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IHK-InfoService: Region Ansbach

 

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Dipl.-Volksw. Karin Bucher

Dipl.-Volksw. Karin Bucher

Leiterin der IHK-Geschäftsstelle Ansbach, Gleichstellungsbeauftragte Tel: +49 981 209570 15
Horst Maußner

Horst Maußner

Stellv. Leiter der IHK-Geschäftsstelle Ansbach Tel: +49 981 209570 10

Ausgabe SPEZIAL Erscheinungsdatum: 15. März 2021

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Corona-Krise hat uns nach wie vor fest im Griff. Viele Unternehmen leiten unter den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung.

Die IHK-Geschäftsstelle Ansbach möchte Sie heute unter anderem über eine Online-Informationsveranstaltung zum Thema "Überbrückungshilfe III" informieren.

Ihr Team der IHK-Geschäftsstelle Ansbach.

Konjunktur

© Szepy / GettyImages

Webinar am 24.03.2021 - Überbrückungshilfe III - Was geht und was geht nicht?

Seit dem 12. Februar fließen dafür die ersten Abschlagszahlungen. Diese wurden nun von 400.00 Euro auf 800.000 Euro erhöht.

Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind.

Die IHK-Geschäftsstelle Ansbach bietet hierzu ein Webinar mit dem Titel "Überbrückungshilfe III - Was geht und was geht nicht?" an.

Dieses findet am Mittwoch, 24. März 2021 von 10:00 Uhr bis ca. 11:30 Uhr statt.

Eine Anmeldung ist online möglich unter www.ihk-nuernberg.de/v/6028

Agenda:

  • Begrüßung (Karin Bucher, Leiterin der IHK-Geschäftsstelle Ansbach)
  • Vorgehensweise und Erfahrungen aus Sicht des Steuerberaters (Horst Allraun, Geschäftsführer ALBO Buchhaltung & Allfinanz-Beratung GmbH, Bad Windsheim) (Johannes Gerhäuser, Geschäftsführer ALBO Steuerberatungsgesellschaft mbH, Nürnberg)
  • Aufgabe der Bank bei öffentlichen Finanzierungshilfen (Gerhard Schuster, VR-Bank Mittelfranken West eG, Ansbach)
  • Welche Unterstützung bietet die IHK Nürnberg (Yvonne Stolpmann, Leiterin Referat GründungIFinanzierungINachfolge der IHK Nürnberg für Mittelfranken)

Gerne können Sie Fragen an unsere Experten richten.

  Links Ansprechpartner/in

Dipl.-Volksw. Karin Bucher (Tel: +49 981 209570 15, karin.bucher@nuernberg.ihk.de)

Horst Maußner (Tel: +49 981 209570 10, horst.maussner@nuernberg.ihk.de)

© iStock - Thinkstockphotos.de

FAQ Corona-Krise und Wirtschaft (ehemals Positivliste)

Die Liste Stand 11.03.2021 können Sie hier öffnen.

Die Liste ist auch auf der Webseite des Bayerischen Staatsminsterium für Gesundheit und Pflege STMGP zu finden.

  Links Ansprechpartner/in

KundenService (Tel: +49 911 1335 1335, kundenservice@nuernberg.ihk.de)

© demaerre gettyimages

Finanzielle Hilfen

Auf dieser Seite und den folgenden Seiten haben wir eine Übersicht über die wichtigsten Förder- und Finanzierungsinstrumente für Sie zusammengestellt.

Soweit sich die Corona-Hilfsprogramme auf die beihilferechtlichen Grundlagen der Europäischen Kommission stützen, können diese auch im Jahr 2021 gewährt werden. Die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen Grundlagen wurde bis zum 30. Juni 2021 genehmigt.

  Links Ansprechpartner/in

Simone Brunner (Tel: +49 911 1335 1315, simone.brunner@nuernberg.ihk.de)

Ass. jur. Yvonne Stolpmann (Tel: +49 911 1335 1377, yvonne.stolpmann@nuernberg.ihk.de)

© Bundesministerium der Finanzen

Überbrückungshilfe III jetzt auch für große Unternehmen

Die bislang geltende Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro entfällt für vom Lockdown betroffene Unternehmen. Dies gilt für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind, sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.

Darüber hinaus können Hersteller und Großhändler die Kosten von verderblicher Ware für die Gastronomie und den Garten- und Gemüsebau im Rahmen der Überbrückungshilfe III ebenfalls ansetzen. Die FAQs des Bundeswirtschaftsministeriums zur Überbrückungshilfe III wurden umfassend aktualisiert.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe

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Simone Brunner (Tel: +49 911 1335 1315, simone.brunner@nuernberg.ihk.de)

Ass. jur. Yvonne Stolpmann (Tel: +49 911 1335 1377, yvonne.stolpmann@nuernberg.ihk.de)

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