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Vorsicht bei Abfall-Exporten!

Das Bayerische Umweltministerium berichtet über eine Zunahme illegaler Abfallexporte in die neuen EU-Mitgliedsstaaten. Unternehmen, die die Rechtslage nicht kennen, müssen sich auf hohe Kosten und strafrechtliche Folgen einrichten.

Geregelt ist die „internationale Verbringung“ (Im- bzw. Exporte) von Abfällen in der EU-Abfallverbringungsverordnung. Dort sind u.a. folgende Aspekte aufgeführt: Mitführen bestimmter Dokumente, formale Anforderungen an Verträge sowie Notifizierung (Genehmigung der Verbringung) durch alle betroffenen Staaten (Absende-, Empfangs- und Durchfuhrstaat).

Die Einstufung einer Ladung und die Bewertung der beabsichtigten Behandlung richtet sich nach den nationalen Regeln und den nationalen Genehmigungen des Empfängerstaats. Somit ist eine unterschiedliche Betrachtung möglich. Das gilt insbesondere bei Transporten von Kunststoffen oder tierischen Nebenprodukten, die für die industrielle Mitverbrennung bestimmt sind.

Wenn zwei Staaten beteiligt sind, gilt nach EU-Recht und internationalen Vereinbarungen, dass bei unterschiedlichen Einstufungen die Rechtsauffassung des „strengeren“ Staates verbindlich ist. Beispiel: Wenn ein Staat das Material als Abfall einstuft, der andere hingegen nicht, so ist die Ladung als Abfall zu betrachten. Wenn der Absender diese Regelung nicht beachtet, kann er mit unliebsamen Folgen konfrontiert werden: Er muss die Kosten für die Rückholung der Ladung bezahlen und wird eventuell strafrechtlich verfolgt – möglicherweise sogar in beiden Staaten.

Die IHK rät deshalb dringend, sich bei Exporten aus Deutschland und Bayern über die Seriosität und Berechtigung des Empfängers genau zu informieren. Auskünfte zum Abfallrecht bzw. zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen (z.B. über die Einstufung bestimmter Stoffe) erteilen die Bezirksregierungen, die auch für die Notifizierungen von Im- und Exporten zuständig sind.

Externer Kontakt: Regierung von Mittelfranken, Tel. 0981/53-1417, klaus.bogendoerfer@reg-mfr.bayern.de
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2006, Seite 19

 
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