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Abfallentsorgung

Nachweis jetzt nur noch elektronisch

Wer gefährliche Abfälle verursacht und befördert, muss generell die sichere Entsorgung nachweisen. In Kürze geht dies nur noch mit der elektronischen Signatur.

Die Phase 2 des elektronischen Abfallnachweisverfahrens rückt näher: Ab dem 1. Februar 2011 müssen die Erzeuger und Beförderer von Abfall die elektronische Signatur nutzen, um die sichere Entsorgung zu dokumentieren. Damit ist dann das neue elektronische Nachweisverfahren vollständig umgesetzt

Die bisher in Papierform ausgestellten Dokumente (u.a. Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Registerauszüge, Bevollmächtigungen und Mitteilungen zwischen Nachweispflichtigen und Behörden) werden seit 1. April 2010 ausschließlich in digitaler Form abgewickelt. Zur Anwendung der digitalen Signatur waren aber seit diesem Datum bislang nur die Entsorger von gefährlichen Abfällen und die zuständigen Behörden verpflichtet. Dies ändert sich nun zum 1. Februar 2011, dann gilt diese Pflicht ausnahmslos für alle Beteiligten an der Entsorgung.

Für das elektronische Nachweisverfahren müssen sich Abfallerzeuger, Abfallentsorger und -beförderer bei der „Zentralen Koordinierungsstelle Abfall“ (ZKS-Abfall) online registrieren. Die qualifizierte elektronische Signatur wird auch für die erstmalige Online-Registrierung bei der ZKS-Abfall benötigt, wozu man eine personengebundene Signaturkarte und ein Kartenlesegerät braucht.

Ausgenommen von der elektronischen Abwicklung des Nachweisverfahrens sind grundsätzlich Unternehmen, die sich einer Sammelentsorgung anschließen und dies durch den sogenannten Übernahmeschein dokumentieren. Ausnahmen gibt es auch bei der Entsorgung von kleinen Mengen gefährlicher Abfälle.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2010, Seite 26

 
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