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Inntal-Autobahn

Absage an sektorales Fahrverbot

Der Europäische Gerichtshof hat dem sogenannten sektoralen Fahrverbot auf der Inntal-Autobahn in Tirol eine Absage erteilt. Österreich hatte die sehr stark mit Verkehr belastete Route für Lastwagen gesperrt, die mit bestimmten Gütern beladen sind (Abfälle, Steine, Erden, Kraftfahrzeuge, Rundholz und Getreide).

Diese Güter mussten deshalb auf anderen Routen oder auf der Schiene im sogenannten kombinierten Verkehr befördert werden. Diese Regelung sei mit dem freien Warenverkehr nicht vereinbar, urteilten die Richter am 21. Dezember 2011, zumal Österreich alternative Maßnahmen zur Reduzierung der Verkehrsbelastung und des Stickstoffoxid-Ausstoßes nicht ausreichend geprüft habe.

Das sektorale Fahrverbot war seit 2003 auf einem 46 Kilometer langen Abschnitt der Autobahn A 12 im Inntal in Kraft. Das Urteil hat zur Folge, dass die Inntal-Autobahn für Gütertransporte aller Art wieder unbeschränkt befahrbar ist. Die österreichischen Behörden prüfen jedoch neue Einschränkungen, mit denen die Umweltbelastung im Inntal reduziert und gleichzeitig der Richterspruch befolgt werden kann.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2012, Seite 38

 
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