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Stabile Strompreise für IHK-Mitgliedsunternehmen

Der Stromrahmenvertrag, den die IHK mit der N-Ergie AG für ihre Mitgliedsunternehmen abgeschlossen hat, wird mit neuen Bedingungen fortgeführt. Anmeldeschluss ist der 1. Juni 2006.

Die Rahmenvereinbarung zum Strombezug für IHK-Mitgliedsunternehmen hat sich seit mehr als fünf Jahren als Garant für günstige Konditionen erwiesen. Unternehmen, die der IHK-Rahmenvereinbarung beigetreten sind, haben seit Vertragsbeginn immer mindestens zwei Prozent gegenüber dem Standardtarif der N-Ergie für Gewerbekunden gespart, teilweise sogar wesentlich mehr. Zum 1. März 2006 haben sich die Vertragsbedingungen geändert. Im Vordergrund stehen stabile Preise für die nächsten drei Jahre.

Hintergrund der neuen Vereinbarung sind die stetig steigenden Strompreise, bedingt durch steigende Rohstoffkosten, steigende Steuern und Abgaben, eine Verknappung von Kraftwerkskapazitäten sowie einen stagnierenden Wettbewerb. Alle Prognosen deuten darauf hin, dass der Trend auch in Zukunft nach oben geht.

Mit den neuen Konditionen, die rückwirkend ab dem 1. März 2006 gelten, müssen die Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung bei Vertragsbeginn zunächst eine deutliche Strompreiserhöhung hinnehmen (siehe Tabelle). Die Strompreise für Betriebe, die eine Jahresabrechnung erhalten, werden auf den Stand der üblichen Gewerbetarife der N-Ergie angehoben (Tarif Variabel L und Variabel S der N-Ergie). Im Gegenzug zu dieser Preiserhöhung bleiben die IHK-Konditionen aber konstant bis zum 31. Dezember 2008. Somit garantiert die Rahmenvereinbarung stabile Preise und Kalkulationssicherheit für rund drei Jahre.

Da die Strompreise bei den Standardprodukten höchstwahrscheinlich weiter steigen, geht die IHK davon aus, dass damit für die IHK-Mitglieder je nach Verbrauchsverhalten Einsparungen über die drei Jahre von fünf bis sechs Prozent möglich sind. Die Bundesnetzagentur muss bis Anfang Mai die Netznutzungsentgelte der Netzbetreiber genehmigen. Dann dürften die Netznutzungsentgelte auf breiter Front sinken. Diese Preissenkungen werden in vollem Umfang an die Mitglieder der Rahmenvereinbarung weitergegeben.

Sondervertragskunden
Für Sondervertragskunden gilt, dass weiterhin zwei Prozent Rabatt auf das geltende Standardpreismodell „Strom Flexibel“ der N-Ergie gewährt werden. Hiervon profitieren Abnahmestellen mit nieder- oder mittelspannungsseitiger Versorgung mit Viertel-Stunden-Leistungsmessung (monatliche Abrechnung), einem Leistungsbedarf größer als 30 Kilowatt (kW) und einer Jahresarbeitsmenge im HT-Bereich größer als 30 000 Kilowattstunden (kWh).

Allgemeine Preise der Grundversorgung
Für Unternehmen mit einem Stromverbrauch von unter 10 000 kWh im Jahr ist der Allgemeine Tarif der N-Ergie derzeit vergleichsweise günstiger als die IHK-Konditionen oder die Gewerbetarife der N-Ergie. Ein Kunde mit ca. 6 000 kWh spart gegenüber den IHK-Konditionen im Jahr 2006 rund 37 Euro pro Jahr. Da der Allgemeine Tarif aber auch die Preisrunden 2007 und 2008 mitmachen wird, sieht die IHK ihren Tarif über die gesamte Laufzeit im Vorteil.

Rechtzeitig entscheiden!
Bis zum 1. Juni 2006 können IHK-Mitgliedsunternehmen entscheiden, ob sie dieses Angebot nutzen möchten. Ein Beitritt zur Rahmenvereinbarung ist nach dem 1. Juni 2006 bis zum 31. Dezember 2008 nicht mehr möglich. Bisherige Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung brauchen nichts zu unternehmen, wenn sie mit der neuen Preisstellung einverstanden sind. Andernfalls besteht die Möglichkeit, bis zum 31. Mai 2006 die Beitrittserklärung bei der IHK zu kündigen. Die IHK-Mitglieder, die mit ihrem Unternehmen der Rahmenvereinbarung beitreten möchten, sollten die ausgefüllte Beitrittserklärung an die IHK senden. Die Beitrittserklärung kann als pdf-Datei von der IHK-Homepage www.ihk-nuernberg.ihk.de (Rubrik „Innovation | Umwelt“) heruntergeladen werden.

Fragen zu anderen Stromprodukten der Versorgungsunternehmen oder zur Jahresabrechung beantwortet direkt der jeweilige Energieversorger.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2006, Seite 20

 
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