einem Guss konzipiert wurden, dann macht sich das in den Betriebskosten des Gebäudes schnell unangenehm bemerkbar.

Dass Brandschutz erheblich kostengünstiger und zudem effektiver sein kann, wenn das Thema schon in der Planungsphase berücksichtigt wird, bestätigt auch der international anerkannte Brandschutzexperte Dr. Peter Kuhn aus München. Brandschutz sollte als ganzheitliches Konzept von der Planung bis zur Fertigstellung und Abnahme konsequent durchgeführt werden, erklärt der Fachmann weiter. Dabei gebe es einige grundsätzliche Kriterien zu beachten, um im Sinne der Bauherren und der Gebäudenutzer die gesetzlich geforderten Ziele optimal zu verwirklichen und dabei betriebswirtschaftliche Aspekte nicht zu vernachlässigen.

Die Zusammenarbeit mit einem ausgewiesenen Fachbetrieb empfiehlt sich also gleich aus mehreren Gründen. Beispielsweise lassen sich auf diese Weise architektonische Vorstellungen und Wünsche unter Berücksichtigung aller Vorschriften und Auflagen optimal umsetzen. So können inzwischen selbst verglaste Gebäudeteile, die ein entscheidender Bestandteil zeitgemäßer Architektur sind, auch Brandschutzaufgaben erfüllen. Die klassische undurchsichtige Wand ist längst nicht mehr notwendig, denn der Markt bietet äußerst attraktive Lösungen für Brandschutzverglasungen. Wie jede klassische Brandschutztür muss aber eine solche Verglasung eine ganze Reihe komplexer Anforderungen erfüllen. Die verwirrende Vielfalt an Prüfnormen, die im Zuge einer EU-weiten Vereinheitlichung zudem in vielen Punkten modifiziert und neu gefasst wurden, ist ein Thema für sich. Hier kann die Beratung durch einen Fachmann Nerven und ein erhebliches Maß an Zeit sparen.

Auch wenn es um Änderungen und Modernisierungen an bereits vorhandenen Brandschutzeinrichtungen geht, ist die Zusammenarbeit mit einem Fachmann unabdingbar. Seit 1995 gibt es eine vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin herausgegebene Richtlinie für zulässige Veränderungen an Feuerschutztüren, die für jedermann rechtsverbindlich ist. „In der Praxis stellen wir aber jeden Tag wieder fest, dass dies den wenigsten auch nur ansatzweise bekannt ist. Oft werden gerade Feuerschutztüren auf unzulässige Weise verändert“, so Hoen. Ein riskantes Unterfangen, denn ein nicht fachgerecht verändertes Bauteil verliert seine Zulassung. Der Betreiber des Gebäudes riskiert dadurch nicht nur seinen Versicherungsschutz, sondern sieht sich darüber hinaus im Schadensfall eventuell sogar mit strafrechtlichen Folgen konfrontiert.

Ulf Hilzenbecher
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2004, Seite 18

 
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