Telefon: +49 911 1335-1335

Nachrüstpflichten gelten auch für Büro- und Gewerbeimmobilien

Raumheizung und Warmwasserbereitung in Gebäuden verursachen rund ein Drittel des Energieverbrauchs in Deutschland. Energieeinsparung heißt deshalb das Gebot auch im Gewerbebau.

Die wichtigste Energiesparvorschrift für Gebäude und Heizungen ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) vom Februar 2002, die derzeit novelliert wird. Ein wesentliches Ziel ist es, den Heizenergieverbrauch bei Neubauten um etwa 30 Prozent auf den so genannten Niedrigenergiehaus-Standard zu senken. Betroffen sind neben Wohngebäuden auch Nichtwohngebäude jeglicher Art wie beispielsweise Büro- und Verwaltungsgebäude sowie unter bestimmten Bedingungen auch Produktionsgebäude.

Frist bis 31. Dezember 2006
Der nächste wichtige Stichtag im Sinne der EnEV ist der 31. Dezember 2006. Bis dahin müssen in drei Fällen bautechnische und anlagentechnische Nachrüstanforderungen für bestehende Gebäude umgesetzt werden (§ 9 EnEV):

  • Oberste Geschossdecken, die nicht begehbar, aber zugänglich sind und über beheizten Räumen mit normalen Innentemperaturen liegen (z.B. Dachspitz, Kaltdach), müssen bis zum 31. Dezember 2006 so gedämmt werden, dass deren Wärmedurchgangskoeffizient einen Wert von 0,3 Watt pro Quadratmeter und pro Grad Kelvin nicht überschreitet.
  • Zusätzlich müssen nicht gedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleistungen, die in ungeheizten Räumen (z.B. im Keller) liegen, nachträglich gedämmt werden. Die Mindestanforderungen an die Dämmung finden sich in Anhang 5 der EnEV. Die Nachrüstpflichten gelten nicht für unzugängliche Leitungen.
  • Öl- und Gas-Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2006 außer Betrieb genommen werden. Wurde der Brenner nach dem 1. November 1996 erneuert oder wurde der Heizkessel so ertüchtigt, dass er die geltenden Abgasgrenzwerte nach der 1. Verordnung zum Bundesimmissionsgesetz (BimSchV) einhält, verlängert sich die Austauschfrist bis zum 31. Dezember 2008. Eine Nachrüstpflicht besteht nicht für Anlagen, die bereits über Brennwertkessel oder Niedertemperatur-Heizkessel verfügen oder deren Nennwärmeleistung weniger als vier Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt. Auch für besondere Anlagen (z.B. zur reinen Warmwassererzeugung oder mit festem Brennstoff befeuerte) gelten Ausnahmeregelungen.

Die Energieeinsparverordnung lässt von diesen Nachrüstpflichten Ausnahmen zu: Eigentümer von Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer mindestens eine selbst bewohnt, sind zunächst ausgenommen. Nur im Fall eines Eigentümerwechsels muss – mit einer Frist von zwei Jahren ab dem Eigentumsübergang – nachgerüstet werden. Bei unverhältnismäßigem Aufwand oder wenn Erscheinungsbild oder Substanz eines Baudenkmals beeinträchtigt würden, sind Ausnahmen möglich.

Novelle der Energieeinsparverordnung
Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos haben am 7. April 2006 den gemeinsamen Vorschlag zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2006) in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben. Mit diesem Vorhaben soll die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz für Gebäude in deutsches Recht umgesetzt werden.

Zwei wichtige neue Forderungen sind:

  • Energieausweise müssen grundsätzlich nicht nur für Neubauten bzw. bei wesentlichen Änderungen, sondern auch für Bestandsgebäude beim Verkauf oder bei der Vermietung erstellt werden.
  • In die Gesamtenergiebetrachtung werden neben Heizung und Warmwasserbereitung nun auch Beleuchtung und Raumluftkühlung einbezogen.

Nach dem Referentenentwurf vom April 2006 haben Eigentümer und Vermieter ein Optionsrecht. Sie dürfen zwischen dem ingenieurtechnisch berechneten Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs und dem Energieausweis auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs wählen.

Bis Mitte August 2006 konnte sich die Bundesregierung jedoch nicht auf diesen Vorschlag einigen. Die Zeit eilt, da die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie bereits Anfang Januar 2006 abgelaufen ist.

Informationen der IHK
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken bietet eine breite Palette an Dienstleistungen rund um das Thema Energieeffizienz im Gebäudebereich. Diese umfasst Arbeitskreise, Informationsveranstaltungen, den Lehrgang „EnergieManager (IHK)“ sowie verschiedene Broschüren.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2006, Seite 46

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick