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IHK verschickt jetzt Beitragsbescheide

Mit dieser Finanzierung sichern die Unternehmen eine Wirtschaftsförderung, die unabhängig vom Staat ist.

Kompetent und schnell informieren, praktische Hilfe leisten, Kontakte knüpfen und den Interessen der Wirtschaft Gehör verschaffen. Dies sind wichtige Dienstleistungen, die die IHK Nürnberg für Mittelfranken für ihre 100 000 Mitglieder aus Industrie, Handel und Dienstleistung erbringt. Viele Aufgaben wurden den IHKs vom Staat übertragen (z.B. in Berufsbildung, Sachverständigenwesen oder Wettbewerbsrecht), um diese in eigener Regie und effizient zu organisieren. Die IHK ist „Die erste Adresse“ in allen betrieblichen Fragen – von der Ausbildungsberatung bis zum Zollrecht, von der Existenzgründung bis zum betrieblichen Umweltschutz.

Diese vielfältigen Services sind ohne angemessene Finanzierung nicht zu leisten. Nach dem IHK-Gesetz steuern alle Mitgliedsunternehmen einen Beitrag zur Finanzierung der IHK bei, der sich nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemisst. Diese Finanzierung durch die Betriebe garantiert die notwendige Unabhängigkeit der IHK vom Staat. Der IHK-Beitrag errechnet sich aus einem Grundbeitrag und einer Umlage (siehe Tabelle).

Bemessungsgrundlage: Wenn vom Finanzamt eine Gewerbesteuerveranlagung durchgeführt wird, ist der dort festgesetzte Gewerbeertrag Bemessungsgrundlage für die Beitragsveranlagung. Sonst werden die in der Einkommensteuerveranlagung festgesetzten „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Datenübermittlung: Die IHK erhält vom Finanzamt nur diese Daten übermittelt. Es sind dadurch keine Datenschutzbestimmungen verletzt, da die Datenübermittlung im IHK-Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Vom Finanzamt festgesetzte Gewerbeerträge zum Zwecke der Vorauszahlung der kommunalen Gewerbesteuer werden der IHK nicht übermittelt.

Vorläufige Veranlagung: Für aktuelle Jahre wird die Beitragsveranlagung vorläufig durchgeführt, da für diese Jahre noch keine Jahresgewinne/Gewerbeerträge vom Finanzamt vorliegen. Berechnungsbasis sind hier die zuletzt festgesetzten Jahresgewinne/Gewerbeerträge. Bei neu im Handelsregister eingetragenen Unternehmen wird vorläufig der Grundbeitrag von 128 Euro angesetzt.

Ausgleich von Vorauszahlungen: Die Abrechnung erfolgt, wenn die Jahresgewinne/Gewerbeerträge vorliegen. Zu hohe Vorauszahlungen werden erstattet bzw. verrechnet, zu niedrige Zahlungen führen zu Nachforderungen.

Doppelmitgliedschaften: Zur Berechnung des IHK-Beitrages (Grundbeitrag und Umlage) wird die Bemessungsgrundlage (Jahresgewinn/Gewerbeertrag) nur anteilig verwendet, wenn das Unternehmen außerdem Mitglied einer anderen Kammerorganisation ist (Handwerkskammer, Kammern der Freien Berufe). Wenden Sie sich an die IHK-Beitragsabteilung, sollte hier der volle IHK-Beitrag angesetzt sein. Wenn das Unternehmen auch Mitglied bei anderen IHKs ist (Hauptsitz außerhalb Mittelfrankens bzw. Zweigstellen), werden von der Nürnberger IHK die Beiträge nur für den mittelfränkischen Anteil berechnet.

Beitragsermäßigung für Komplementärgesellschaften: Für Kapitalgesellschaften, deren Tätigkeit sich in der Komplementärfunktion in einer ebenfalls IHK-zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft (z.B. Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG), wird der Grundbeitrag auf Antrag um 40 Prozent ermäßigt.

Das bisherige Widerspruchsverfahren wurde von der Bayerischen Staatsregierung im Regierungsbezirk Mittelfranken für die Zeit vom 1. Juli 2004 bis 30. Juni 2007 probeweise abgeschafft. Die bisherige Möglichkeit, gegen den Beitragsbescheid Widerspruch bei der IHK einzulegen, ist daher nicht mehr gegeben. Es müsste Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach erhoben werden. Die IHK empfiehlt, vor der Klageerhebung eine kostenfreie interne Überprüfung des Beitragsbescheides durch die IHK zu veranlassen. Diese interne Überprüfung hat keine Auswirkung auf das Recht zur Klage.

Die IHK hat 2007 von der kameralistischen auf die kaufmännische Rechnungslegung umgestellt. Der Einzug der IHK-Beiträge wird jetzt über Debitoren und Belegnummern durchgeführt. Bitte geben Sie zur eindeutigen Zuordnung Ihrer Beitragszahlung die Belegnummer des Beitragsbescheides an.

IHK, Tel. 0911/1335-330, Fax -453, E-Mail beitrag@nuernberg.ihk.de

Grundbeiträge
für nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen
  • mit einem Jahresgewinn bis 5 200 Euro
beitragsfrei
  • mit einem Jahresgewinn zwischen 5 200 und 8 000 Euro
Grundbeitrag 46 Euro
  • mit einem Jahresgewinn über 8 000 Euro
Grundbeitrag 64 Euro
für im Handelsregister eingetragene Unternehmen
  • mit einem Jahresgewinn/Gewerbeertrag bis 24 500 Euro
Grundbeitrag 128 Euro
  • mit einem Jahresgewinn/Gewerbeertrag über 24 500 Euro
Grundbeitrag 307 Euro
  • Grundbeitrag für Großunternehmen
Grundbeitrag 10 000 Euro
Umlage
  • 0,32 Prozent des Jahresgewinns/Gewerbeertrags
Freibeträge
  • Für natürliche Personen und Personengesellschaften wird vom Jahresgewinn/Gewerbeertrag ein Freibetrag in Höhe von 15 340 Euro abgezogen.
  • Nicht im Handelsregister eingetragene Existenzgründer sind in den ersten beiden Jahren beitragsfrei, wenn ihr Jahresgewinn 25 000 Euro nicht übersteigt. Im dritten und vierten Jahr nach der Gründung sind sie von der Umlage befreit, wenn ihr Jahresgewinn unter 25 000 Euro liegt.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2007, Seite 44

 
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