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Bürgschaften

Intelligent abgesichert

Der Markt für Bürgschaftsversicherungen entwickelt sich dynamisch und bietet für Unternehmen die Chance auf mehr Liquidität. Von Wolfgang Pfeifer

Was hat die Zahl von 32 500 Unternehmensinsolvenzen mit dem Thema Bürgschaften zu tun? Ganz einfach: Wird ein Unternehmen zahlungsunfähig, kann es zum einen seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen und die Lieferanten erleiden einen Forderungsausfall. Zum anderen können aber auch zugesagte und vertraglich fixierte Leistungen oder Garantien nicht mehr erbracht und bestehende Aufträge in der Regel nicht mehr fertig gestellt werden. Tritt in der Folge bei dem Auftraggeber ein Schaden ein, so bleibt er darauf sitzen – es sei denn, er hat vorgesorgt und hält eine Bürgschaft eines Dritten in Händen. Diese wird in der Regel von einer Bank oder eben einer Bürgschaftsversicherung gestellt. Damit ist er fein raus, denn er kann seinen Schaden bei dem Bürgen geltend machen und erhält eine Erstattung.

Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des sogenannten Hauptschuldners) verpflichtet. Dieser Gläubiger sichert sich somit für den Fall der Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners ab. Die Bürgschaft ist im Gegensatz zu den gegenseitigen Verträgen (Kaufvertrag) ein einseitig verpflichtender Vertrag. Der Bürgschaftsgläubiger wird nur berechtigt, der Bürge nur verpflichtet. Für die Verpflichtung des Bürgen ist der Bestand der Hauptverbindlichkeit maßgebend (sogenanntes Akzessorietätsprinzip).

Die Garantie geht über die Bürgschaft hinaus und begründet eine eigenständige Verbindlichkeit, die an keine bestimmte Forderung gebunden ist. Der Garant verpflichtet sich somit, auch für künftige Ansprüche einzustehen, welche zum Zeitpunkt der Garantieerklärung noch nicht entstanden oder absehbar waren.

Bürgschaftsarten

Die bekanntesten und gebräuchlichsten Bürgschaftsarten sind die v.a. in der Bau- und Baunebenbranche üblichen Mängelgewährleistungs- und Vertragserfüllungsavale. Bei letzterer verbürgt sich der Versicherer dafür, dass der Auftragnehmer seine vertraglichen Pflichten aus dem geschlossenen Werkvertrag erfüllt. Die Höhe der benötigten Bürgschaft wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt, nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) beträgt diese in der Regel zehn Prozent der Auftragssumme.

Nach Abnahme der Leistung wird das Vertragserfüllungsaval meist von einer Mängelgewährleistungsbürgschaft in Höhe von fünf Prozent abgelöst. Diese läuft bis zu fünf Jahre und deckt beim Auftraggeber das Risiko ab, dass der Auftragnehmer während der Bauphase „geschlampt“ hat oder sich Mängel erst Jahre nach Abschluss der Bauarbeiten herausbilden.

Eine Anzahlungs- oder Vorauszahlungsbürgschaft wird meist im Maschinen- und Anlagenbau eingesetzt. Hier erhält der Auftragnehmer nicht selten eine Anzahlung in Höhe von bis zu 30 Prozent des Auftragswertes, welche er zu verbürgen hat.

Das Segment der Risikoabsicherung durch Bürgschaften war in den vergangenen Jahren sehr dynamisch und wachstumsstark. Erinnert sei an gestrandete Urlauber, die infolge der Pleite ihres Reiseanbieters den Rückflug nicht mehr antreten konnten (Reisepreisabsicherung) oder Mitarbeiter, die ihre angesammelte Arbeitszeit aufgrund der Insolvenz ihres Arbeitgebers in Gefahr sahen (Zeitwertkontenabsicherung). Das Instrument der Bürgschaftsabsicherung wird noch in vielen weiteren Bereichen eingesetzt. Da es sich hierbei um Individualregelungen handelt, werden in Zukunft immer wieder neue Einsatzfelder hinzu kommen.

Im Exportgeschäft tritt an die Stelle der Bürgschaft meist die Garantie. Oft werden auch landesansässige Bürgen gefordert. Hier können die Kreditversicherer auf ihre internationale Aufstellung sowie Netzwerke zurückgreifen und sind entweder direkt vor Ort oder lösen die Aufgabe über sogenannte Vorderbürgen.

Vorteile der Bürgschaftsversicherer

Neben den Geschäftsbanken haben sich die Kreditversicherer immer stärker des Themas Bürgschaften angenommen. Einige Anbieter sind ausgeschieden, dafür sind neue hinzu gekommen bzw. bestehende Bürgschaftsanbieter sind deutlich gewachsen. Ein Grund dafür ist, dass dem Thema Liquidität heute größte Bedeutung beigemessen wird. Bis zur weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise waren hingegen Kennziffern wie Umsatz- und Ergebnisentwicklung alleine dominierend.

Die Liquiditätsplanung versucht, zukünftige Zahlungsströme zu antizipieren und den Bedarf an internen (Cash-Flow) und externen Finanzierungsquellen zu erfassen. Da die Banken den Avalrahmen jedoch eins zu eins auf die Kreditlinie anrechnen, nimmt sich ein Unternehmen im Wachstum nicht selten die Luft zum Atmen, d.h. gerade die langlaufenden Bürgschaften schränken die Spielräume für zukünftige Aufträge deutlich ein. Als Unternehmen gewinnt man also mit einer Auslagerung des Bürgschaftsbedarfs Liquiditätsspielräume hinzu. Zudem kann man bestehende Sicherungseinbehalte ablösen, sich mehr Unabhängigkeit sichern sowie die Struktur der Sicherheiten optimieren und nicht zuletzt Kosten senken. Denn eines zeichnet sich bereits heute ab: Infolge der verschärften Eigenkapitalvorschriften unter Basel II und Basel III werden die Banken nicht nur die Kreditzinsen und -gebühren neu berechnen, sondern auch bei Akkreditiven, Avalen und Garantien engere Maßstäbe anlegen. 

Autor/in: Wolfgang Pfeifer,Wolfgang Pfeifer ist Geschäftsführer der Bavaria Finance & Credit GmbH Kreditversicherungsmakler, Nürnberg (wolfgang.pfeifer@bfc-gmbh.de).
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2011, Seite 34

 
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