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Corona-Krise: Soforthilfe und Kredite

Förderung für den Mittelstand

Aufbau Verbesserung Positiv Aufschwung © marchmeena29 - GettyImages.de

Die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung haben umfangreiche Maßnahmen eingeleitet, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern.

Ein wichtiges Instrument sind Soforthilfen sowie die Förderkredite der staatlichen Förderbanken KfW und LfA, die ausgebaut und an die aktuellen Umstände angepasst wurden. Diese Förderkredite müssen bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden. Rechtliche Grundlage der erweiterten Förderkredite für Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, ist die „Bundesregelung Beihilfen für niedrigverzinsliche Darlehen 2020“. Die wesentlichen Angebote (Stand zum Redaktionsschluss dieser WiM-Ausgabe):

Soforthilfen: Die Soforthilfen für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern konnten bis zum 31. Mai 2020 beantragt werden. Bayerische Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern können noch bis zum 30. Juni 2020 Soforthilfe beantragen. Zuständig ist die jeweilige Bezirksregierung, für mittelfränkische Unternehmen also die Regierung von Mittelfranken in Ansbach.

„Schnellkredite“ der KfW Bankengruppe und der LfA Förderbank Bayern: Die Schnellkredite von KfW und LfA können bis 31. Dezember 2020 beantragt werden und geben die Chance auf Kredite ohne Sicherheiten, bei entsprechend höherem Zinssatz.

Der LfA-Schnellkredit richtet sich an bayerische Kleinunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern und schließt die bisherige Lücke des KfW-Schnellkredits, den nur Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern beantragen können. Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten maximal 50 000 Euro, mit bis zu zehn Mitarbeitern maximal 100 000 Euro. Die Unternehmen müssen seit dem 1. Oktober 2019 am Markt sein und einen Gewinn erzielt haben. Die Corona-Soforthilfe wird von der Höchstsumme des Kredits abgezogen. Die Kreditlaufzeit beträgt fünf oder zehn Jahre. Die Zinsen sind auf jährlich drei Prozent festgelegt. Der Schnellkredit ist jederzeit rückzahlbar.

Bei größeren Firmen mit mehr als zehn Mitarbeitern greift dann der KfW-Schnellkredit mit ähnlichen Konditionen. Firmen mit bis zu 50 Mitarbeitern erhalten maximal 500 000 Euro. Unternehmen von 51 bis 250 Mitarbeiter können maximal 800 000 Euro beantragen. Die Unternehmen müssen seit dem 1. Januar 2019 am Markt sein und Gewinn erwirtschaftet haben.

Schutzschirm-Kredit der LfA: Ergänzend hat die LfA den Corona-Schutzschirm-Kredit mit besonders niedrigem Zinssatz und einer Haftungsfreistellung für die Hausbanken in Höhe von 90 Prozent aufgelegt. Bankübliche Sicherheiten werden verlangt.

Verbesserung bestehender Kreditprogramme: Zudem haben LfA und KfW bei einigen bestehenden Kreditprogrammen die Zinsen gesenkt und bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen erleichterte Risikoübernahmen von 80 bis 90 Prozent ermöglicht. Grundvoraussetzung ist, dass die Unternehmen zum 31. Dezember 2019 nicht „in wirtschaftlichen Schwierigkeiten“ gewesen sind und dass nach Einschätzung der Hausbank zu erwarten ist, dass sie die Darlehen nach Überwindung der derzeitigen – durch die Corona-Krise bedingten – Probleme planmäßig bedienen können. Auch hier werden bankübliche Sicherheiten verlangt.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2020, Seite 19

 
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