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IHK-InfoService: Region Ansbach

 

Ansprechpartner/innen (2)

Dipl.-Volksw. Karin Bucher

Dipl.-Volksw. Karin Bucher

Leiterin der IHK-Geschäftsstelle Ansbach, Gleichstellungsbeauftragte Tel: +49 981 209570 15
Horst Maußner

Horst Maußner

Stellv. Leiter der IHK-Geschäftsstelle Ansbach Tel: +49 981 209570 10

Ausgabe 23 Erscheinungsdatum: 10. November 2021

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute erhalten Sie die neueste Ausgabe von unserem "IHK-InfoService: Region Ansbach", um Sie über Neuigkeiten und interessante Veranstaltungen in der Region Westmittelfranken zu informieren.

Als Ansprechpartner in der Region stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Team der IHK-Geschäftsstelle Ansbach.

Konjunktur

© Stmgp-Bayern

Ab dem 09.11.2021 steht die Krankenhaus-Ampel in Bayern auf ROT.

Genaue Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter

⁣Wiedereröffnung der Wirtschaft (ihk-nuernberg.de)

 

  Ansprechpartner/in

KundenService (Tel: +49 911 1335 1335, kundenservice@nuernberg.ihk.de)

© IHK / ronnachaipark - GettyImages.de

Corona: Verschärfte Regelungen in Bayern ab 6. November 2021

Neu ist dabei eine regionale Hotspotregelung zur Eindämmung der Pandemie. Für solche regionalen Hotspots werden Schwellenwerte und zusätzliche Maßnahmen festgelegt, damit lokal angepasst reagiert werden kann.

Falls sich die Situation bayernweit weiter verschlechtert, werden auch landesweite Maßnahmen festgelegt.

Als Hotspots gelten in Bayern künftig Landkreise, in denen zum einen die 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wurde und zum anderen mindestens 80 Prozent der Intensivbetten ausgelastet sind. Wird ein Gebiet zum Hotspot ausgewiesen, gelten die Maßnahmen entsprechend, die bei einer landesweiten roten Krankenhausampel gelten würden.

Die neuen Regelungen ab 6. November:

Bei Gelber-Stufe

  • gilt als Maskenstandard wieder die FFP2-Maske (statt medizinischer Gesichtsmaske)
  • sind alle Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G Regeln (genesen, geimpft, getestet) zugänglich waren, nur nach 3G plus (genesen, geimpft, getestet mit PCR-Test) zugänglich.
  • gilt in Clubs und Diskotheken verpflichtendes 2G (genesen oder geimpft).

Bei Roter-Stufe

  • sind alle Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G Regeln zugänglich waren, nur nach 2G (genesen oder geimpft) zugänglich. Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen.
  • gilt die Zugangsregelung 3G (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten und für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben - unabhängig davon, ob dies Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen sind.

Weitere Informationen zur Corona-Pandemie

Alle Informationen unserer IHK zur Corona-Krise und eine aktuelle Karte mit den Inzidenzwerten in Mittelfranken finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/corona-virus

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