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Lkws wieder auf der Autobahn

Die Rufe nach einer Maut für Bundesstraßen werden leiser. Denn die Lastwagen weichen der Autobahnmaut nur noch vereinzelt aus.

Viele Lkw-Fahrer haben die Ausweichstrecken in den ersten Monaten der Mauterhebung ausprobiert und sind nun doch wieder auf die Autobahnen zurückgekehrt. Denn nur in wenigen Fällen rechnet sich das Ausweichen zeitlich und finanziell. Außerdem hat sich die Wirtschaft in den jeweiligen Regionen strikt gegen eine Lkw-Maut auf Bundesstraßen ausgesprochen, weil darunter vor allem die ortsansässigen Unternehmen zu leiden hätten. Auch der IHK-Arbeitskreis „Maut auf Bundesstraßen“, an dem Industriefirmen und Transporteure mitwirken, hat die nachteiligen Folgen für die regionale Wirtschaft betont.

Eine Maut auf mittelfränkischen Bundesstraßen konnte so verhindert werden. Dennoch sind Sperrungen auch in Mittelfranken im Gespräch. Als Instrument der Wahl soll das neue Schild „Gesperrt für den Durchgangsverkehr“ zum Einsatz kommen. Zuständig sind bisher die unteren Verkehrsbehörden, d.h. Landkreise, kreisfreie Städte bzw. Große Kreisstädte. Eine Zustimmung der Bezirksregierung ist jedoch erforderlich. Es wurde erreicht, dass Verbände und IHK bei der Beurteilung möglicher Sperrungen mit eingebunden werden.

Nach der neuen Straßenverkehrsordnung dürfen Beschränkungen oder Verbote des Verkehrs für Lkw über zwölf Tonnen bei erheblichen negativen Auswirkungen auf die Verkehrsverhältnisse angeordnet werden. Diese Sperrungen sollen Belastungen beseitigen oder abmildern, die durch den Ausweichverkehr verursacht werden.

Befreit sind derzeit alle Fahrzeuge über zwölf Tonnen, deren erster Beladeort im Umkreis von 75 Kilometern zur gesperrten Straße liegt. Ebenfalls ausgenommen sind Fahrzeuge mit mehr als zwölf Tonnen, deren Zielort an der gesperrten Strecke liegt oder an einer Straße, die in die gesperrte Strecke einmündet.

Landauf, landab finden intensive Gespräche zwischen antragsstellenden Kommunen, Bezirksregierung und der Wirtschaft statt. Es hat sich nach Auffassung der IHK gezeigt, dass die vom Bund festgesetzte Regelungen nur in ganz wenigen Fällen optimal anzuwenden sind. Derzeit warten zwei Anträge auf Sperrungen von Bundesstraßen in Mittelfranken auf eine Entscheidung: Dies sind die B 25 im Bereich Dinkelsbühl und Feuchtwangen sowie die B 8 zwischen Nürnberg und Würzburg.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 06|2006, Seite 51

 
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