Sonstige Bescheinigungen im Außenwirtschaftsverkehr
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Neben den hoheitlichen Ursprungszeugnissen und den Carnets A.T.A. können im Außenhandel weitere Bescheinigungen wie z. B. Handelsrechnungen, Packlisten oder Zertifikate über die Beschaffenheit einer Ware notwendig sein. IHK Nürnberg für Mittelfranken stellt die nötigen Bescheinigungen (z.B. beglaubigte Handelsrechnungen) aus, um einen gesetzeskonformen Import von Waren im Bestimmungsland zu gewährleisten.

Produktnummer: 5.5 - Stand: 01.03.2019