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Deutsches Recht ist Exportartikel

Im vergangenen Jahr wurde das Theater Nürnberg mit seinen Sparten Musiktheater, Schauspiel und Ballett zum Staatstheater erhoben. Beifall von allen Seiten und große Erwartungen: Vom Leuchtturm der Kultur war die Rede. WiM sprach mit Staatsintendant Wulf Konold über die Perspektiven für 2005.

Recht gewährleistet die freie Entfaltung der Persönlichkeit, es bietet faire Chancen, es sorgt für Sicherheit und es schützt das Eigentum. Ein leistungsfähiges Recht ist damit unerlässlich für das Funktionieren der Wirtschaft. Es begünstigt Investitionen und unternehmerisches Handeln. Wem nützt es, wenn er eine Erfindung macht oder ein Unternehmen aufbaut, wenn er aber nicht auch die Früchte seines Tuns genießen kann? Internationale Finanzströme gehen in die Staaten, wo sie Rechtssicherheit und Rendite finden – wird hingegen nur eine geringe Rechtssicherheit geboten, steigt der Anspruch an die Rendite. Insofern ist es wohl richtig, wenn man das Recht auch als einen Produktionsfaktor ansieht, der dem Kapital und der Arbeit um nichts nachsteht.

Nun wird es keinen Ort auf der Welt geben, an dem nicht irgendein Recht gilt. Das aber sagt noch nichts darüber aus, ob das jeweilige Rechtssystem seine Aufgaben gut erfüllen kann. Entscheidend ist daher die Qualität des Rechts: Recht muss aus sich heraus verständlich sein und doch für alle denkbaren Fälle eine Lösung bieten – so die große Anforderung. Recht muss eine Balance zwischen Sicherheit und Freiheit finden. Recht muss unparteiisch sein und doch den Schwächeren schützen. Recht muss systematisch sein und ist doch in der Regel das Ergebnis eines Kompromisses. Recht muss mit Autorität gesprochen werden und bedarf doch der Akzeptanz – es muss als „gerecht“ empfunden werden. Recht muss darüber hinaus aber auch durchsetzbar und bezahlbar sein.

Vorteile gegenüber angloamerikanischem Recht
In Deutschland ist der Begriff „Recht“ – anders als zum Beispiel im englischen Sprachbereich – eher negativ besetzt. Das Bild wird vielfach geprägt vom sprichwörtlichen Paragraphenreiter, Amtsschimmel und Winkeladvokaten. Recht wird oftmals gleichgesetzt mit Bürokratie – auch von Unternehmen. Dabei trägt gutes Recht eigentlich dazu bei, Bürokratie zu vermeiden. Das deutsche Recht kann sich in dieser Hinsicht durchaus sehen lassen. Es ist im Vergleich – insbesondere auch zum angloamerikanischen Rechtsbereich – vorhersehbar, durchsetzbar und bezahlbar. Nicht von ungefähr war in der Vergangenheit das Recht ein wichtiger deutscher Exportartikel – beispielsweise in eine ganze Reihe von asiatischen Staaten.

Gefahr der Verrechtlichung
Das deutsche Rechtssystem steht allerdings derzeit wohl zu Recht in der Kritik, in einem schleichenden Prozess zu erodieren. Es ist im Begriff, unsystematisch, unverständlich und erdrückend zu werden – man denke nur an das Steuerrecht. Wir Unternehmer beklagen insbesondere, dass das deutsche Recht überreguliert ist. Es gibt immer mehr Gesetze und doch oder gerade deswegen immer weniger Recht. So gelten in Deutschland zurzeit 2 066 Gesetze mit 46 308 Einzelnormen und 3 051 Rechtsverordnungen mit 38 776 Einzelnormen – zusammen ergibt das die immense Summe von 85 084 einzelnen Vorschriften! Das Streben nach totaler Sicherheit und die Verrechtlichung aller Lebensverhältnisse strangulieren die Freiheit – insbesondere die unternehmerische Freiheit. Dadurch sinkt die Rechtsakzeptanz und Rechtsbefolgung.

Trotzdem ist das deutsche Rechtssystem im internationalen Vergleich auch heute noch wettbewerbsfähig. Und wir dürfen nichts von der Rechtsordnung verlangen, was sie nicht leisten kann. Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sind in einer hochkomplexen Gesellschaft ohne eine gewisse Regelungsdichte nicht zu erreichen. Diese ist daher auch nicht die alleinige Ursache für eine schwindende Akzeptanz des Rechts. Hinzu kommt vielmehr, dass der deutsche Gesetzgeber häufig europäischen Vorgaben entsprechen muss – und die lassen sich oft nur schwer in die Rechtstradition und das Wertungsgefüge des nationalen Rechts einpassen.

Auf europäischer Ebene müssen wir immer wieder sehr genau prüfen, ob ein bestimmtes Rechtsgebiet tatsächlich der Harmonisierung bedarf. Harmonisierung bedeutet immer Überlagerung von Rechtstraditionen und infolge der erforderlichen Kompromisse die Erzeugung von Unschärfen. Die EU-Kommission hat das offenbar erkannt und macht zunehmend vom Herkunftslandprinzip Gebrauch, das es dem in Europa agierenden Unternehmen erlaubt, sich in diesen Fällen auf das Recht seines Heimatlandes zu konzentrieren. Dazu ein Beispiel: Die Werbung in den elektronischen Medien macht nicht vor Staatsgrenzen halt. Für die werbenden Unternehmen ist es schlechthin unmöglich, sich an 25 nationalen Rechtsordnungen zu orientieren. Harmonisierung aller relevanten nationalen Gesetze erfordert einen enormen legislativen Aufwand und kann am Ende immer nur teilweise gelingen. Auf Grund des bereits vorhandenen Acquis Communautaire erscheint es demgegenüber vertretbar, darauf zu vertrauen, dass die Schutzstandards in dem Herkunftsland der Werbung dem Bedürfnis der anderen Mitgliedstaaten entsprechen.

Radikale Vereinfachung nicht immer sinnvoll
Bedingt durch die gewachsene Individualisierung und Komplexität der Lebensformen und -situationen liegt der Ruf nach einer radikalen Vereinfachung, nach Standardisierung und vor allem Effizienz auf der Hand. Aber ebenso wie Auswüchse und Übertreibungen im Sinne von Überdifferenzierungen können auch radikale Vereinfachungen und rigide Einheitslösungen zu Bürokratie führen. Uniformität sowie ein starres Festhalten an Standards können insofern Unvollkommenheit erzeugen. Bürokratie ist daher eher ein Optimierungs- als ein Minimierungsproblem. Als Beispiel für eine Überdifferenzierung kann sicher das deutsche Steuerrecht genannt werden. Ein Verzicht auf die zahlreichen Subventionstatbestände und damit die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei gleichzeitiger Senkung der Steuersätze wäre hier „mehr“ – möglicherweise am Ende auch in Bezug auf die Steuereinnahmen des Staates. Von bemerkenswerter Schlichtheit ist hingegen das Verbot des unlauteren Wettbewerbs – allerdings um den Preis, dass sich dazu eine ausgesprochen filigrane Rechtsprechung entwickelt hat, ohne deren sorgfältiges Studium kaum noch jemand wissen kann, ob eine Werbung zulässig ist oder nicht. Die Wahrheit liegt wohl auch hier in der Mitte.

Ein verfahrensorientierter Weg zur Regelung komplexer Sachverhalte ist die Selbstverwaltung, die „auch dort, wo das Allgemeininteresse einen gesetzlichen Zwang verlangt, die unmittelbare Staatsverwaltung vermeidet und statt dessen auf die Mitwirkung der Betroffenen setzt“ – so wörtlich das Bundesverfassungsgericht in seinem IHK-Beschluss vom 7. Dezember 2001. Selbstverwaltung hilft, Überregulierung zu vermeiden, Freiheitsgrade zu erhalten und den Sachverstand der Praxis in die Entscheidungen einzubeziehen. Die Idee der Selbstverwaltung ist in Deutschland entstanden und tief im deutschen Recht verwurzelt.

Auf Grund der wirtschaftlichen Aktivitäten meines Familienunternehmens, die über die deutschen Landes- und Rechtsgrenzen hinausgehen, weiß ich um die Vorteile des deutschen Rechts. Es erscheint mir daher der Mühe wert, im Rahmen des Jahresthemas der IHK-Organisation 2005 darüber nachzudenken und zu diskutieren, wie wir den „Standortvorteil Recht“ für Deutschland nicht nur bewahren, sondern weiter ausbauen können.

Ludwig Georg Braun, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK)
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2004, Seite 8

 
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