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Schall und Rauch

Das Bayerische Gesundheitsgesetz, das gerade einmal drei Monate in Kraft ist, wird möglicherweise schon wieder abgeändert. Das sorgt bei Gastronomie und Ordnungsämtern für nachhaltige Verunsicherung.

Am 12. Dezember 2007 hatte der Bayerische Landtag das Bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit (GSG) verabschiedet, das am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist (vgl. WiM 1/2008, Seite 12). Danach gilt ein striktes Rauchverbot auch in Gaststätten und Festzelten, soweit sie öffentlich zugänglich sind. Aufgrund der erheblichen Bedenken bei der Durchsetzung des Rauchverbotes haben insbesondere die Festwirte des Münchner Oktoberfestes auf eine Fristverlängerung gedrängt. Der Bayerische Landtag hat daher das Rauchverbot konsequenterweise für alle bayerischen Bier-, Wein- und Festzelte für dieses Jahr zurückgenommen. Dies gilt damit beispielsweise auch für das Nürnberger Volksfest, die Fürther Kärwa oder die Bergkirchweih in Erlangen.

Schwieriger ist allerdings die Situation für die vielen Gastronomen, denen das Rauchverbot zum Teil massive Umsatzrückgänge gebracht hat. Insbesondere die kleineren "Stammkneipen" und die Wirtshäuser auf dem Land sind davon betroffen.

Auf einer gemeinsamen Großveranstaltung, die die IHK zusammen mit dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband (BHG) durchgeführt hat, wurden die Probleme sehr deutlich angesprochen. Über 150 Gastwirte aus ganz Mittelfranken diskutierten mit den Vertretern der Ordnungsbehörden über die Probleme in der Praxis. Für die Stadt Nürnberg waren der Rechtsdirektor Dr. Hartmut Frommer und der Leiter des Ordnungsamtes, Dr. Hubertus Nerlich, für die Regierung von Mittelfranken der zuständige Regierungsdirektor Rainer Wißmeier und für den BHG dessen Geschäftsführer Dr. Gerhard Engelmann die Ansprechpartner bei der Veranstaltung, die von Dr. Hans-Joachim Lindstadt (Leiter IHK-Geschäftsbereich Standortpolitik und Unternehmensförderung) moderiert wurde.

Im Mittelpunkt des Interesses standen die rechtlichen Möglichkeiten, das Rauchen in Gasträumen zu gestatten. Nachdem das Bayerische Gesundheitsgesetz nur von öffentlichen Gaststätten spricht, besteht für den Wirt die Möglichkeit, bei geschlossenen Gesellschaften das Rauchen zu erlauben. Dies gilt zunächst für die üblichen Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstags- und Firmenfeiern; allerdings nur dann, wenn sich in diesem Gastraum keine weiteren Gäste aufhalten.

Raucher-Clubs
Etwas schwieriger stellt sich die rechtliche Einschätzung bei den sogenannten "Club-Lösungen" dar. Nachdem von Seiten des zuständigen Bayerischen Gesundheitsministeriums bisher keine eindeutigen Verfahrensvorschriften vorgelegt wurden, hängt die Einschätzung von den einzelnen Ordnungsämtern ab. Es scheint aber unbestritten, dass das Bayerische Gesundheitsgesetz echte Raucher-Clubs als geschlossene Gesellschaften zulässt.

Als Voraussetzungen für eine "Club-Lösung" braucht der Gastwirt eine glaubhafte "Vereinsstruktur", d.h. es muss eine schriftliche Mitgliederliste mit Namen und Adressen vorliegen und es muss in jedem Fall eine Eingangskontrolle erfolgen, die nur Club-Mitgliedern den Zugang erlaubt. Hilfreich ist auch ein Jahresbeitrag für die Club-Mitgliedschaft. Ein eigener Verein muss dafür aber nicht gegründet werden. Auf die geschlossene Gesellschaft sollte auch von außen deutlich erkennbar hingewiesen werden. Inzwischen gibt es auch zwei Initiativen, die die Raucher-Clubs bayernweit anbieten: Der "Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur" und die "Vereinigung der Raucherlokale".

Von diesen Club-Lösungen wird sehr unterschiedlich Gebrauch gemacht. Während es in Fürth nur wenige gibt, sollen in Nürnberg bereits rund 200 Lokale als Club-Räume genutzt werden. Wie die einzelnen Lösungen rechtlich zu beurteilen sind, können letztendlich nur die Gerichte entscheiden, so die Fachleute bei der Veranstaltung. Sie halten es für sehr hilfreich, wenn man sich von Seiten der zuständigen Ministerien auf eindeutige Verfahrensvorschriften für Bayern einigen würde.

Völlig ungeklärt sind auch die Folgeprobleme des Rauchverbots in bayerischen Gaststätten: Bei steigenden Außentemperaturen werden sich vor den Lokalen viele Gäste zum Rauchen treffen. Beschwerden der Anwohner wegen Lärmbelästigung sind damit vorprogrammiert – "Schall und Rauch" gehen also eine direkte Verbindung ein.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2008, Seite 12

 
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