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Dubiose Angebote auf seriösem Papier

Im vergangenen Jahr wurde das Theater Nürnberg mit seinen Sparten Musiktheater, Schauspiel und Ballett zum Staatstheater erhoben. Beifall von allen Seiten und große Erwartungen: Vom Leuchtturm der Kultur war die Rede. WiM sprach mit Staatsintendant Wulf Konold über die Perspektiven für 2005.

In Nigeria gibt es leider nicht nur seriöse Geschäftspartner, sondern auch „schwarze Schafe“, die wegen ihrer raffinierten Betrugsversuche als „Nigeria Connection“ seit über 15 Jahren weltweit in Verruf geraten sind. Die Betrugsversuche werden immer facettenreicher und nehmen – durch die Neuen Medien, Internet und e-mail – stetig zu.

Praktiken der „Nigeria Connection“
Beamter aus Nigeria:
Angeblich sollen Staatsgelder, die in seinem „Zuständigkeitsbereich“ „gefunden“ wurden, auf Konten im Ausland überwiesen werden. Dazu werden Angaben zum Konto eines Ausländers benötigt, um das Geld zu transferieren. In diesen Fällen werden als Dienststellen meistens die Zentralbank (Central Bank of Nigeria, CBN) oder die staatliche Ölgesellschaft (Nigerian National Petroleum Company, NNPC) angegeben. Dem Adressaten wird versprochen, dass nach erfolgtem Transfer er selbst bis zu 35 Prozent der Summe (meist Millionenbeträge in US-Dollar) für sich behalten könne, der Rest aber auf ein noch zu nennendes Konto weiter überwiesen werden solle. Unter normalen Bedingungen wäre, bei einer Kooperation des Empfängers und falls diese Angaben stimmen würden, der Straftatbestand der Beihilfe zum Betrug am nigerianischen Staat erfüllt. Aber natürlich stimmt kein Wort von dem, was der Absender behauptet.

„Erbschaftsmeldungen“: In Schreiben wird vom Tod von Verwandten namentlich benannter, meist afrikanischer oder US-Staatsbürger berichtet, die angeblich zum Teil enorm hohe Beträge angelegt hätten und die nur mit Unterstützung eines Ausländers (Deutschen) losgelöst werden könnten. Falls der Angesprochene diese Unterstützung gewähre, könne er mit einer Provision als Gegenleistung rechnen.

Benachrichtigung Angehöriger / Erben gerade verstorbener Unternehmer in Deutschland: Angehörige werden von nigerianischen Firmen darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Verstorbene Investitionen in einem afrikanischen Land vorbereitet hätte, und dazu aufgefordert, nunmehr dieser „Investitionsverpflichtung“ nachzukommen. Eine weitere Facette ist die Kontaktaufnahme mit Erben bzw. Verwandten gerade verstorbener deutscher Unternehmer, die schriftlich aufgefordert werden, angeblich vom Verstorbenen eingegangene vertragliche Verpflichtungen zu Investitionen in afrikanische Staaten zu erfüllen. Es wird in diesen Schreiben dann behauptet, der Verstorbene habe konkrete Investitionen in einem afrikanischen Land vertraglich zugesichert, wobei entsprechende (gefälschte) Vertragsunterlagen vorgelegt werden.

Anforderung von Warenproben oder Warenmustern: Diese Betrugsversuche sind besonders schwer zu durchschauen, da nicht mit dubiosen Groß- und Provisionsbeträgen „geködert“ wird. Vielmehr treten seriös erscheinende Vertreter von Firmen aus afrikanischen Staaten (nicht ausschließlich aus Nigeria) auf, die bei Zusendung der angeforderten Warenmuster oder Probelieferungen Großaufträge in Aussicht stellen, sofern die Ware gefalle. Die Mustersendungen werden teilweise sogar mit scheinbar gedeckten Schecks „bezahlt“. Ablaufschema: Eine längere Korrespondenz führt zu Vertrauensaufbau und letztlich zum vermeintlichen Geschäftsabschluss. Die ausländische Firma wird in dem Glauben gelassen, dass das Geschäft seinen normalen Lauf nimmt und ein Akkreditiv eröffnet wird. Doch ganz plötzlich trifft eine dringende Anfrage aus Nigeria ein. Der Exporteur wird unter Druck gesetzt: Man benötige sofort eine Vorauslieferung. Die Waren müssten auf einer Messe ausgestellt werden oder einem potenziellen Käufer vorgeführt werden. Um den Auftrag nicht zu verlieren, wird eine Teillieferung gegen Rechnung oder Scheck (ungedeckt) getätigt. Die Ware ist weg und das Geschäft lässt auf sich warten. Es gibt regelrecht Syndikate, die sich auf die Beschaffung von Mustern spezialisiert haben. Die Waren werden dann auf dem Kleinmarkt vertrieben.

Der Postversand erfolgt häufig aus „unverdächtigen“ Ländern (ohne Poststempel Nigeria). In Frage kommen neben den Niederlanden auch Großbritannien, wo regelmäßig Postsäcke zum Versand nach Europa eingeliefert werden. Auch die direkte Kontaktaufnahme wird angewandt. Messen bieten ideale Möglichkeiten, an Firmenunterlagen (Visitenkarten, Prospekte usw.) heranzukommen. Die Bekanntgabe von Bankverbindungen und Telefon- und Faxnummer sowie die Zusendung von Original-Firmenbögen erweisen sich als ausgesprochen wichtig für die Betrüger. Diese Informationen werden für spätere Fälschungszwecke eingesetzt. Das ganze reicht von Abbuchungsaufträgen über Bürgschaftserklärungen bis hin zum Fälschen von Kreditkarten.

Betrugsversuche lassen sich an einer Reihe von typischen Merkmalen erkennen: Sie werden häufig als streng vertraulich („Strictly confidential“) bezeichnet, tragen gefälschte oder erfundene Briefbögen und Phantasie-Logos, nennen ausführliche Konditionen für den Geldtransfer und werden von „bedeutend“ klingenden Absendern unterzeichnet.

Checkliste
Wer ein Geschäftsangebot aus Nigeria und anderen afrikanischen Staaten erhält, sollte vor Eingehen einer Geschäftsverbindung vom Anbieter unbedingt folgende Informationen anfordern:

? Kopie des „Certificate of Incorporation“
? vollständige Straßenadresse sowie Postfach, Telefonnummer, Faxnummer, e-mail-Adresse
? Beleg der Mitgliedschaft bei einer oder mehreren Organisationen (z.B. World Trade Center of Nigeria,
   Lagos Chamber of Industry and Commerce, Delegation of German Industry & Commerce for West
   Africa, Manufacturers Association of Nigeria oder Association of Nigerian Exporters)
? Referenz der Bank, die die Transaktion mit der deutschen Firma abwickeln soll
? Name und Adresse der Firmenanwälte sowie der Steuerberater
? Namen und Adressen der Direktoren der nigerianischen Firma (eine Firma in Nigeria muss zumindest
   zwei Direktoren haben, die eigentlich auf dem Briefpapier angegeben sein sollten).

Wenn die nigerianische Firma diese Auskünfte mit entsprechenden Bestätigungen über sich selbst erteilt, können Sie in der Regel davon ausgehen, dass es sich um ein seriöses Angebot handelt. Sie sollten aber in der Regel vor Eingehen einer Geschäftsverbindung Kontakt mit der IHK aufnehmen oder direkt von der Delegation der Deutschen Wirtschaft für Westafrika (Internet: www.lagos-ahk.de) eine Firmenauskunft einholen.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2004, Seite 10

 
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