Wenn ein Arbeitnehmer mehrfach gegen die Reisekostenregelungen seines Arbeitgebers verstößt, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt/Main (Urteil vom 16. Juni 2010, Aktenzeichen 7 Ca 10541/09) entschieden.
Ein Mitarbeiter einer Spedition hatte mehrfach Abrechnungen über Dienstfahrten, die angeblich an seinem Wohnort begannen, eingereicht. Diese Dienstfahrten fanden jedoch nie statt, der Mitarbeiter wollte durch diese Abrechnungen nur einen Ausgleich für seine Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz erhalten. Denn dafür gewährte der Arbeitgeber keinen Zuschuss. Das Gericht hielt eine fristlose Kündigung für angemessen.