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IHK-Umfrage Umsatzsteuer

Wirtschaft befürchtet massive Nachteile

Auf harsche Kritik der Unternehmen stoßen die neuen Umsatzsteuer-Nachweise bei Exporten in andere EU-Länder. Das ergab eine Umfrage des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages (BIHK). Nach Ansicht der Unternehmen erschweren die praxisfernen Regelungen die Abwicklung der Exporte erheblich.

Besonders heftig wird die sogenannte Gelangensbestätigung kritisiert: Mit ihr ist eine Lieferung in ein EU-Land nicht mehr ab Werkstor von der Umsatzsteuer befreit, sondern erst, wenn der Abnehmer im Ausland den Erhalt der Ware per Unterschrift bestätigt (siehe WiM 1/2012, Seite 18). „Mit dieser unpraktikablen Regelung, die in keinem anderen europäischen Land existiert, stellen wir uns im internationalen Wettbewerb selbst ein Bein“, sagte BIHK-Hauptgeschäftsführer Peter Driessen. „Es kann nicht sein, dass ausgerechnet die Exportnation Deutschland eine derart exporthemmende Vorschrift erlässt.“ Er verwies in diesem Zusammenhang auf die hohe Bedeutung der Exporte in EU-Länder: Insgesamt habe die bayerische Wirtschaft im Jahr 2011 Waren im Wert von rund 88 Mrd. Euro ausgeführt, davon entfielen 55 Prozent auf die EU.

Laut der BIHK-Umfrage unter rund 1 500 bayerischen Exportunternehmen stellt die Gelangensbestätigung für die Wirtschaft einen großen Wettbewerbsnachteil im EU-Warenverkehr dar. Dies gaben 84 Prozent der befragten Betriebe an. 83 Prozent der Unternehmen bezeichneten die Beibehaltung der bisherigen Regelungen als „sehr wichtig“, weitere 13 Prozent als „wichtig“.

Die Exportbetriebe befürchten durch die Gelangensbestätigung einen höheren Personalaufwand, eine Belastung der Kundenbeziehung sowie ein höheres Geschäftsrisiko. Für 93 Prozent der Unternehmen ist es gänzlich unklar, wie sie die Unterschrift des Warenabnehmers besorgen sollen, weil eine solche Regelung in anderen Ländern nicht bekannt ist. Im schlimmsten Fall müssen Unternehmen, die keine Gelangensbestätigung erhalten, noch Jahre später nachträglich Umsatzsteuer für Waren entrichten, die sie in das EU-Ausland geliefert haben.

Die bayerischen IHKs verlangen daher, dass die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung geändert wird. „Die alten, zur Jahresmitte auslaufenden Regelungen, nach denen zum Beispiel eine Speditionsbescheinigung als Liefernachweis ausreicht, müssen als Alternative zur Gelangensbestätigung weiterhin gelten“, fordert BIHK-Hauptgeschäftsführer Driessen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2012, Seite 56

 
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