Bereits 20 000 Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen haben bei der Anerkennungsstelle IHK Fosa prüfen lassen, ob ihr Abschluss mit dem entsprechenden deutschen Beruf vergleichbar ist.
Der 20 000. Antragsteller war ein Mann aus dem Landkreis Offenbach, der seinen in Kroatien erworbenen Ausbildungsabschluss im Bereich Elektronik in Deutschland anerkennen lassen möchte.
Grundlage der Überprüfung ist das sogenannte Anerkennungsgesetz, das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist. Seitdem haben Fachkräfte mit einem ausländischen Abschluss einen Rechtsanspruch darauf, dass ihre Qualifikation auf Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden deutschen Beruf geprüft wird. Für die Prüfung von Abschlüssen im IHK-Bereich ist die IHK Fosa (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg zuständig – eine Gemeinschaftseinrichtung der deutschen IHKs. Bisher hat die IHK Fosa über 13 500 Anerkennungsbescheide erteilt. In zwei Dritteln der Fälle wurde den Fachkräften bescheinigt, dass ihr ausländischer Abschluss vollkommen gleichwertig mit dem entsprechenden deutschen Beruf ist.