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IHK-InfoService: Region Ansbach

 

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Dipl.-Volksw. Karin Bucher

Dipl.-Volksw. Karin Bucher

Leiterin der IHK-Geschäftsstelle Ansbach, Gleichstellungsbeauftragte Tel: +49 981 209570 15
Horst Maußner

Horst Maußner

Stellv. Leiter der IHK-Geschäftsstelle Ansbach Tel: +49 981 209570 10

Ausgabe SPEZIAL Erscheinungsdatum: 5. März 2021

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute erhalten Sie eine Sonderausgabe von unserem "IHK-InfoService: Region Ansbach", um Sie über Neuigkeiten rund um die Corona-Krise in der Region Westmittelfranken zu informieren.

Ihr Team der IHK-Geschäftsstelle Ansbach.

Konjunktur

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FAQ Corona-Krise und Wirtschaft (ehemals Positivliste)

Die Liste Stand 04.03.2021 können Sie hier öffnen.

Die Liste ist auch auf der Webseite des Bayerischen Staatsminsterium für Gesundheit und Pflege STMGP zu finden.

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KundenService (Tel: +49 911 1335 1335, kundenservice@nuernberg.ihk.de)

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Überbrückungshilfe III jetzt auch für große Unternehmen

Die bislang geltende Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro entfällt für vom Lockdown betroffene Unternehmen. Dies gilt für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind, sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.

Darüber hinaus können Hersteller und Großhändler die Kosten von verderblicher Ware für die Gastronomie und den Garten- und Gemüsebau im Rahmen der Überbrückungshilfe III ebenfalls ansetzen. Die FAQs des Bundeswirtschaftsministeriums zur Überbrückungshilfe III wurden umfassend aktualisiert.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe

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Simone Brunner (Tel: +49 911 1335 1315, simone.brunner@nuernberg.ihk.de)

Ass. jur. Yvonne Stolpmann (Tel: +49 911 1335 1377, yvonne.stolpmann@nuernberg.ihk.de)

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Finanzielle Hilfen

Auf dieser Seite und den folgenden Seiten haben wir eine Übersicht über die wichtigsten Förder- und Finanzierungsinstrumente für Sie zusammengestellt.

Soweit sich die Corona-Hilfsprogramme auf die beihilferechtlichen Grundlagen der Europäischen Kommission stützen, können diese auch im Jahr 2021 gewährt werden. Die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen Grundlagen wurde bis zum 30. Juni 2021 genehmigt.

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Simone Brunner (Tel: +49 911 1335 1315, simone.brunner@nuernberg.ihk.de)

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