Telefon: +49 911 1335-1335

Jahresabschlüsse

Offenlegung der Geschäftszahlen

907 000 Unternehmen sind bisher ihrer Verpflichtung nachgekommen, ihre Jahres- und Konzernabschlüsse für das Geschäftsjahr 2006 beim Bundesanzeiger-Verlag offenzulegen. Damit ist eine Offenlegungsquote von ca. 80 Prozent erreicht, so das Bundesjustizministerium, das mit einer steigenden Quote rechnet. Allerdings hatten etwa 527 000 Unternehmen (46 Prozent der offenlegungspflichtigen Unternehmen) erst reagiert, als das Bundesamt für Justiz im Februar 2008 mit der Einleitung von Ordnungsgeldverfahren begann. Zwei Drittel der Unternehmen, denen ein Ordnungsgeld angedroht wurde, haben dann innerhalb der Frist von sechs Wochen die Unterlagen nachgereicht. Für das Geschäftsjahr 2007 haben bislang mehr als 749 000 Unternehmen ihre Veröffentlichungspflicht erfüllt, ohne dass ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wurde.

Für die Unternehmen, die ihrer Pflicht noch nicht nachgekommen sind, hat das Bundesamt Ende März eine neue Welle von Ordnungsgeldandrohungen gestartet. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 2 500 Euro, bei wiederholter Nicht-Offenlegung deutlich mehr. Das Ordnungsgeld kann im Fall eines Einspruchs des Unternehmens auf 250 Euro herabgesetzt werden, wenn die Frist von sechs Wochen nur geringfügig um ein bis zwei Wochen überschritten wird. Eingereicht werden müssen die Jahres- und Konzernabschlüsse beim Elektronischen Bundesanzeiger des Bundesanzeiger-Verlags (www.ebundesanzeiger.de) und nicht – wie dies irrtümlich häufig geschieht – beim Bundesamt für Justiz.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 06|2009, Seite 32

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick