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Anstöße für Reform der Berufsgenossenschaft

Seit Mitte 2003 gibt es bei der IHK einen Arbeitskreis Berufsgenossenschaften und Insolvenzgeldumlage. Anlass des durch die Vollversammlung angeregten Arbeitskreises war die damals drastische Steigerung der Insolvenzgeldumlage. Der Arbeitskreis hat sich mehrmals getroffen und ein Forderungspapier erarbeitet, in dem u. a. die Senkung der Insolvenzgeldumlage auf 80 Prozent, die anteilige Finanzierung auch durch Arbeitnehmerseite und die Wahlfreiheit der Unternehmen zwischen den einzelnen Berufsgenossenschaften gefordert wurde.

Nach eingehender, zum Teil sehr kontroverser Diskussion wurde allerdings der Grundgedanke der Berufsgenossenschaften befürwortet: Sie etablieren ein Schutzsystem für die Arbeitnehmer und entlasten damit die Arbeitgeber von einzelnen Schadensersatzansprüchen. Das System der Berufsgenossenschaften dürfe sich aber nicht verselbstständigen und den Unternehmen nicht mehr tragbare Belastungen auferlegen. Auch die Tätigkeit der Berufsgenossenschaften müsse flexibler, rationell und kostensparend gestaltet werden. Die vom DIHK auf Bundesebene gesammelten Vorschläge wurden in einer 17-seitigen Broschüre „Transparenz, Verlässlichkeit und Effizienz“ zusammengefasst und der Politik übergeben.

Mittlerweile zeigen sich erste Erfolge, so hat sich die Zahl der damals 35 Berufsgenossenschaften auf mittlerweile 26 verringert, weitere Verbesserungen für Unternehmer, z.B. die Herausnahme der Wegeunfälle aus dem Leistungskatalog werden diskutiert. Interessenten können sich auf den e-mail-Verteiler des Arbeitskreises setzen lassen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2006, Seite 16

 
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