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Buchführungs-Grundsätze

Kleine Betriebe oft überfordert

Seit Anfang 2015 gelten die neuen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD).

Bei einer gemeinsamen Veranstaltung in der Stadthalle Fürth zogen Steuerberaterkammer Nürnberg, Bayerisches Landesamt für Steuern (BayLfSt) und IHK Nürnberg für Mittelfranken eine Zwischenbilanz.

Gerlinde Wanke, Vorsitzende des Rechts- und Steuerausschusses der IHK Nürnberg, berichtete, kleine und mittlere Unternehmen seien angesichts der verschärften Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten zeitlich und fachlich häufig überfordert. Oftmals behandle die Finanzverwaltung kleine Betriebe, deren Aufzeichnungen wegen der Anlaufprobleme mangelhaft seien, übermäßig streng. Dem widersprach Stefan Müller vom BayLfSt aus Sicht der Finanzverwaltung: Die GoBD hätten zu einer Vereinheitlichung der bisherigen Regularien und Verwaltungsregelungen geführt, außerdem seien die Buchführungsstandards an die EDV-technischen Erfordernisse angepasst worden.

Weitere Belastungen und Zusatzkosten stehen der Wirtschaft – nicht zuletzt dem Einzelhandel – mit den geplanten neuen technischen Anforderungen an Registrierkassen bevor („Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme – Insika“), so Wanke. Daher sollten die neu eingeführten Kassenregelungen abgewartet und Erfahrungen gesammelt werden.

Zudem sollte die Finanzverwaltung die lange Amortisationszeit der Kassensysteme berücksichtigen und entsprechende Übergangsfristen schaffen. In diesem Übergangszeitraum dürften fehlende technische Voraussetzungen nicht dazu führen, dass die gesamte Buchhaltung verworfen wird.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2015, Seite 47

 
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