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Corporate Social Responsibility CSR / Ehrbare Kaufleute

 

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Ausgabe Mai 2021 Erscheinungsdatum: 21. Mai 2021

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

vor zwanzig Jahren definierte die EU-Kommission in ihrem Grünbuch zu Corporate Social Responsibility CSR als „ein Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihrer Tätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit ihren Stakeholdern zu integrieren“. Abgesehen vom "Übersetzungsfehler" social mit sozial gleichzusetzen ist zwischenzeitig ein Paradigmenwechsel eingetreten.

Die Gestaltung nachhaltiger Entwicklung der Gesellschaft baut zunehmend und umfassend auf verbindliche Regularien, Standards und gesetzliche Verpflichtungen, und dies auf nationaler wie auf EU-Ebene. Dabei haben Klimaschutz und Nachhaltigkeit jetzt auch verfassungsrechtliche Bedeutung erhalten.

Diesem Schwerpunkt gesetzlicher Entwicklungen folgend informieren wir heute über die bevorstehende Neuregelung der CSR-Berichtspflicht, über die Veröffentlichung der Sustainable Finance Strategie und Entwicklungen und Veranstaltungen zum geplanten Lieferkettengesetz.
Zum Stand nachhaltigen Wirtschaftens analysiert und berichtet eine neue Studie des RNE und erstmals will ein deutschsprachiger Preis nachhaltig gedachte Digitalisierung mit einem CDR-Preis (Corporate Digital Responsibility) auszeichnen.

Erholsame Pfingsttage – und bleiben Sie gesund, wünscht                     

Ihr
Joachim Raschke

 

CSR-Berichtspflicht wird erweitert - Konsultation läuft

Im Wesentlichen werden mehr Unternehmen als bisher zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet und die Berichtsinhalte durch einen EU-Standard sowie die Aufnahme der Informationen in den Lagebericht vereinheitlicht. Die neuen Änderungen sollen für Nachhaltigkeitsberichte gelten, die ab dem 1. Januar 2024 veröffentlicht werden und betreffen somit bereits die Berichtsperiode 2023.

Die zentralen Änderungen im Überblick:

Anwendungsbereich: Die Berichtspflicht wird auf Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten (bislang 500) erweitert und bezieht nicht mehr nur kapitalmarktorientierte Unternehmen ein. Zusätzlich werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab 10 Mitarbeitern verpflichtet, ab 2026 Angaben zu Nachhaltigkeitsrisiken und -leistungen vorzunehmen, allerdings nur, wenn eine Kapitalmarktorientierung vorliegt.

Inhalte: Die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen nach dem Prinzip der doppelten Materialität gestaltet und ausgeweitet werden. Unternehmen müssen somit alle nachhaltigkeitsbezogenen Fakten offenlegen, die auf der einen Seite darstellen, wie sich Nachhaltigkeitsthemen auf ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie auswirken, und auf der anderen Seite die Auswirkungen das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft beschreiben.
Zudem müssen berichtspflichtige Unternehmen die grünen Finanzkennzahlen der Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) beachten und darstellen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens sowohl in Bezug auf Umsatz als auch Investitions- und Betriebsausgaben mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die im Sinne der Verordnung als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einzustufen sind.

EU-Standards: Die Berichtsinhalte und -struktur sollen mittels verbindlicher EU-Nachhaltigkeitsstandards, die noch entwickelt und als delegierte Rechtsakte erlassen werden, dargestellt werden. Für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen soll es einen separaten Standard geben.

Format: Berichtspflichtige Unternehmen werden ab 2024 verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen für das vorliegende Geschäftsjahr im Lagebericht darzustellen und mit einem digitalen Tagging zu versehen. Die Möglichkeit, den Nachhaltigkeitsbericht gesondert zu veröffentlichen, ist nicht mehr vorgesehen.

Prüfung: Die Nachhaltigkeitsinformationen müssen künftig dem Abschlussprüfer oder einem unabhängigen Dienstleister zur „Erlangung einer begrenzten Sicherheit“ vorgelegt werden.

Verantwortung: Das Management soll aktiv und nachweislich die Verantwortung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung tragen. Der Bilanzeid, der sich bislang nur auf die Finanzberichterstattung bezieht, soll so auf den ‎Nachhaltigkeitsbericht ausgeweitet werden ‎Weiterhin ist der Aufsichtsrat wie bislang schon verantwortlich für die Überwachung der Berichterstattung.‎

‎Im nächsten Schritt wird das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat auf der Grundlage des ‎Vorschlags der Kommission einen endgültigen Gesetzestext aushandeln. Die Einigung wird für 2022 erwartet. ‎Parallel dazu wird ein erster Entwurf eines Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erwartet.

Die Europäische Kommission lädt zuvor alle Unternehmen ein, den Gesetzesentwurf bis zum 2. Juli 2021 zu kommentieren.

Gerne bündeln wir auch Ihr Feedback zu dem Gesetzesentwurf und platzieren die zentralen Forderungen beim DIHK. In dem Fall bitten wir Sie uns Ihre Anmerkungen bereits bis Mittwoch, den 26. Mai 2021 zukommen zu lassen. 

Unter diesem Link finden Sie den Gesetzesentwurf sowie die begleitenden FAQs der EU Kommission.

 

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex DNK beleuchtet im webinar am 31. Mai die Fragestellung:
Perspektiven auf die CSRD: Was bedeutet der neue EU-Richtlinienvorschlag für Unternehmen?

Zu Programm und Anmeldung

 

Erste deutsche Sustainable Finance Strategie verabschiedet

Das Bundeskabinett hat am 5. Mai die erste deutsche Strategie für Nachhaltige Finanzierung („Sustainable Finance“) beschlossen. Zu dem Maßnahmenkatalog zählen Umschichtungen der Anlagen des Bundes in nachhaltige Anlageformen, Nachhaltigkeits-Kennzeichnungen für Verbraucher*innen (Nachhaltigkeitsampel) und neue Nachhaltigkeits-Berichtspflichten für Unternehmen.

Der Abschlussbericht des Sustainable Finance-Beirats „Shifting the Trillions – Ein nachhaltiges Finanzsystem für die Große Transformation“ war eine Grundlage bei der Erstellung der Deutschen Sustainable Finance-Strategie.

Die EU-Taxonomie – ein Klassifizierungssystem von grünen bzw. nachhaltigen Geschäftsaktivitäten – gilt als Schlüsselinstrument des Aktionsplans “Sustainable Finance” und ist ein Element des europäischen Green Deal.

Die Taxonomie soll künftig Kapital bevorzugt in nachhaltige Anlageformen lenken, mit der Taxonomie-Verordnung kommen neue Anforderungen und Verpflichtungen, zunächst zum Klima- und Umweltschutz, auf Finanzmarktteilnehmer zu.

 

Zum Stand nachhaltigen Wirtschaftens in Deutschland

Wie hoch ist der Anteil nachhaltigkeitsorientierter Unternehmen in Deutschland?
Das exakt zu berechnen ist kaum möglich, allerdings erscheint der Prozentsatz nachhaltig agierender Unternehmen noch offenbar sehr niedrig. „Es ist davon auszugehen, dass trotz hoher "Dunkelziffer" mehr als 3.000.000 deutsche Unternehmen eher ein Schattendasein im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeitsorientierung fristen“, schlussfolgert eine neue Studie unter der Technischen Universität (TU) Dresden, die der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) mit einer systematischen Analyse zum Stand nachhaltigen Wirtschaftens in Deutschland beauftragt hat.

Die Studie finden Sie hier als pdf-download.

Was sind demnach die Treiber nachhaltigen Wirtschaftens?
Das Spannungsfeld zwischen Selbstverpflichtung und Regulierung ist groß. Staatliche Regulierungen fördern nachhaltiges Wirtschaften insbesondere in großen Unternehmen, so die Ergebnisse der Studie. Kleine und mittelständische Unternehmen spielen für die Transformation eine besonders wichtige Rolle, aber begeben sich laut Studie nicht zuletzt aufgrund mangelnder Ressourcen häufig etwas langsamer auf den Weg in Richtung Nachhaltigkeit.
Steigende Regulierungsanforderungen, Erwartungen von Kunden und Auftraggebern sowie Kostenersparnisse bilden jedoch zunehmend starke Anreize, um sich auf den Transformationspfad zu begeben.

Die Studie wird im Webinar des RNE auch live vorgestellt.

 

Aktuelles

Lieferkettengesetz aktuell

Mit diesen geplanten Veranstaltungen zur Verantwortung in Lieferketten bleiben Sie auf dem Laufenden:

Die Anmeldung ist noch nicht zu allen Veranstaltungen möglich (s. fehlende links).

 

Peer-learning-Group „Nachhaltige Lieferketten“

Die verpflichtende Analyse, Bewertung und Gestaltung von Lieferbeziehungen unter Aspekten menschenrechtlcher Sorgfalt und umweltbezogener Risiken werden spätestens seit den Anfängen der gesetzgeberischen Bestrebungen hinsichtlich Machbarkeit und Verantwortungstragweiten für Unternehmen vielfach diskutiert, so auch in den diversen Veranstaltungen des vorangehenden Artikels.

Wir wollen mit Unternehmen verschiedener Branchen und Größen gemeinsam entsprechende Prozesse praktisch entwickeln und werden dabei auch beratend fachlich unterstützt. Im Austausch in der Peer-Leaning-Group sollen relevante Fragestellungen behandelt und Instrumente genutzt werden.

Wenn Sie Interesse haben in dieser Projektgruppe mit zu wirken, schreiben Sie mir bitte an joachim.raschke@nuernberg.ihk.de

 

20. Jahrestagung des Rates für Nachhaltige Entwicklung am 8. Juni 2021

Wie werden Deutschland und Europa sozial gerecht und wirtschaftlich effizient klimaneutral?

In 5 Themenforen werden Fragestellungen zur notwendigen Transformation diskutiert; die mittlerweile 20. RNE-Jahrestagung findet auch dieses Mal virtuell statt.

Rahmen, Programm und Anmeldung sind hier zu erreichen.

 

Auszeichnung für Verantwortliche Digitalisierung (CDR) ausgeschrieben

Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen können sich für den Award bewerben, mit dem das Bewusstsein für eine verantwortungsvolle Gestaltung digitaler Produkte, Dienste und Geschäftsmodelle gestärkt und herausragende CDR-Praxisbeispiele gewürdigt werden sollen.          

Prämiert werden Projekte, die auf eine verantwortungsvolle Digitalisierung hinwirken, über das gesetzlich gebotene Maß hinausgehen und freiwillige unternehmerische Verantwortung demonstrieren sowie eine qualitative oder quantitative hohe Wirkung haben oder versprechen. Zudem sollte erkennbar sein, dass CDR in der jeweiligen Organisation ganzheitlich gedacht wird und idealerweise in der Gesamtstrategie verankert ist.

Einreichungen sind unter www.cdr-award.digital möglich.


 

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