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Bundesamt der Justiz

Bilanz jetzt offenlegen!

Denjenigen Unternehmen, die ihre Jahres- und Konzernabschlüsse 2008 noch nicht beim Bundesanzeiger Verlag offengelegt haben, droht ein Ordnungsgeld. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) startet im März 2010 eine neue Welle von Mahnungen und setzt eine Frist von sechs Wochen. Sollte bis dahin die Bilanz nicht offen gelegt werden, wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 2 500 Euro fällig.

Wurde die Bilanz schon zum wiederholten Male nicht veröffentlicht, werden noch höhere Beträge in Rechnung gestellt. Das Ordnungsgeld kann auf 250 Euro herabgesetzt werden, wenn die Sechs-Wochen-Frist nur geringfügig um ein bis maximal zwei Wochen überschritten wird. Für die Bilanzgeschäftsjahre 2006 und 2007 sind inzwischen jeweils über 940 000 Unternehmen ihrer Veröffentlichungspflicht nachgekommen, womit eine Offenlegungsquote von jeweils über 90 Prozent erreicht ist.

Gesendet werden müssen die Jahres- und Konzernabschlüsse an den Bundesanzeiger Verlag (www.ebundesanzeiger.de) und nicht an das Bundesamt für Justiz.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2010, Seite 24

 
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