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Sanierung von Unternehmen

Sind die Konzepte tragfähig?

Wenn ein Betrieb in Schieflage geraten ist, prüfen die Banken genau, ob sie sich an der Sanierung beteiligen können. Vor einer Kreditvergabe steht eine mehrstufige Analyse. Von Michael Raab und Andreas Weigert

Geschäftsführer, die mit ihrem Unternehmen eine Krise durchlaufen, sind oft erstaunt, wie sich die Einstellung ihrer Bank(en) ihnen gegenüber verändert. Sie fühlen sich dann an die bekannte Redensart erinnert: "Eine Bank ist eine Einrichtung, die einem so lange Geld leiht, wie man beweisen kann, dass man keines braucht." Aber gerade in unternehmerischen Krisen besteht fast immer ein akuter Liquiditätsbedarf, die Sicherstellung der Finanzierung ist oft die dringlichste Voraussetzung für den weiteren Fortbestand des Betriebs.

Wenn der Blick in die Zukunft unsicher ist, verengen sich tragischerweise auch die Finanzierungsmöglichkeiten. Denn zu diesem Zeitpunkt sind die finanziellen Mittel der Gesellschafter oft schon in das Unternehmen eingebracht worden und die Kreditpotenziale bei Banken und Lieferanten ausgereizt. Häufig ist bereits ein wesentlicher Teil der Lieferantenrechnungen fällig und es läuft bisweilen auch schon die Drei-Wochen-Frist zur Stellung eines Insolvenzantrags. Aufgrund bestehender Kreditengagements sind die bereits beim Unternehmen engagierten Banken in der Regel die einzige Möglichkeit, kurzfristig frische Liquidität in das Unternehmen einzubringen und dessen Insolvenz sowie die private Inanspruchnahme der Geschäftsführenden Gesellschafter zu vermeiden.

Doch man muss sich auch in die Lage der Banken hineinversetzen: Für sie sind Kreditvergaben an Krisenunternehmen naturgemäß mit erheblichen Risiken verbunden, die sie genau analysieren müssen. Sie prüfen die Tragfähigkeit und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens und stellen sich verständlicherweise die Frage, ob sie dem schlechten Geld gutes Geld hinterherwerfen sollen. Dann haben sie rechtliche Erfordernisse zu erfüllen, die sich aus den Basel II-Vorschriften und aus den "Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken" ("MaRisk") ergeben. Wird ein Kredit als problematisch eingestuft, muss der Kunde an einen auf solche Fälle spezialisierten Betreuungsbereich der Bank übergeben werden. Wenn ein Sanierungskredit vergeben werden soll, ist zwingend auch eine Prüfung der Sanierungswürdigkeit und -fähigkeit vonnöten und zwar in Form eines Gutachtens durch einen geeigneten Dritten. Andernfalls bestehen für Banken erhebliche Haftungsrisiken, die sich in Schadenersatzansprüchen oder sogar der strafrechtlichen Verfolgung der handelnden Personen niederschlagen können.

Prinzipiell bestehen im Umgang mit Problemkrediten für Kreditinstitute verschiedene Handlungsoptionen:

  • Kündigung oder stufenweise Reduktion der Kreditlinien
  • Verkauf der Forderungen an einen Dritten
  • "Stillhalten" im Rahmen des bestehenden Engagements
  • aktive Begleitung der Restrukturierung des Unternehmens oder
  • Initiierung eines Verkaufsprozesses, um damit die Basis für einen außergerichtlichen Vergleich zu schaffen und um die Kreditlinien weitestmöglich zurückzuführen.

Der Unternehmer wird als Ziel der Verhandlungen natürlich anstreben, dass die Bank die Sanierung unterstützt. Doch dies ist regelmäßig mit einem mehrstufigen Entscheidungsprozess auf Seite der Banken bzw. des Bankenpools verbunden. Der erste Schritt im Restrukturierungsprozess ist die bankinterne Vorprüfung, um zu ermitteln, ob eine Sanierung überhaupt Erfolg verspricht. Im zweiten Schritt beurteilt das Kreditinstitut, ob die Restrukturierung die geeignete Alternative aus seiner Sicht darstellt. Wurden beide Prüfungspunkte bankintern bejaht, wird ein externes Expertenurteil darüber eingeholt, ob das Unternehmen sanierungswürdig und -fähig ist. Diese Beurteilung erfolgt in der Regel anhand eines Restrukturierungsgutachtens gemäß der "Anforderungen an Sanierungskonzepte", die das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in der Stellungnahme "IDW FAR 1/1991" zusammengefasst hat. Die Inhalte des Gutachtens, das auf dieser Basis entsteht, lassen sich in fünf Teile untergliedern:

  • Beschreibung des Unternehmens
  • finanz- und erfolgswirtschaftliche Analyse
  • Entwicklung der zukünftigen strategischen Ausrichtung
  • Maßnahmen zur Sanierung und
  • Planverprobungsrechnungen, die die monetären Auswirkungen der zukünftigen strategischen Ausrichtung und der definierten Maßnahmen transparent machen.

Bei einem grundsätzlich positiven Urteil des Gutachters folgt der letzte Prüfungsschritt der Banken: Es wird ermittelt, in welchem Umfang die zentralen Interessengruppen ("Stakeholder") des Unternehmens zu Sanierungsbeiträgen bereit sind. Sanierungsbeiträge können z.B. in Gehaltsverzicht der Belegschaft, Forderungsstundungen der Lieferanten oder Preiserhöhungen der Kunden bestehen. Nur wenn diese Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wende beim Krisenunternehmen vorliegen, wird eine aktive Begleitung der Restrukturierung und die Vergabe eines Sanierungskredits erfolgen.

Externer Kontakt: Michael Raab ist Vorstand und Andreas Weigert Berater bei der Concentro Management AG, Nürnberg, (raab@concentro.de; weigert@concentro.de).
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 06|2009, Seite 30

 
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