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Geringfügige Beschäftigung

Mindestlohn wird angehoben

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Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro pro Stunde erhöht. Zudem wird die Entgeltgrenze für Minijobs angehoben. Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juni 2022 dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt ("Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung").

Bislang betrug der Mindestlohn 9,82 Euro, zum 1. Juli 2022 stieg er gemäß der Vereinbarung der Mindestlohnkommission auf 10,45 Euro. Zum 1. Oktober 2022 erfolgt schließlich die Anhebung des Mindestlohns per Gesetz auf zwölf Euro. Danach soll wieder die Mindestlohnkommission über die Erhöhungsschritte befinden – erstmalig mit Wirkung zum 1. Januar 2024.

Mit dem Gesetz wurde auch die Anpassung der Minijobs zum 1. Oktober 2022 beschlossen: Die bisherige Grenze wird von 450 Euro auf 520 Euro im Monat angehoben und flexibilisiert, um bei steigendem Mindestlohn eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu ermöglichen. Die Grenze des sogenannten Übergangsbereichs ("Midijobs") wird von 1 300 auf 1 600 Euro angehoben. Zudem wird die Verteilung der Beitragslast für die Sozialversicherung im Übergangsbereich neu geregelt: Im unteren Bereich werden Arbeitnehmer entlastet und Arbeitgeber belastet. Dadurch will die Bundesregierung Anreize reduzieren, im Minijob zu verharren.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2022, Seite 23

 
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