Telefon: +49 911 1335-1335

DIHK-Ticker

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin – die Dachorganisation der deutschen IHKs – setzt sich bei Bundesregierung und EU für attraktive Rahmenbedingungen ein.

Weitere Reformbemühungen der Koalition versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer 45-minütigen Gastrede vor der DIHK-Vollversammlung. DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun nutzte die Gelegenheit, Merkel die zuvor beschlossene Resolution des DIHK-Vorstandes zur Unternehmenssteuerreform „Perspektiven für den Mittelstand verbessern“ zu überreichen. Darin werden Bundestag und Bundesrat aufgefordert, im parlamentarischen Verfahren noch wichtige Weichen zu stellen, um Teile des Mittelstandes nicht zusätzlich zu belasten. So fordert der DIHK Nachbesserungen bei den Pensionsrückstellungen, der Nachversteuerungsregelung für thesaurierte Gewinne von Personen- unternehmen, den pauschalen Hinzurechnungen von Finanzierungsanteilen in Mieten, Pachten und Leasing-Raten bei der Gewerbesteuer sowie beim Investitionsabzugsbetrag.

Der DIHK-Vorstand traf sich mit Vizekanzler Franz Müntefering zu einem Abendessen, bei dem es u.a. um die Ausbildungssituation, die Förderung lernschwacher Jugendlicher sowie die Beschäftigung älterer Personen ging. Mit Blick auf den drohenden Fachkräftemangel sagte Franz Müntefering zu, im parlamentarischen Verfahren mögliche Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen zu prüfen. DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun hatte darauf aufmerksam gemacht, dass diese Menschen hierzulande bereits gut integriert seien und die notwendigen Deutschkenntnisse vorweisen könnten.

Für die zweite Hälfte ihrer Amtsperiode sollte sich die Bundesregierung einen „Koalitionsvertrag II“ vornehmen, empfiehlt DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun. Konkrete Vorschläge für ein solches Arbeitsprogramm fänden sich in den „Wirtschaftspolitischen Positionen 2007“ der IHK-Organisation. Als Beispiele nannte Braun: rechtliche Absicherung betrieblicher Bündnisse, Senkung der Bundesausgaben um jährlich ein Prozent zur Rückführung der Neuverschuldung, Abbau bürokratischer Belastungen, die sich aus politischen Zielen ergeben, und Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken.

Die Wirtschaft wehrt sich gegen EU-Pläne, beim grenzüberschreitenden Internet-Handel das jeweilige nationale Recht des Verbraucherlandes anzuwenden. „Dies ist ein Rückschlag für die Idee des Binnenmarktes“, mahnte der DIHK jetzt in einem Brief an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und EU-Kommissar Charlie McCreevy. Die Regelung würde Unternehmen - vom Versandhandel bis zum Tourismus - vom Internet-Handel abschrecken, weil es die Kosten der Vertragsgestaltung deutlich erhöht.

Der DIHK warnt in seiner Stellungnahme davor, Arbeitnehmerschutzrechte auf Selbstständige auszuweiten. Solche Vorschläge hat die EU-Kommission jetzt im Grünbuch Arbeitsrecht unterbreitet. Damit will Brüssel mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt anregen und gleichzeitig die Sicherheit der Arbeitnehmer erhöhen („Flexicurity-Konzept“). Letztlich drohen aber weitere Regulierung und Bürokratie, die der Schaffung neuer Arbeitsplätze entgegenstehen. Zu befürchten ist auch, dass selbstständige Kleinstunternehmen in die Insolvenz gedrängt werden, so der DIHK.

Die ehrgeizigen Ziele des EU-Gipfels bei Klimaschutz und erneuerbaren Energien dürfen nicht auf Kosten der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen umgesetzt werden. Der DIHK-Vorstand fordert in seinem Positionspapier die Politik auf, vorhandene Potenziale der Energieeffizienz auszuschöpfen und die Kernenergie weiter zu nutzen. Die Fördersysteme für erneuerbare Energien in der EU sollten so aufeinander abgestimmt werden, dass die besten Standorte für die Energieerzeugung aus Wind, Sonne und Wasser in der ganzen EU erreicht werden.

Der DIHK unterstützt den Plan von EU-Kommissar McCreevy, das Patentwesen zu modernisieren. „Bis zu 50 000 Euro für eine Patentanmeldung in Europa, das ist für viele Unternehmen schlicht zu teuer“, machte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben deutlich. Einsparungen von einem Drittel der Kosten seien durchaus möglich. Außerdem müssten die im Vergleich zu den USA und Japan hohen Übersetzungskosten reduziert werden. Bislang muss jede europäische Patentanmeldung in die jeweilige Landessprache übersetzt werden. Diese Übersetzungen bergen außerdem die Gefahr rechtlicher Unschärfen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2007, Seite 44

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick