Telefon: +49 911 1335-1335

Aus Berlin und Brüssel

IHK – Wir setzen uns ein

Programm zur Integration von Flüchtlingen

Auf Anregung des europäischen Kammer-Dachverbandes Eurochambres hat die EU-Kommission das Programm „Erias“ („European Refugee Integration Action Scheme“) ins Leben gerufen, das die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt verbessern soll. Die Initiative von Eurochambres geht auf den Aktionsplan „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ des DIHK zurück. Mit dem Programm unterstreicht die EU die Vorbildfunktion der dualen Berufsausbildung. Ein wichtiger Aspekt des neuen Programms: Flüchtlinge, die noch nicht über nachweisbare Berufskenntnisse verfügen, erwerben sprachliche, theoretische und praktische Kompetenzen in bestimmten Ausbildungsberufen.

 

Wissenschafts-Standort Deutschland: Profil im Ausland stärken

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wollen bei ihren Auslandsaktivitäten noch stärker zusammenarbeiten. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichneten DAAD-Präsidentin Prof. Dr. Margret Wintermantel und DIHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Wansleben beim „Weltwirtschaftstag“ in Berlin. Beide Organisationen wollen im Ausland das Profil Deutschlands als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort schärfen.

Schon jetzt arbeiten die Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) in Tokio, Moskau, São Paulo, New York und New Delhi mit den dortigen Deutschen Wissenschafts- und Innovationshäusern zusammen, die vom DAAD gemanagt werden. DIHK und AHKs unterstützen außerdem das Portal der Deutschen Alumni im Ausland (www.alumniportal-deutschland.org), das der DAAD im Auftrag des Auswärtigen Amtes steuert.

 

Brexit: Zollfreiheit bei Wiedereinfuhr aus Großbritannien

Waren, die vor dem Brexit-Tag in das Vereinigte Königreich geliefert werden, sollen danach zollfrei von dort wieder in die EU eingeführt werden dürfen. Diese Regelung, für die sich der DIHK erfolgreich eingesetzt hatte, ist der „Brexit-Leitlinie zu Zollverfahren“ der EU-Kommission vom 11. März 2019 zu entnehmen. Hiervon profitieren Unternehmen, deren EU-Waren sich zum Zeitpunkt des Brexits auf dem Gebiet des Vereinigten Königreichs befinden (z. B. an Bord eines Lkw, in einem Warenlager, als Ausstellungsstück auf einer Messe), deren Rücktransport in die EU aber von vorneherein vorgesehen ist. Dazu zählen u. a. Ausrüstungen, die für die Abarbeitung von Aufträgen zeitweise nach Großbritannien gebracht wurden (z. B. Krane und Baumaschinen oder Film- und Tontechnik), sowie Waren, die zur Reparatur dorthin transportiert wurden. Das bedeutet für diese sogenannten „EU-Rückwaren“: Für die zollfreie Wiedereinfuhr in die EU ist kein formaler Ausfuhrvermerk nötig, sondern es werden auch andere Möglichkeiten der Nachweisführung akzeptiert.

 

Zuwanderungsrecht rasch modernisieren

Das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz, dessen Entwurf Ende 2018 beschlossen worden war, wurde nicht wie geplant im März im Bundestag beraten. Diese Verzögerung stößt beim DIHK auf Unverständnis, wie der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Achim Dercks erklärte. Das Gesetz wäre ein wichtiger Schritt, um bei der Suche nach Fachkräften neue Möglichkeiten zu eröffnen. Mehr als jeder zweite Betrieb sei grundsätzlich daran interessiert, auch qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Nicht-EU-Ausland einzustellen, so Dercks mit Bezug auf IHK-Umfragen. Umso unverständlicher sei es, dass der Gesetzgebungsprozess nun ins Stocken geraten sei und dass die Betriebe weiter auf die fällige Rechts- und Planungssicherheit warten müssten. Es sei nicht gerechtfertigt, die Diskussionen über das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz und über ein Gesetz zur geordneten Rückkehr – also zur Abschiebung – zu vermischen. Zwischen beiden Themen bestehe kein sachlicher Zusammenhang, beides müsse deshalb getrennt voneinander diskutiert und gelöst werden.

 

Online-Werbung: Quellensteuer ist vom Tisch

Die Finanzämter dürfen bei deutschen Unternehmen keine Quellensteuer für Online-Werbung erheben, die bei global tätigen Internet-Riesen geschaltet wird. Das haben die Finanzministerien von Bund und Ländern entschieden. Die IHK-Organisation habe sich angesichts der zuvor eingetretenen Verunsicherung nachdrücklich für diese Klarstellung stark gemacht, so DIHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Wansleben.

Grund der Verunsicherung war u. a. eine entsprechende Neuinterpretation des Einkommensteuergesetzes durch das Bayerische Finanzministerium. Diese ist nun aufgrund der Klarstellung der Finanzministerien, der sich auch der Freistaat Bayern angeschlossen hat, vom Tisch. „Das bayerische Vorgehen hätte zu einer erheblichen Belastung vieler Unternehmen geführt, weil ihre Zahlungen an den deutschen Fiskus mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht von den Plattform-Anbietern wie Google und anderen ausgeglichen worden wären“, so Wansleben.

 

DIHK-Studie: Bürokratie-Lasten in der Gastronomie

Weniger Vorschriften und eine einfachere Verwaltung stehen für viele Unternehmen ganz oben auf der Wunschliste an die Politik. Einen konstruktiven Beitrag zur Diskussion um den Bürokratieabbau möchte der DIHK mit der jetzt beauftragten Studie „Bürokratie-Bremse in der Praxis“ leisten, die beispielhaft die Situation im Gastgewerbe analysieren wird. „Wir wollen genauer wissen, wie sich die Bürokratie in diesen Betrieben auswirkt“, so DIHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Wansleben. Dies gelte insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, denen die oft als praxisfern empfundenen Regelungen Zeit, Geld und Nerven kosten.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2019, Seite 48

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick