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Gründerkredit Mittelfranken

Finanzieller Türöffner

Existenzgründer und junge Unternehmen zeigen großes Interesse am Gründerkredit, der seit drei Monaten beantragt werden kann.

Wie bekomme ich als Unternehmensgründer Zugang zu dringend benötigtem Kapital? Diese Frage, die der IHK häufig gestellt wird, war für IHK-Präsident Dirk von Vopelius Anlass, den „Gründerkredit Mittelfranken“ auf den Weg zu bringen. Zusammen mit der Handwerkskammer für Mittelfranken und dem Institut für Freie Berufe (IFB) sowie mit LfA Förderbank Bayern, Sparkasse Nürnberg, VR Bank Nürnberg, Deutscher Bank und HypoVereinsbank startete die Initiative im Dezember vergangenen Jahres.

Mittlerweile sind noch folgende Kreditinstitute als Partner hinzugekommen: Sparkasse Fürth, VR-Bank Rothenburg o.d. Tbr. eG, Raiffeisen Spar+Kreditbank eG (Lauf), Raiffeisenbank am Rothsee eG (Hilpoltstein), RaiffeisenVolksbank eG Gewerbebank (Ansbach), Raiffeisenbank Weißenburg-Gunzenhausen eG, Raiffeisenbank Hersbruck, Raiffeisenbank Roth-Schwabach eG und Raiffeisenbank Altdorf-Feucht eG.

Über 100 Anfragen wegen des Gründerkredits gingen allein bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken ein, seit die Initiative im Dezember 2010 öffentlich bekannt gemacht wurde. Rund 30 Gründer haben daraufhin ihre vollständigen Unterlagen eingereicht und ein Beratungsgespräch bei der IHK geführt.

Die interessierten Gründer kommen vorwiegend aus Handel und Dienstleistung, die Bandbreite der gewünschten Kredite liegt zwischen 10 000 und der Höchstgrenze von 100 000 Euro. Die LfA Förderbank Bayern, die 60 Prozent des Risikos übernimmt und damit das Projekt erst möglich macht, hat bis Mitte März Darlehenszusagen mit einem Volumen von insgesamt ca. 500 000 Euro registriert – Tendenz deutlich steigend.

Alle Partner arbeiten bei dem Projekt eng zusammen. „Wir ziehen alle an einem Strang. Die Abstimmung zwischen Handwerkskammer, IFB, IHK und den beteiligten Banken ist sehr eng“, erklärt Yvonne Stolpmann, die bei der IHK den „Gründerkredit“ koordiniert. Die vorbereitenden Gespräche bei den Kammern und beim IFB dienen dazu, die Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts zu analysieren und die Gründer auf das Bankgespräch vorzubereiten. Ein wichtiger Punkt ist die Information darüber, welche Informationen die Bank benötigt und wie diese für das Bankgespräch aufbereitet werden müssen.

Abwicklung des Gründerkredits

So kommen junge Unternehmen an den Gründerkredit Mittelfranken, für den keine Sicherheiten von den Jungunternehmern verlangt werden und dessen Verwendung frei ist: Sie reichen ihre Unterlagen bei einer der Kammern ein, wobei sie im Wesentlichen auf standardisierte Antragsformulare zurückgreifen können. Die Kammern analysieren zunächst das Geschäftskonzept und prüfen den Kreditantrag auf Vollständigkeit und Plausibilität. Wenn danach das Bankgespräch zufriedenstellend verläuft, geben die beteiligten Kreditinstitute innerhalb von 14 Tagen ihre Entscheidung bekannt. Die Banken schätzen ihr Risiko anhand der Idee und der Unternehmerpersönlichkeit ein und legen dann den Zins fest, der bei etwa sechs Prozent liegt. Der Gründerkredit hat eine Laufzeit von drei, fünf oder acht Jahren und kann ein oder zwei tilgungsfreie Jahre beinhalten.  

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2011, Seite 25

 
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