Funktionale Cookies sind für den Betrieb unserer Webseite erforderlich und können nicht deaktiviert werden. Darüber hinaus verwenden wir Cookies der Userlike UG, um Ihnen einen Online-Chat anbieten zu können. Mit einem Klick auf "Alle Cookies akzeptieren / Online Chat zulassen" akzeptieren Sie diese Cookies. Wenn Sie "Nur funktionale Cookie akzeptieren" auswählen, wird der Chat nicht zur verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
IHK-InfoService: Region Ansbach
Ansprechpartner/innen (2)
Dipl.-Volksw. Karin Bucher
Leiterin der IHK-Geschäftsstelle Ansbach, Gleichstellungsbeauftragte Tel: +49 981 209570 15Ausgabe SPEZIAL Erscheinungsdatum: 2. September 2021
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
heute erhalten Sie eine Sonderausgabe von unserem "IHK-InfoService: Region Ansbach", um Sie über Neuigkeiten rund um die Corona-Krise in der Region Westmittelfranken zu informieren.
Ihr Team der IHK-Geschäftsstelle Ansbach.
© olaser / GettyImages.de
14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung mit "Krankenhausampel" ab 2. September
Sie stellt nach Aussage der Landesregierung einen "Paradigmenwechsel" dar, weil von der lokalen Sieben-Tage-Inzidenz als Leitindikator für Regelungen abgerückt wird.
Stattdessen regelt künftig eine "Krankenhausampel", die auf der Belastung des Gesundheits- und Krankenhaussystems beruht, mögliche Einschränkungen.
Hier finden Sie die Links zur 14. BayIfSMV und zur Begründung der Verordnung:
- 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV, www.verkuendung-bayern.de)
- Begründung der 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (www.verkuendung-bayern.de)
Wichtige Informationen für Unternehmen finden Sie auf der IHK-Homepage im nachfolgenden Link.
Links Ansprechpartner/inKundenService (Tel: +49 911 1335 1335, kundenservice@nuernberg.ihk.de)