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IHK-Arbeitskreis Zoll

EU-Zollreform bringt keine Vereinfachungen

Die Zollbehörden der Europäischen Union und auch die importierenden Unternehmen stehen unter Druck: Der weltweite E-Commerce lässt die Zahl der Sendungen, die an Empfänger in der EU gehen, ungebremst steigen.

Hinzu kommt, dass auch die Zahl der EU-Normen, die berücksichtigt werden müssen, stetig zunimmt. Deshalb hat die EU-Kommission am 17. Mai 2023 Vorschläge für eine umfassende Reform der EU-Zollunion vorgelegt, die schrittweise in Kraft treten soll. Der Arbeitskreis Zoll der IHK Nürnberg für Mittelfranken hat sich mit den Kernpunkten der vorgeschlagenen Reform befasst und seine Einschätzung an die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) übermittelt.

Der IHK-Arbeitskreis hält eine EU-Zollreform angesichts der genannten Herausforderungen für unumgänglich. Er befürchtet aber, dass der Vorschlag der EU nicht zu einer Vereinfachung des EU-Rechts führen wird. Es sei unwahrscheinlich, dass dadurch die bestehenden EU-Zollvorschriften und die EU-Zolltarife reduziert und die Unternehmen von zusätzlichen Aufgaben entlastet werden. Die Regelungen müssten deshalb deutlich praxistauglicher und verhältnismäßiger gestaltet werden, als dies im nun vorliegenden Vorschlag der Fall ist. So wäre beispielsweise die geplante Verkürzung der sogenannten „vorübergehenden Verwahrung“ von derzeit 90 Tagen auf zukünftig drei bzw. sechs Tage praxisfern und überaus schädlich. Die Vereinfachung von Zollsätzen für den E-Commerce müsste nach Ansicht des IHK-Arbeitskreises auf alle Importeure ausgedehnt werden, andernfalls würden Firmen außerhalb des E-Commerce benachteiligt. Außerdem halten die IHK-Zollexperten die nicht-strafrechtlichen Mindestsanktionen, die von der EU vorgeschlagen werden, für zu hoch und für unverhältnismäßig.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2023, Seite 34

 
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