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Handelsregister-Eintragungen

Print-Veröffentlichung ist nicht mehr Pflicht

Weil die Handelsregister elektronisch geführt werden, werden die Eintragungen seit dem 1. Januar 2007 auch elektronisch bekannt gemacht. Sie sind für jedermann kostenfrei im Internet einsehbar (www.handelsregister-bekanntmachungen.de). Die Pflichtpublizität in der gedruckten Ausgabe des Bundesanzeigers wurde bereits vollständig aufgegeben. Der Zwang zur Bekanntmachung durch "mindestens ein anderes Blatt" blieb demgegenüber für eine Übergangszeit bis 31. Dezember 2008 beschränkt auf eine Tageszeitung oder ein sonstiges Blatt erhalten. Ab 1. Januar 2009 wird diese Pflicht zur zusätzlichen Printbekanntmachung nun vollständig entfallen.

Dadurch werden die Unternehmen erheblich von Kosten und Bürokratieaufwand entlastet, da die elektronische Bekanntmachung nur pauschal einen Euro kostet. Über die zentrale Internet-Plattform kann sich Jeder ein Bild von den für ihn relevanten Registerbekanntmachungen deutschlandweit machen. Den Unternehmen wie auch den Zeitungsverlagen bleibt es jedoch auch nach der neuen Rechtslage unbenommen, eine Eintragung freiwillig in traditioneller Weise über eine Tageszeitung zu veröffentlichen. In WiM wird das Handelsregister in gewohnter Form weiter erscheinen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2008, Seite 8

 
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