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IHK-InfoService: Region Ansbach
Ansprechpartner/innen (2)
Dipl.-Volksw. Karin Bucher
Leiterin der IHK-Geschäftsstelle Ansbach, Gleichstellungsbeauftragte Tel: +49 981 209570 15Ausgabe SPEZIAL Erscheinungsdatum: 5. März 2021
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
heute erhalten Sie eine Sonderausgabe von unserem "IHK-InfoService: Region Ansbach", um Sie über Neuigkeiten rund um die Corona-Krise in der Region Westmittelfranken zu informieren.
Ihr Team der IHK-Geschäftsstelle Ansbach.
© iStock - Thinkstockphotos.de
FAQ Corona-Krise und Wirtschaft (ehemals Positivliste)
Die Liste Stand 04.03.2021 können Sie hier öffnen.
Die Liste ist auch auf der Webseite des Bayerischen Staatsminsterium für Gesundheit und Pflege STMGP zu finden.
Links Ansprechpartner/inKundenService (Tel: +49 911 1335 1335, kundenservice@nuernberg.ihk.de)
© Bundesministerium der Finanzen
Überbrückungshilfe III jetzt auch für große Unternehmen
Die bislang geltende Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro entfällt für vom Lockdown betroffene Unternehmen. Dies gilt für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind, sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.
Darüber hinaus können Hersteller und Großhändler die Kosten von verderblicher Ware für die Gastronomie und den Garten- und Gemüsebau im Rahmen der Überbrückungshilfe III ebenfalls ansetzen. Die FAQs des Bundeswirtschaftsministeriums zur Überbrückungshilfe III wurden umfassend aktualisiert.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe
Links Ansprechpartner/inSimone Brunner (Tel: +49 911 1335 1315, simone.brunner@nuernberg.ihk.de)
Ass. jur. Yvonne Stolpmann (Tel: +49 911 1335 1377, yvonne.stolpmann@nuernberg.ihk.de)
© demaerre gettyimages
Finanzielle Hilfen
Auf dieser Seite und den folgenden Seiten haben wir eine Übersicht über die wichtigsten Förder- und Finanzierungsinstrumente für Sie zusammengestellt.
Soweit sich die Corona-Hilfsprogramme auf die beihilferechtlichen Grundlagen der Europäischen Kommission stützen, können diese auch im Jahr 2021 gewährt werden. Die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen Grundlagen wurde bis zum 30. Juni 2021 genehmigt.
Simone Brunner (Tel: +49 911 1335 1315, simone.brunner@nuernberg.ihk.de)
Ass. jur. Yvonne Stolpmann (Tel: +49 911 1335 1377, yvonne.stolpmann@nuernberg.ihk.de)